Wir bieten Dienstags offene Sprechzeiten von 9:30h bis 11:30h an. Es ist keine Terminbuchung mehr nötig. Wartezeiten sind bitte einzuplanen.
!! Keine Sprechstunde am 28. Oktober 2025 und 2. Dezember 2025 !!
Ende der Abgabefrist für die darauf folgende Sitzungen des Promotionsausschusses:
Die Promotionsordnung (direkter Link zum PDF Promotionsordnung) beschreibt ausführlich die Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Durchführung einer Promotion an der TUHH. Folgende Doktorgrade können an der TUHH erlangt werden:
In § 3 der Promotionsordnung finden Sie die speziellen akademischen Voraussetzungen für die Erlangung eines Doktorgrades.
Zunächst müssen Sie einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter zur Betreuung Ihrer Dissertation finden. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur Person Ihrer Wahl auf. Eine Auflistung der Dekanate finden sie hier.
Im nächsten Schritt ist dann der Antrag auf Zulassung/Voranfrage auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss der TUHH zu richten (unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise"). Hierzu finden Sie eine Liste mit Hinweisen zum Zulassungsantrag auch unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise".
Falls Sie beabsichtigen, eine kumulative Dissertation einzureichen, beachten Sie bitte, dass nur Veröffentlichungen herangezogen werden können, bei denen Ihre überwiegende Mitarbeit von allen Co-Autorinnen und Co-Autoren auf dem bereitgestellten Formblatt schriftlich bestätigt wird. Eine überwiegende Mitarbeit liegt vor, wenn Ihnen mehr als 50% des wissenschaftlichen Beitrags zuzuordnen sind. Wir empfehlen, die Bestätigung der Co-Autorinnen und Co-Autoren frühzeitig, vorzugsweise bereits bei Annahme der Veröffentlichung, einzuholen.
Nach Vorstellung im Studiendekanat reichen Sie die Dissertation mit dem Antrag auf Eröffnung und Durchführung der Promotion ein (unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise"). Hierzu finden Sie eine Liste mit Hinweisen zum Eröffnungsantrag auch unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise".
Eine Übersicht aller Formulare, Listen mit Hinweisen, sowie der entsprechenden Deckblätter, die Eidesstattliche Erklärung, des Musterlebenslaufs für die Dissertation, die Bayrische Formel und weitere Dokumente, finden Sie unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise".
Informationen zum Antragsverfahren zur Zulassung zur Promotion finden Sie in § 4 der Promotionsordnung und zum Antragsverfahren zur Eröffnung und Durchführung der Promotion in § 5 der Promotionsordnung.
Der Promotionsausschuss hat einen Beschluss zur Anerkennung digitaler Dokumente im Promotionsvefahren gefasst. In dem Beschluss finden Sie eine Auflistung der Dokumente die digital beim Prüfungsamt-Promotionsangelegenheiten eingereicht werden können und vom Promotionsausschuss digital versendet werden. (Download Beschluss PromA digitaler Dokumente)
(alle Dokumente sind auch in Englisch zu finden - Sprache auf EN ändern)
Hinweise zum Antrag auf Zulassung (Hier finden Sie Hinweise, worauf bei der Einreichung des Antrags auf Zulassung zur Promotion zu achten ist.)
PDF
Stand: 02.05.2024
Zur Verfügung gestellt vom Prüfungsamt-Promotionsangelegenheiten, Abt.3, Ref.36
Die Technische Universität Hamburg hat eine Vereinbarung zur Betreuung von Doktorand*innen der TUHH im Februar 2022 beschlossen. Die Betreuungsvereinbarung finden Sie hier: Betreuungsvereinbarung
An der TUHH können Sie Ihre Dissertation elektronisch auf dem Dokumentenserver der Technischen Universität Hamburg veröffentlichen. Hierfür steht Ihnen TUHH Open Research (TORE, früher tub.dok), das Open Access Repository der TUHH, zur Verfügung. TORE bietet einen einheitlichen, zentralen und öffentlichen Zugriff auf digitale, wissenschaftliche Dokumente, die an der TUHH erzeugt wurden.
Die Bibliothek der TUHH berät Sie gern bei Fragen zur Veröffentlichung. Bitte beachten Sie beim Hochladen unbedingt die Veröffentlichungshinweise für Dissertationen auf TORE. Zusätzlich zur Veröffentlichung der digitalen Version Ihrer Dissertation sind vier gedruckte Exemplare an die Bibliothek der TUHH abzugeben. Bitte laden Sie zuerst Ihre Dissertation in TORE hoch. Lassen Sie dann bitte der Bibliothek mindestens zwei Tage Zeit, bevor Sie Ihren Laufzettel für das Prüfungsamt der TUHH bei der Abgabe der Druck-Exemplare in der Bibliothek unterschreiben lassen. Jede Publikation durchläuft nämlich in der Bibliothek vor der endgültigen Veröffentlichung auf TORE eine formale Bearbeitung und Prüfung!
Wenn Sie Ihre Dissertation in einem Verlag veröffentlichen, dann erlaubt der Verlag häufig eine Parallelpublikation auf einem universitären Dokumentenserver. Wenn Ihr Verlagsvertrag dies zulässt, dann können Sie Ihre Dissertation also auch zusätzlich über TORE öffentlich zur Verfügung stellen. Open Access erhöht die Sichtbarkeit Ihrer Dissertation!
Bei einem gemeinsamen Promotionsverfahren wird das Promotionsverfahren in Zusammenarbeit mit einer internationalen Partneruniversität durchgeführt und führt zu einem gemeinsamen Abschluss. Die Rahmenbedingungen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens werden durch eine vertragliche Vereinbarung der beteiligten Universiäten geregelt. Hierzu gehören die gemeinsame Betreuung der Dissertation, ausgewogene Arbeitsaufenthalte an den beteiligten Einrichtungen, das Mitwirken der auswärtigen Betreuer*innen am Begutachtungs- und Prüfungsverfahren sowie die Austellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde bzw. zweier Urkunden die aufeinander verweisen.
Im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens gewinnen Promovierende fundierte Kenntnisse unterschiedlicher Wissenschaftssysteme und erweitern neben ihren Fremdsprachenkompetenzen vor allem auch ihre interkulturelle Kompetenz. Sie qualifizieren sich somit ideal für internationale unversitäre und außeruniversitäre Karrierewege. Durch die Förderung der Mobilität ihrer Doktorand*innen stärken Hochschulen bestehende Forschungskooperationen und bauen ggf. ihr internationales Netzwerk weiter aus. Gemeinsame Promotionsverfahren leisten somit einen Beitrag zur hochschuleigenen Internationalisierungstrategie.
Laut Promotionsordnung der TUHH (§ 7) sind gemeinsame Promotionsverfahren mit internationalen Partnern möglich, müssen allerdings vertraglich für den Einzelfall festgelegt werden.
Die TUHH sieht gemeinsame Promotionsverfahren derzeit im Rahmen bestehender Kooperationen mit Partneruniversitäten oder im Rahmen strukturierter Förderprogramme (z.B. MSC- Maßnahmen) vor.
Folgende Schritte sind von Antragsteller*innen im Bedarfsfall zu tätigen:
Die TUHH hat einen Mustervertrag erstellt, der von der Stabstelle Recht geprüft ist und in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung steht. Die Verwendung dieses Vertrags wird empfohlen. Er kann bei Bedarf den Bedürfnissen des jeweiligen Promotionsverfahren bzw. der ausländischen Partnerinstitution(en) angepasst werden. Es kann auch ein Vertragstext der ausländischen Partnerhochschule zur Anwendung kommen. Diese sind jedoch in jedem Fall von der Stabstelle Recht auf Übereinstimmung zu prüfen. Den Mustervertrag können Sie bei Frau Frei erhalten.
Nicole Frei
Referentin für Internationalisierung
Tel: +49 40 42878 4409
E-Mail: n.frei(at)tuhh.de
Am Schwarzenberg-Campus 1 (A), Raum A 2.71
Habilitationsordnung
der
Technischen Universität Hamburg-Harburg
Vom 28. Juli 1999
Die Habilitation dient dem Nachweis besonderer Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung auf einem an der Technischen Universität Hamburg-Harburg vertretenen Fachgebiet.
Über die Zulassung der Berwerberin oder des Bewerbers zur Habilitation entscheidet der Promotionsausschuß. Sie ist zu verweigern, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits mit einem Habilitationsverfahren endgültig gescheitert ist.
Die Habilitationsschrift soll innerhalb von zwei Jahren nach der Habilitation veröffentlicht werden. Dies kann auch auszugsweise mit dem wesentlichen Inhalt geschehen. Die oder der Habilitierte hat sechs Exemplare der ungekürzten Habilitationsschrift in der endgültigen Fassung bei der Bibliothek der Technischen Universität zu hinterlegen.
Unberührt bleibt das Recht der Bewerberin oder des Bewerbers, gegen Entscheidungen im Habilitationsverfahren beim Forschungsschwerpunktsrat Widerspruch einzulegen (§§ 61 und 64 Absatz 5 Satz 3 Hamburgisches Hochschulgesetz).
Diese HTML-Version der Habilititionsordnung der Technischen Universität Hamburg-Harburg ist rechtlich nicht bindend. Allein die im Amtlicher Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlichte Version ist rechtskräftig.
Sie haben die Möglichkeit sich nach der Zulassung zur Promotion eine Immatrikulationsbescheinigung in „Tune“ runter zu laden. Dazu loggen Sie sich bitte über die Homepage ein (- Technische Universität Hamburg (tuhh.de) wählen die Rolle „Student“ dann über - Mein Studium > Studienservice > Reiter Bescheide > rechte Seite – „Immatrikulationsbescheinigung für Doktoranden“ auswählen.
Sollten Sie noch keinen Account oder die Rolle „Student“ in TUNE haben, wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum und bitten um den entsprechenden Zugang. servicedesk+tune(at)tuhh(dot)de
In der Übergangszeit bis zur Zulassung ist eine Einschreibung zur wissenschaftlichen Weiterbildung möglich. Diese Art der Einschreibung ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Für beide Einschreibungen gilt eine Einkommenshöchstgrenze, die sich nach dem Stipendiensatz der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Doktorandenstipendien bemisst. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Studierendenservice (study(at)tuhh(dot)de).
Für die Abgabe von Unterlagen, Dissertation, Beratung bieten wir offene Sprechstunde Dienstags von 9:30h bis 11:30h an.
Friederike Freund - Zuständig für Promotionsverfahren Nachname A-K
(Erreichbarkeit von Montags bis Freitags Vormittags )
Britta Thies - Zuständig für Promotionsverfahren Nachname L-Z
(Erreichbarkeit von Montags bis Mittwochs )
Die Technische Universität Hamburg vergibt Stipendien nach dem HmbNFG an besonders qualifizierte Doktorand*innen. Gefördert werden können die Vorbereitung auf die Promotion sowie die Anfertigung der Dissertation, wenn das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Die Fördersumme beträgt 1.200,- Euro pro Monat zzgl. eines eventuellen Kinderbetreuungszuschlags in Höhe von 154,- Euro.
Für Sach- und Reisekosten können Rückerstattungen bis zu 1.023,- Euro pro Förderperiode gewährt werden - unter Vorbehalt, je nach Verfügungskapazitäten des Budgets.
Bewerbungen sind entweder auf ein Grundstipendium oder ein Abschlussstipendium möglich. Das Stipendium wird grundsätzlich zunächst für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag verlängert werden. Ein Stipendium kann für eine kürzere Zeit gewährt werden, wenn der Förderungszweck in dieser Zeit erreicht werden kann. Bitte geben Sie den gewünschten Stipendienbeginn in Ihrer Bewerbung an.
Ein Stipendium kann nicht gewährt werden, wenn die oder der Bewerber*in eine mehr als geringfügige Berufstätigkeit ausübt (mehr als vier Stunden pro Woche).
Die Gesetzestexte, ein Hinweisblatt mit ausführlichen Informationen für die Gewährung eines Stipendiums und Formulare zur Beantragung finden Sie auf dieser Seite.
Bewerbungen werden jederzeit entgegen genommen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei
Graduiertenakademie
Am Schwarzenberg-Campus 2 (B)
21073 Hamburg
Dr. Krista Schölzig T 040 42878-4337 E Krista.Schoelzig(at)tuhh(dot)de
Lara Walkling T 040 42878-3752 E Lara.Walkling(at)tuhh(dot)de
Vor der Zulassung zur Promotion muss die Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses zu einem deutschen Universitätsabschluss festgestellt werden.
Bitte wenden Sie sich mit allen Zulassungsunterlagen, originalsprachlichen Kopien der Master- und Bachelorurkunden und deren Übersetzung in Deutsch oder Englisch sowie den entsprechenden Zeugnissen und der Umrechnung der Masternote anhand der Bayrischen Formel an das Prüfungsamt - Promotionsangelegenheiten.