Gleichstellungsbeauftragte für das technische-, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal (TVP)

Die Gleich­stellungs­beauftragte und die stellvertretende Gleichstellungs­beauftragte (TVP) sind weisungsunabhängig und arbeiten mit dem Ziel die Gleichstellung an der TUHH zu fördern. Das Handeln bezieht sich auf das Hamburgische Gleichstellungsgesetz von 2015 und dem aktuellen Gleichstellungsplan der TU Hamburg 2025-2028.  

Schwerpunkte unserer Arbeit

 

  • Gleichstellung setzt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl für Männer als auch für Frauen voraus.  Wichtige Aspekte dieser Vereinbarkeit sind Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit, z.B. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit (50- 95%), und Flexibilität des Arbeitsorts, z.B. Telearbeit.  Die Gleichstellungsbeauftragten treten für die entsprechenden strukturellen Verbesserungen ein und beraten die Kolleginnen und Kollegen, wie sie die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für sich am Besten nützen können.
  • Die Gleichgestellungsbeauftragten beteiligen sich bei Bedarf an Bewerbungsverfahren und arbeiten zurzeit abteilungsübergreifend mit diversen Kolleginnen zusammen, unter anderen aus der Personalabteilung, aus der Personalentwicklung und mit der Gleichstellungsbeauftragten für das wissenschaftliche Personal, um ein gendergerechteres Bewerbungsverfahren an der TUHH zu etablieren.
  • In der Frauenförderung ist es das Ziel Frauen den Zugang zu qualifizierten- und Leitungsstellen zu erleichtern, z.B. in der Form von Beratung und Workshops.

So erreichen Sie uns:

Anke Kobabe      Tel.: -3199
Jutta Peier           Tel.: -2699
Nina Schulte        Tel.: -3875

Per Email erreichen Sie uns unter tvp-gleichstellung(at)tuhh(dot)de

Sehr gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Interessante Informationen

Gleichstellungsplan (TVP) 2025-2028
Flyer Stabstelle Gleichstellung
Leitfaden zur Erstellung gender-neutraler Stellenanzeigen
Leitfaden zu Gendergerechter Sprache an der TUHH

Stabstelle Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragten TVP verstehen sich als eine Säule der Stabstelle  Gleichstellung und arbeiten eng vernetzt mit dieser zusammen. Sie verstehen die Säule des Familienbüros als eine der Maßnahmen / als ein Instrument der Dienststelle zur Umsetzung des Gleichstellungsplanes.