Gute Wissenschaftliche Praxis @ TUHH

Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissen­schaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Menschen Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrens­rechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.

Wir laden Sie ein, sich mit Hilfe nachstehender Links über die Umsetzung der Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP) an der TU Hamburg zu informieren. Sie finden dort Informationen zum DFG Kodex, Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten sowie Kontakt zu den aktuellen Ombudspersonen.

Weitere nützliche Links sind in der Mediathek zu finden.

Gewährleistung der guten wissenschaftlichen Praxis an der TUHH: Umsetzung und Handlungsfelder

Umsetzung @ TUHH
Betreuungsvereinbarung Promotion

Aktuelle Ombudspersonen

Prof. Dr.-Ing. Herbert Werner
Tel.: +49 40 428 78 3015
E-Mail: h.werner(a)tuhh.de

Prof. Dr. Thomas Wrona
Tel.: +49 40 428 78 4567
E-Mail: thomas.wrona(a)tuhh.de

Letzte Aktualisierung - 03.2023

Erweiterter Ältestenrat zur Behandlung ethikrelevanter Fragen

Wie an allen Universitäten gibt es auch an der TU Hamburg Fragestellungen, die ethische Aspekte berühren. Für die Behandlung ethischer Fragestellungen und entsprechende Beratung des Präsidiums wurde der Ältestenrat um Mitglieder aus der Statusgruppe der Akademischen Mitarbeiter*innen, der Studierenden sowie aus der Statusgruppe der sonstigen Mitarbeiter*innen erweitert. Der erweiterte Ältestenrat trifft keine Förderentscheidung, sondern gibt ein Votum an das Präsidium ab.


Die Grundordnung der TUHH definiert in § 18, Abs. 1: „Der Ältestenrat besteht aus sechs professoralen Mitgliedern, wobei alle Studiendekanate durch ein Mitglied vertreten sein sollen. Ihm gehört die oder der von der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der TUHH gewählte Sprecherin oder Sprecher der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an. Die weiteren Mitglieder des Ältestenrats wählt der Akademische Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren.“


Sitzungstermin: jeden 2. Montag im Monat (15:00 – 16:00)
Frist für Einreichung von Unterlagen: 7 Tage vor Sitzungstermin
Einreichung: mit Formblatt (s. Download)) und den darin geforderten ergänzenden Unterlagen an Funktionsemail ethikfragen(at)tuhh(dot)de

 

Mitglieder des erweiterten Ältestenrates sind:

Vorsitzender: Prof. Andreas Liese (V)

Prof. Otto von Estorff (M)

Prof. Claus Emmelmann (G)

Prof. Volker Turau (E)

Prof. Jürgen Grabe (B)

Prof. Cornelius Herstatt (W)

Sabine Zschunke (TVP)

Michaela Hoppe (TVP – Stv.)

Gerrit Weiser (WiMi)

Gerd Huber (WiMi – Stv.)

Johann Kipping (Student)

Anfrage Formblatt

Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an der TU Hamburg