Wie an allen Universitäten gibt es auch an der TU Hamburg Fragestellungen, die ethische Aspekte berühren. Für die Behandlung ethischer Fragestellungen und entsprechende Beratung des Präsidiums wurde der Ältestenrat um Mitglieder aus der Statusgruppe der Akademischen Mitarbeiter*innen, der Studierenden sowie aus der Statusgruppe der sonstigen Mitarbeiter*innen erweitert. Der erweiterte Ältestenrat trifft keine Förderentscheidung, sondern gibt ein Votum an das Präsidium ab.
Die Grundordnung der TUHH definiert in § 18, Abs. 1: „Der Ältestenrat besteht aus sechs professoralen Mitgliedern, wobei alle Studiendekanate durch ein Mitglied vertreten sein sollen. Ihm gehört die oder der von der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der TUHH gewählte Sprecherin oder Sprecher der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an. Die weiteren Mitglieder des Ältestenrats wählt der Akademische Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren.“
Sitzungstermin: jeden 2. Montag im Monat (15:00 – 16:00)
Frist für Einreichung von Unterlagen: 7 Tage vor Sitzungstermin
Einreichung: mit Formblatt (s. Download)) und den darin geforderten ergänzenden Unterlagen an Funktionsemail ethikfragen(at)tuhh(dot)de
Mitglieder des erweiterten Ältestenrates sind:
Vorsitzender: Prof. Andreas Liese (V)
Prof. Otto von Estorff (M)
Prof. Claus Emmelmann (G)
Prof. Volker Turau (E)
Prof. Jürgen Grabe (B)
Prof. Cornelius Herstatt (W)
Sabine Zschunke (TVP)
Michaela Hoppe (TVP – Stv.)
Gerrit Weiser (WiMi)
Gerd Huber (WiMi – Stv.)
Johann Kipping (Student)