Promotion & Habilitation

Promotion

Allgemeine Informationen

Die Promotionsordnung beschreibt ausführlich die Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Durchführung einer Promotion an der TUHH. Folgende Doktorgrade können an der TUHH erlangt werden:

  • Dr.-Ing.
  • Dr. rer. pol.
  • Dr. rer. nat.

In § 3 der Promotionsordnung finden Sie die speziellen akademischen Voraussetzungen für die Erlangung eines Doktorgrades.

Zunächst müssen Sie einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter zur Betreuung Ihrer Dissertation finden. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur Person Ihrer Wahl auf. Eine Auflistung der Dekanate finden sie hier.

Im nächsten Schritt ist dann der Antrag auf Zulassung/Voranfrage auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss der TUHH zu richten (unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise"). Hierzu finden Sie eine Liste mit Hinweisen zum Zulassungsantrag auch unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise". 
Falls Sie beabsichtigen, eine kumulative Dissertation einzureichen, beachten Sie bitte, dass nur Veröffentlichungen herangezogen werden können, bei denen Ihre überwiegende Mitarbeit von allen Co-Autorinnen und Co-Autoren auf dem bereitgestellten Formblatt schriftlich bestätigt wird. Eine überwiegende Mitarbeit liegt vor, wenn Ihnen mehr als 50% des wissenschaftlichen Beitrags zuzuordnen sind. Wir empfehlen, die Bestätigung der Co-Autorinnen und Co-Autoren frühzeitig, vorzugsweise bereits bei Annahme der Veröffentlichung, einzuholen.

Nach Vorstellung im Studiendekanat reichen Sie die Dissertation mit dem Antrag auf Eröffnung und Durchführung der Promotion ein (unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise"). Hierzu finden Sie eine Liste mit Hinweisen zum Eröffnungsantrag auch unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise".

Eine Übersicht aller Formulare, Listen mit Hinweisen, sowie der entsprechenden Deckblätter, die Eidesstattliche Erklärung, des Musterlebenslaufs für die Dissertation, die Bayrische Formel und weitere Dokumente, finden Sie unter dem Menüpunkt "Anträge und HInweise".

Informationen zum Antragsverfahren zur Zulassung zur Promotion finden Sie in § 4 der Promotionsordnung und zum Antragsverfahren zur Eröffnung und Durchführung der Promotion in § 5 der Promotionsordnung.

Der Promotionsausschuss hat einen Beschluss zur Anerkennung digitaler Dokumente im Promotionsvefahren gefasst. In dem Beschluss finden Sie eine Auflistung der Dokumente die digital in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses eigereicht werden können und vom Promotionsausschuss digital versendet werden.  (Download Beschluss PromA digitaler Dokumente)

Die Technische Universität Hamburg hat eine Vereinbarung zur Betreuung von Doktorand*innen der TUHH im Februar 2022 beschlossen. Die Betreuungsvereinbarung finden Sie hier: Betreuungsvereinbarung


Geschäftsstelle des Promotionsausschusses
Ansprechpartnerinnen:
Friederike Freund - Zuständig für Promotionsverfahren Nachname A-K ( Erreichbarkeit von Dienstags  bis Donnerstags )
Britta Thies - Zuständig für Promotionsverfahren Nachname L-Z ( Erreichbarkeit von Montags bis Mittwochs )

Kontaktdaten über den Menüpunkt Kontakt:
https://www.tuhh.de/tuhh/nach-dem-studium/promotion-und-habilitation/kontakt.html

Für die Abgabe von Unterlagen, Dissertation, Beratung etc. benötigen Sie einen Termin in unserer Sprechzeit.
Wir bieten Mittwochs von 09:30uhr bis 12uhr persönliche Sprechzeiten an. 
Hierfür benötigen Sie einen verbindlichen Termin! Bitte melden Sie sich per Terminvergabetool https://intranet.tuhh.de/termin/terminvergabe_promoa an.


Ende der Abgabefrist für die nächsten Sitzungen des Promotionsausschusses:  
 

Mittwoch 20.03.2024 12.00 Uhr

Mittwoch 17.04.2024 12.00 Uhr

Mittwoch 22.05.2024 12.00 Uhr

 

Verfahren für Interessierte mit ausländischem Abschluss

Vor der Zulassung zur Promotion muss die Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses zu einem deutschen Universitätsabschluss festgestellt werden.

Bitte wenden Sie sich mit allen Zulassungsunterlagen, originalsprachlichen Kopien der Master- und Bachelorurkunden und deren Übersetzung in Deutsch oder Englisch sowie den entsprechenden Zeugnissen und der Umrechnung der Masternote anhand der Bayrischen Formel an die Geschäftsstelle.  

Immatrikulation zum Zwecke der Promotion

Es besteht die Möglichkeit eine Immatrikulationsbescheinigung, wenn die Zulassung zur Promotion erteilt wurde, über die Geschäftsstelle vom Promotionsausschuss zu erhalten. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine Mail an promo(at)tuhh(dot)de.

In der Übergangszeit bis zur Zulassung ist eine Einschreibung zur wissenschaftlichen Weiterbildung möglich. Diese Art der Einschreibung ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Für beide Einschreibungen gilt eine Einkommenshöchstgrenze, die sich nach dem Stipendiensatz der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Doktorandenstipendien bemisst. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Studierendenservice (study(at)tuhh(dot)de).

Die Habilitationsordnung der TUHH finden Sie hier.