Informationen zur Einrichtung Ihres TU-Accounts finden Sie hier
Über die Studierenden-Selbstbedienungsfunktion können Sie sich jederzeit Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken, die durch Dritte verifizierbar sind. Auch enthalten die Semesterunterlagen eine zweisprachige Immatrikulationsbescheinigung. Sofern Sie dennoch eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift benötigen, kommen Sie bitte zu den Sprechzeiten zu STUDIS. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 6 EUR, die bei STUDIS direkt und ausschließlich mit ec-Karte gezahlt werden können. Barzahlungen sind nicht möglich. Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an study@tuhh.de unter Angabe Ihrer Matrikel-Nr., des gewünschten Semesters und ob die Regelstudienzeit ausgewiesen werden soll oder nicht. Die fällige Gebühr entrichten Sie dann bitte an die unten stehende Bankverbindung.
Sie sind bereits exmatrikuliert und brauchen einen erneuten Ausdruck des Exmatrikulationsbescheides / Rentenversicherungsnachweises? Dann kommen Sie bitte zu den Sprechzeiten zu STUDIS. Dort wird Ihnen dieser Ausdruck gegen eine Gebühr von 6 EUR (zahlbar ausschließlich per ec-Karte / Barzahlung nicht möglich) ausgehändigt. Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an study@tuhh.de. Bitte geben Sie Ihre Matrikel-Nr. (alternativ Ihr Geburtsdatum) und aktuelle Anschrift an. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie dann bitte auf die unten stehende Bankverbindung ein.
Hinweis: Die TUHH stellt erst seit 2002 Rentenversicherungsbescheinigungen elektronisch aus. Sofern Sie Ihr Studium vor 2002 an der TUHH beendet haben, müssen Sie im Falle einer Erstausstellung dieser Bescheinigung keine Gebühr zahlen. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an STUDIS.
Sie müssen beispielsweise im Rahmen der Steuerklärung nachweisen, welche Semesterbeiträge (und ggf. auch Studiengebühren) für Ihre Matrikel-Nr. an der TUHH entrichtet worden sind? Gern stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 6 EUR. Bitte kommen Sie zu den Sprechzeiten zu STUDIS. Dort können Sie die Gebühr ausschließlich per ec-Karte bezahlen (Barzahlung nicht möglich). Sofern Sie nicht persönlich erscheinen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an study@tuhh.de. In dieser E-Mail geben Sie bitte Ihre Matrikel-Nr., aktuelle Anschrift und die auszuweisenden Semester an. Die Gebühr zahlen Sie dann bitte auf unten stehende Bankverbindung.
Ab dem Sommersemester 2024 werden die Semesterunterlagen komplett in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Informationen dazu finden Sie hier.
Empfänger: TUHH
IBAN: DE96 2000 0000 0020 1015 12
BIC: MARKDEF1200
bei: Deutsche Bundesbank
Betrag: siehe Nummern 1 - 4
Zahlungsgrund:
Bitte geben Sie Ihre Matrikel-Nummer an. Hinter Ihre Matrikelnummer schreiben Sie dann bitte die Art der gewünschten Bescheinigung. Beispiele:
12345678-Immabesch
12345678-Exma
12345678-Imma Beitrag
Bitte beachten Sie: Bei Zahlung per Überweisung dauert der Buchungsweg ca. 5 Tage. In der Regel bearbeiten wir Ihr Anliegen innerhalb von zwei Wochen nach Geldeingang. Barzahlungen sind nicht möglich. Informationen zur Gebührenfestsetzung finden Sie hier.
Wenn Sie Ihr Studium an der TUHH nicht weiterführen möchten, beantragen Sie bitte die Exmatrikulation.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bitte lesen Sie unten stehende Hinweise und schicken den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per E-Mail an den Studierendenservice oder werfen Sie den Antrag in den Briefkasten am Gebäude E (Eingang I). Die TUHH wird Ihnen ca. 1-2 Wochen nach Antragseingang an der TUHH die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung per Post zukommen lassen. Die Exmatrikulationsbescheinigung dient zum Nachweis Ihrer Studienzeiten an der TUHH und wird später für die Rentenversicherung benötigt. Bewahren Sie das Original daher gut auf.
Grundsätzlich ist eine Exmatrikulation zu jedem beliebigen Datum innerhalb eines Semesters, für das die Rückmeldung vorgenommen wurde, möglich. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die TUHH grundsätzlich alle Studierenden von Amts wegen exmatrikuliert, die für das jeweilige Semester keine Rückmeldung vorgenommen haben, sprich den Semesterbeitrag nicht entrichtet haben. Die Exmatrikulation erfolgt dann zum 31.03 für das Ende eines Wintersemesters oder zum 30.09. für das Ende eines Sommersemesters. Der Versand der Exmatrikulationsbescheide von Amts wegen aufgrund fehlender Rückmeldung erfolgt zeitversetzt (Anfang Mai für Exmatrikulationen zum 31.03., Anfang November für Exmatrikulationen zum 30.09.).
Hinweise für die Antragstellung:
Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Eine Exmatrikulation können Sie jederzeit tagesaktuell beantragen. Rückwirkende Exmatrikulationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln möchten, exmatrikulieren Sie sich an der TUHH erst, wenn Sie von einer anderen Hochschule eine Zulassung erhalten haben. Für eine Bewerbung ist ein Exmatrikulationsnachweis in der Regel nicht erforderlich. Bei der Bewerbung genügt die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung. Nach Möglichkeit beantragen Sie die Exmatrikulation nahtlos zum Semesterbeginn an der neuen Hochschule, damit Sie keine Lücken in den Studienzeiten aufweisen (wichtig z.B. für Kindergeld, BAföG).
Exmatrikulation bei bestandener Prüfung
Grundsätzlich müssen Sie die Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung nicht selbst beantragen. Dies erfolgt automatisch von Amts wegen zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben/werden. Sofern Sie vor Ablauf des Semesters eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, können Sie sich auch jederzeit mit oben stehendem Antragsformular selbständig exmatrikulieren. Die Exmatrikulation hat auf die Ausstellung des Zeugnisses keinerlei Auswirkungen. Sofern Sie die Exmatrikulation beantragen, der Abschluss aber noch nicht beim Prüfungsamt vorliegt, erhalten Sie automatisch zu einem späteren Zeitpunkt eine korrigierte Form der Exmatrikulationsbescheinigung mit eingetragenem Abschlussdatum.
Exmatrikulation bei endgültig nicht bestandener Prüfung
Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen, d.h. Sie müssen diese nicht extra beantragen. Sobald die Widerspruchsfrist zum Notenbescheid des Prüfungsamtes mit der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen abgelaufen ist, werden Sie durch den Studierendenservice exmatrikuliert. Sollten Sie sich schon vorher exmatrikulieren wollen, ist dies auf Antrag möglich.
Prüfungsanspruch
Laut ASPO besteht Prüfungsanspruch nur für das Semester, in dem eine Immatrikulation durchgängig besteht bzw. bestand. Das heißt, der Prüfungsanspruch erlischt mit Ablauf des Prüfungszeitraum, der zu dem zuletzt zurückgemeldeten / immatrikulierten Semester gehört/e.
Beispiel: Exmatrikulation zum Ablauf des WS 2021, also zum 31. März 2022 = Prüfungsanspruch bis 15. Mai 20122.
Aber Achtung:
Werden Sie wegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung exmatrikuliert, erlischt Ihr Prüfungsanspruch in diesem Studiengang mit sofortiger Wirkung.
TUHH Studierende, die an eine Fachhochschule in Deutschland wechseln beachten bitte folgendes:
Die Semester an Fachhochschulen starten in der Regel zeitversetzt zu Universitäten bereits am 01.03. bzw. 01.09., d.h. Sie müssen die Exmatrikulation zum 28.02. oder 31.08. vornehmen um nahtlos immatrikuliert zu sein. Sofern Sie dann noch Prüfungen an der TUHH für den letzten Prüfungszeitraum ablegen wollen, müssen Sie beim Prüfungsamt der TUHH nachweisen, dass Sie an einer Fachhochschule immatrikuliert sind. Bitte treten Sie dazu direkt mit dem Prüfungsamt in Kontakt.
TUHH-Account nach Exmatrikulation
Ihr TUHH-Account ist für 6 Monate nach einer Exmatrikulation noch gültig. Der Download von Bescheinigungen ist über das TUNE-Portal innerhalb dieses Zeitraums weiter möglich. Sie sollten sich innerhalb dieser Zeit z. B. eine aktuelle Fächer-Noten-Übersicht eigenständig ausdrucken und zu Ihren Akten legen. Bescheinigungen, die nach Ablauf dieser Frist ausgestellt werden müssen, sind gebührenpflichtig. Nach Ablauf dieser Frist, wenden Sie sich bitte in Prüfungsangelegenheiten an das zuständige Prüfungsamt und in Studienangelegenheiten an den Studierendenservice (STUDIS).
Weiterstudium wegen beispielsweise Kinderziehung nicht möglich. Was nun?
Es gibt die Möglichkeit der Exmatrikulation mit späterer Wiedereinschreibung. In folgenden Fällen ist eine befristete Exmatrikulation möglich:
Grundlage ist die "Satzung über das Studium an der TUHH". Bevor Sie diese Art der Exmatrikulation beantragen, halten Sie bitte Rücksprache mit STUDIS. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen auch zu möglichen Alternativen (beispielsweise Beurlaubung).
Sie haben Ihr Studium abgebrochen und setzen es auch nicht an einer anderen Hochschule fort?
Die Studienberatung der TUHH steht Ihnen gern unterstützend zur Seite um neue Perspektiven zu finden.
Hier ein paar nützliche Links zu Alternativen in der beruflichen Bildung:
Internationale Studierende finden Informationen zu verschiedenen Unterstützungsangeboten wie z.B. Wohnraum, Stipendien, Kontaktadressen auf den Seiten des International Office.
Zu einem Weiterstudium meldet man sich durch das Zahlen der fälligen Beiträge und Gebühren zurück. Dies sollte rechtzeitig geschehen. Die Rückmeldezeiträume gestalten sich wie folgt:
Die Informationen zur Höhe des Beitrags und auch zur Bankverbindung werden kurz vor Beginn des Rückmeldezeitraumes nachstehend veröffentlicht.
Die Rückmeldung besteht aus der rechtzeitigen (!) Überweisung des Semesterbeitrages. Das bedeutet, dass die Zahlung spätestens zur Rückmeldefrist auf dem TU-Konto eingegangen sein muss.
Achtung:
Diese Frist gilt nicht für Erst- und Neueinschreiber/innen an der TUHH. Diese zahlen bitte erst, wenn sie die Einschreibebestätigung mit den Zahlungsinformationen online in ihrem Bewerbungsstatus erhalten haben!
Informationen zur Zusammensetzung des aktuellen Semesterbeitrags in Höhe von 386,00 EUR und auch den Beitragsbescheid finden Sie hier. Studierende, die im Wintersemester 2025/26 erstmalig das Studium an der TUHH aufnehmen, finden nach erfolgter Immatrikulation die Einschreibebestätigung inkl. der Zahlungsaufforderung in Ihrem Bewerbungsportal.
Bitte zahlen Sie den Beitrag unbedingt auf die nachfolgend genannte Kontoverbindung.
Empfänger: TUHH
IBAN: DE96 2000 0000 0020 1015 12
BIC: MARKDEF1200
bei: Deutsche Bundesbank
Zahlungsgrund: 20252xxxxx
Das "20252" ermöglicht uns die Zuordnung zum Wintersemester 2025/26. Die "x" ersetzen Sie bitte durch Ihre Matrikelnummer. Bitte fügen Sie Ihre Matrikelnummer unbedingt direkt hinter 20252 an (ohne Leerzeichen). Ersetzen Sie die Muster-x bitte durch Ihre vollständige Matrikelnummer.
Beispiele:
fünfstellige Matrikelnummer: 2025212345
achtstellige Matrikelnummer: 2025212345678
Verzichten Sie auf Leerzeichen, Bindestrich oder sonstige Angaben. Kürzen Sie Ihre Matrikelnummer nicht. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Format, da ansonsten die Zuordnung des Geldes nicht erfolgen kann.
Die Adresse der Deutschen Bundesbank lautet: Willy-Brandt-Straße 73, Postfach 57 03 48, 22772 Hamburg.
Zahlung des Semesterbeitrages aus dem Ausland
Bitte beachten Sie, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Der Beitrag für die TUHH muss jedoch vollständig eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Bank.
Bitte beachten Sie folgendes: Sofern Sie sich nicht zum Studium zurückmelden, droht Ihnen die Exmatrikulation.
Nach Zahlung des Semesterbeitrages erhalten Sie Ihre Semesterunterlagen im TUNE Portal zur Verfügung gestellt. Sofern Sie diese nicht erhalten sollten, prüfen Sie im TUNE-Portal, ob Sie eventuell für die Rückmeldung gesperrt sind.
Bitte prüfen Sie auch, ob Sie den Betrag in voller Höhe und mit dem richtigen Verwendungszweck gezahlt haben.
Erfolgt die Rückmeldung erst nach der Rückmeldefrist, fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 EUR an. Rechtsgrundlage dafür ist die "Satzung über die Erhebung von Gebühren an der TUHH" in aktueller Fassung. Die 30 EUR sind auf folgende Bankverbindung zu entrichten:
Empfänger: TUHH
IBAN: DE96 2000 0000 0020 1015 12
BIC: MARKDEF1200
bei: Deutsche Bundesbank
Zahlungsgrund: 20252xxxxx
Das "20252" ermöglicht uns die Zuordnung zum Wintersemester 2025/26. Die "x" ersetzen Sie bitte durch Ihre Matrikelnummer. Bitte fügen Sie Ihre Matrikelnummer unbedingt direkt hinter 20252 an (ohne Leerzeichen). Ersetzen Sie die Muster-x bitte durch Ihre vollständige Matrikelnummer.
Beispiele:
fünfstellige Matrikelnummer: 2025212345
achtstellige Matrikelnummer: 2025212345678
Verzichten Sie auf Leerzeichen, Bindestrich oder sonstige Angaben. Kürzen Sie Ihre Matrikelnummer nicht. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Format, da ansonsten die Zuordnung des Geldes nicht erfolgen kann.
Die Adresse der Deutschen Bundesbank lautet: Willy-Brandt-Straße 73, Postfach 57 03 48, 22772 Hamburg.
Erst nach Eingang der Verspätergebühr und des vollständigen Semesterbeitrags können wir Ihnen die Semesterunterlagen zusenden.
In der Satzung über das Studium an der TUHH werden unter anderem die Immatrikulation, die Rückmeldung, die Beurlaubung und die Exmatrikulation geregelt.
Als Studierende bzw. Studierender der TUHH finden Sie auf diesen Seiten
Ab dem Sommersemester 2024 stellen wir Ihnen nach Überweisung des Semesterbeitrages folgende Bescheinigungen ausschließlich digital im Selbstbedienungsportal TUNE zur Verfügung:
Das ehemalige Semesterticket wird ab dem Sommersemester 2024 zum sogenannten Deutschlandsemesterticket und wird ebenfalls ausschließlich digital zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Abruf des Deutschlandsemestertickets erhalten Sie hier.
Sollten Sie 14 Tage nach der Überweisung keine Unterlagen abrufen können, prüfen Sie bitte im Selbstbedienungsportal TUNE, ob die Rückmeldung eventuell gesperrt ist oder der Semesterbeitrag tatsächlich mit dem richtigen Verwendungszweck überwiesen wurde.
Das Deutschlandsemesterticket kann frühestens 14 Tage vor Beginn des neuen Semesters abgerufen werden.
Ihre Immatrikulationsbescheinigungen, die Bescheinigungen nach § 9 BAföG und die Bescheinigungen für die Deutsche Bahn können Sie über Ihre Zugangsdaten des Rechenzentrums der TUHH unter folgendem Link selbständig ausdrucken: Portal
Zusätzliche Bescheinigungen sowie Zweitschriften sind gebührenpflichtig.
Sollten Sie noch keinen Zugang beantragt oder Ihre Zugangsdaten verlegt haben, melden Sie sich bitte im User-Service-Center der TUHH. Hier finden Sie auch einen Leitfaden und Hinweise zur Einrichtung Ihres TU-Accounts.
Vor der ersten Nutzung Ihres Accounts müssen Sie das Initialpasswort ändern. Lesen Sie dafür unbedingt die vorgenannten Hinweise.
Die Lernplattform Stud.IP ist von Studierenden für Studierende entwickelt worden und beinhaltet neben den verschiedensten Lernangeboten auch Werkzeuge für die Kommunikation der Studierenden untereinander, z.B. für die Organisation und Umsetzung von Lerngruppen. Ein weiteres Angebot für die ganz persönliche Nutzung sind die ePortfolios. Sie unterstützen die Orientierung zu Studienbeginn, die Bewerbungsphase zum Studienende und insgesamt die Selbstreflexion und Entwicklung fachübergreifender Kompetenzen für das Lebenslange Lernen.
Das Rechenzentrum stellt den Zugang zur eLearning-Plattform bereit und unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Bibliothek Studierende und Lehrende bei allen Fragen rund um das eLearning. Informationsmaterialien und weitere Hilfen rund um das Thema eLearning finden Sie hier. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Wir freuen uns über Anregungen oder Fragen und helfen Ihnen gerne weiter!
Sie möchten das Studium, das Sie an der TUHH begonnen haben, nicht in diesem Studiengang fortsetzen? Sie überlegen, das Studienfach hier an der TUHH zu wechseln? Hilfreiche Informationen finden Sie in den FAQs und erhalten Sie zu jeder Zeit auch beim Studierendenservice.
Hinweis bei einem Wechsel innerhalb der Bachelorprogramme
Bitte lesen Sie diese Informationen.
Hinweise bei einem Wechsel innerhalb der deutschsprachigen Masterprogramme
Bitte lesen Sie diese Informationen. Studierende, die nicht über einen Bachelorabschluss der TUHH verfügen, bewerben sich bitte auf alle Fälle frist- und formgerecht über das Online-Bewerbungsverfahren. Die fachliche Eignung für das neue Masterprogramm muss festgestellt werden.
Hinweise bei einem Wechsel innerhalb der internationalen / auslandsorientierten Masterprogramme
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall rechtzeitig an den Studierendenservice. Rechtzeitig bedeutet, bei einem Wechsel zum Wintersemester bis 15. Juli, bei einem Wechsel zum Sommersemester bis 15. Januar. Legen Sie im Studierendenservice Ihre Fächer-Noten-Übersicht Ihres grundständigen Studienabschlusses (in der Regel Bachelor) vor. Es wird dann geprüft, ob fachliche Eignung besteht und ein Übergang aus dem bisherigen Master- auch in das neue Masterprogramm möglich ist.
Ein Antrag auf Studiengangswechsel kann nur genehmigt werden, wenn freie Studienplätze vorhanden sind und der Studiengangswechsel ausreichend begründet wird. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits im 3. oder höheren Fachsemester sein oder den Studiengang wiederholt wechseln wollen (dazu zählen auch Studienzeiten außerhalb der TUHH auf selbem Abschlussniveau), kann der Antrag auf Studiengangswechsel nur in besonderen Ausnahmefällen oder in Fällen besonderer Härte genehmigt werden. Deshalb fragen wir im Antrag auf Studiengangswechsel nach einer Begründung. Ein reiner Interessenwechsel: " Ich habe festgestellt, dass ich mich nicht mehr für Studiengang A interessiere und möchte deshalb Studiengang B studieren." ist keine ausreichende Begründung.
Achtung: Auch ein endgültiges Nichtbestehen eines Studiengangs ist leider nicht grundsätzlich ein Fall besonderer Härte. Schildern Sie uns Ihre Beweggründe auf dem Antragsformular möglichst detailliert, damit wir diese nachvollziehen können. Bitte beachten Sie, dass Ihre bisher erbrachten Studienleistungen auch in die Entscheidungsfindung einfließen!
Tipps und Hilfen zum Studium und zum Umgang mit einem Studiengangwechsel bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatung der TUHH. Gern können Sie sich auch an die zuständige Sachbearbeitung bei STUDIS wenden.
Erster Vorlesungstag: 14. Oktober 2024
Letzter Vorlesungstag: 01. Februar 2025
Weihnachtsferien: 22. Dezember 2024 bis 05. Januar 2025
Erster Vorlesungstag: 07. April 2025
Letzter Vorlesungstag: 19. Juli 2025
Ferien: 25. Mai 2025 bis 01. Juni 2025
Prüfungsphase für schriftliche und mündliche Prüfungen: 21. Juli bis 12. September 2025
Erster Vorlesungstag: 13. Oktober 2025
Letzter Vorlesungstag: 31. Januar 2026
Weihnachtsferien: 21. Dezember 2025 bis 04. Januar 2026
Erster Vorlesungstag: 06. April 2026
Letzter Vorlesungstag: 18. Juli 2026
Ferien: 10. Mai 2026 bis 17. Mai 2026
Prüfungsphase für schriftliche und mündliche Prüfungen: 20. Juli bis 11. September 2026
Erster Vorlesungstag: 12. Oktober 2026
Letzter Vorlesungstag: 30. Januar 2027
Weihnachtsferien: 20. Dezember 2026 bis 03. Januar 2027
Erster Vorlesungstag: 05. April 2027
Letzter Vorlesungstag: 16. Juli 2027
Ferien: 09. Mai 2027 bis 17. Mai 2027
Erster Vorlesungstag: 18. Oktober 2027
Letzter Vorlesungstag: 05. Februar 2028
Weihnachtsferien: 19. Dezember 2027 bis 02. Januar 2028
Erster Vorlesungstag: 03. April 2028
Letzter Vorlesungstag: 15. Juli 2028
Ferien: 21. Mai 2028 bis 28. Mai 2028
Die Bewerbungsfrist für alle Bachelorstudiengänge für das Wintersemester beginnt voraussichtlich am 01. Juni und endet am 15. Juli. Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten deutschsprachigen Master-Studiengänge beginnt am 01. Juni und endet am 15. Juli (nur Wintersemester), für die zulassungsfreien deutschsprachigen und bilingualen Master-Studiengänge beginnt sie sowohl am 01. Dezember und endet am 15. Januar (Sommersemester), als auch am 01. Juni und endet am 15. Juli (Wintersemester). Bewerbungen für die internationalen Masterprogramme können vom 01. Dezember bis 01. März (nur Wintersemester) an der TUHH eingereicht werden.
Eine Immatrikulation ist in den Bachelor-Studiengängen und den zulassungsbeschränkten sowie internationalen Master-Studiengängen aufgrund des Jahresrhythmus' an der TUHH nur zum Wintersemester möglich. Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein Zulassungsbescheid. In den zulassungsfreien Master-Studiengängen (deutschsprachig) ist auch eine Immatrikulation zum Sommersemester möglich. Voraussetzung ist eine Studienplatzzusage für das gewünschte Studienfach (Bewerbungsfrist siehe oben). Die Immatrikulationsfrist kann dem Zulassungsbescheid bzw. der Studienplatzzusage entnommen werden.
Für einen Studiengangswechsel innerhalb der TUHH setzen Sie sich bitte mit dem Studierendenservice in Verbindung (siehe auch "Satzung über das Studium an der TUHH").
Eine Rückmeldung zum Studium besteht aus der Überweisung des Semesterbeitrags, der bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. 15. September (Wintersemester) eingegangen sein muss. Bitte verwenden Sie hierzu unbedingt die Ihnen zugesandten Überweisungsträger. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Einzahlung und der Gutschrift auf dem Konto der TUHH bis zu 8 Tage vergehen können! Nach dieser Frist eingehende Beiträge gelten als verspätete Rückmeldungen, für die eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € zu entrichten ist. Die hier benannten Rückmelde- bzw. Zahlfristen gelten nicht für neue Studierende, die sich erstmalig an der TUHH einschreiben. Sie erhalten eine Einschreibebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags.
Wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen wollen, reichen Sie bitte den Antrag vor Zahlung der Beiträge und Gebühren im Studierendenservice ein. Nach der Satzung über das Studium an der der TUHH können im gesamten Studium maximal zwei Beurlaubungssemester in Anspruch genommen werden ( ein Semester während des Bachelor-Studiums und ein Semester im Master-Studium). Der Semesterbeitrag ist auch im Urlaubssemester zu entrichten.
Gasthöreranträge (bitte den Vordruck des Studierendenservice benutzen) werden bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn entgegen genommen. Für den Gasthörerausweis ist eine Gebühr zu entrichten. Für bestimmte Personenkreise kann eine Gebührenreduzierung beantragt werden. Informationen erteilt der Studierendenservice.
Sollten Sie Ihr Studium an der TUHH nicht fortsetzen wollen, stellen Sie im Studierendenservice bitte einen Exmatrikulationsantrag.
Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) gibt den Hochschulen die Möglichkeit, Studierende bei übermäßig langer Studiendauer oder ungenügendem Studienfortschritt zu exmatrikulieren. Dies ist eine Bestimmung, die die TUHH in die Immatrikulationsordnung vom 26. Juli 2006 erstmalig aufgenommen hat. Seit dem 1. Oktober 2015 gestaltet sich die Rechtslage wie folgt:
Studierende, die ihr Studium seit längerer Zeit nicht betreiben, sind zu exmatrikulieren. Dies trifft in der Regel dann zu, wenn das Doppelte der Regelstudienzeit zuzüglich zwei weiterer Semester überschritten oder in vier aufeinander folgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht worden ist. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen (Härtefälle) soll von der Exmatrikulation abgesehen werden (Behinderung, Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger). Rechtsgrundlage ist § 42 Absatz 4 HmbHG.
Wie ist das Verfahren an der TUHH?
Die Regelstudienzeit ergibt sich aus den "Allgemeinen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung ... der TUHH". Sie beträgt für die Bachelorstudiengänge in der Regel sechs Semester, für die Masterprogramme vier Semester. Sobald Sie die entscheidende Semesterzahl erreicht haben, z. B. in einem Bachelorprogramm im 15. Fachsemester sind, oder Sie nach Auswertung mit dem Zentralen Prüfungsamt mindestens vier Semester in Folge keinen Leistungsnachweis erbracht haben, werden Sie von der TUHH "angehört". Sie erhalten ein Schreiben, mit dem Sie aufgefordert werden, Studienzeit verlängernde Gründe vorzutragen. Bitte beachten Sie, dass nur schwerwiegende Umstände wie oben genannt angemessen berücksichtigt werden können. Beispielsweise das Studium durch Erwerbstätigkeit finanzieren zu müssen, ist regelmäßig kein anerkannter Grund!
Ist der vorgetragene Grund anerkennungsfähig und grundsätzlich ein Studienabschluss zeitnah möglich, wird von der Exmatrikulation in der Regel für ein Semester abgesehen und der Studienfortschritt regelmäßig überwacht.
Kann der vorgetragene Grund nicht anerkannt werden, erfolgt die Exmatrikulation zum Ablauf des Semesters.
Sie haben Ihr Studium an der TUHH beendet oder Teile davon hier an der TUHH absolviert? Sie möchten diese Zeiten für Arbeitgeber oder Recruitingfirmen bestätigt haben? Oder sind Sie ein potentieller Arbeitgeber oder im Auftrag eines solchen aktiv und wollen Studienzeiten einer Person verifizieren lassen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte kontaktieren Sie die für den Studiengang zuständige Sachbearbeitung unseres Studierendenservices. Bitte nutzen Sie study@tuhh.de für Ihre Anfrage. Bitte fügen Sie dieser Anfrage unbedingt eine handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der Person bei, deren Abschluss bzw. Studienzeiten verifiziert werden soll(en). Andernfalls können wir keine Auskunft erteilen. Damit eine zeitnahe und unkomplizierte Bearbeitung möglich ist, bitten wir bei der Anfrage weiterhin mindestens folgende Daten mitzuteilen: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Studiengang, Matrikelnummer (wenn vorhanden), Studienzeiten und/oder Abschlussdatum.
Die TUHH bietet für Absolventinnen und Absolventen, die sich nach ihrem Studienabschluss wissenschaftlich weiterbilden möchten, die Möglichkeit zur Einschreibung. Die Immatrikulation zur wissenschaftlichen Vertiefung ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Außerdem ist sie an eine Einkommensgrenze gebunden, die nicht überschritten werden darf. Die Einkommengrenze orientiert sich an dem Stipendiengrundbetrag nach den Richtlinien der DFG (1.750 € monatlich).
Grundsätzlich einschreiben kann sich, wer über einen promotionsbefähigenden Hochschulabschluss verfügt. Im Antragsformular sind dann das wissenschaftliche Interesse und die Pläne für den Weiterbildungsaufenthalt anzugeben. Ferner ist die Betreuungszusage einer bzw. eines TUHH-Hochschullehrers/in erforderlich.
Und bitte bedenken Sie auch folgendes: Hinter der wissenschaftlichen Vertiefung verbirgt sich kein regulärer Studiengang, der mit einem offiziellen Abschluss versehen ist. Es ist lediglich ein Angebot der TUHH, sich weitere Kenntnisse auch in anderen Ingenieurswissenschaften anzueignen - zwar mit Studierendenstatus, aber ausschließlich in Eigenverantwortung, ohne Studienplan und ohne Prüfungsanspruch. In der Regel besteht auch kein Anspruch auf Versicherung in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die Zeiten der wissenschaftlichen Vertiefung bei ausländischen Interessierten auf die 18-monatige Zeit im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis für die Jobsuche angerechnet werden!
Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie im Studierendenservice.
Das NIT bietet speziell für Ingenieure berufsbegleitende Managementprogramme an - wie gewohnt auf dem Campus der TUHH und in Teilzeit neben dem Beruf absolvierbar. Informationen finden Sie hier.
Das TUHH-Career Center unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen im Übergang von der Hochschule in den Beruf durch Service- und Beratungsangebote und schafft Kommunikationsplattformen zur Begegnung mit Unternehmen. Informationen finden Sie hier.