Kindernotfallbetreuung

Wenn die Betreuung mal ausfällt

Die Kita ist unerwartet geschlossen, die Tagespflegeperson fällt kurzfristig aus oder ein wichtiger dienstlicher oder studienbedingter Termin lässt sich nicht verschieben? Mit unserer Kindernotfallbetreuung möchten wir alle TUHH Angehörige unterstützen, wenn die reguläre Betreuung kurzfristig nicht zur Verfügung steht, eine andere Betreuungsmöglichkeit nicht organisiert werden kann.

Die Kindernotbetreuung wird über unseren Kooperationspartner - NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD) - organisiert und durchgeführt. Dieser sucht möglichst passgenau nach einer Betreuungslösung für Ihre individuelle Situation.

Den Flyer zu diesem Service können Sie sich hier herunterladen. 

Wer kann die Kindernotfallbetreuung nutzen?
  • Alter der Kinder: unter 14 Jahren
  • Maximal pro Kalenderjahr und TUHH-Angehörigem: 18 Stunden (unabhängig von der Anzahl der Kinder)
  • aktuell gültige Matrikelnummer (für Studierende) oder aktuelle Personalnummer (für Mitarbeitende) muss vorliegen

    Da nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht, werden die Betreuungsplätze in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben („First come, first served“). Wir bitten Sie daher, das Angebot nur in echten Not- bzw. Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen, damit möglichst viele Hochschulangehörige davon profitieren können.
Wann liegt ein Betreuungsnotfall vor?

Eine Notfallbetreuung kommt insbesondere infrage, wenn die reguläre Betreuung unvorhergesehen ausfällt und Ihnen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht und ein wichtiger dienstlicher oder studienbedingter Termin sich nicht verschieben lässt.

Beispiele sind:

  • kurzfristige Schließung der Kita oder einer anderen Betreuungseinrichtung
  • unvorhergesehener Ausfall der Tagespflegeperson
  • Erkrankung der regulären Betreuungsperson
  • Krankenhausaufenthalt eines Elternteils
  • ein kurzfristig notwendiger beruflicher oder studienbedingter Termin außerhalb der üblichen Betreuungszeiten
  • eine Fortbildung oder Tagung mit notwendiger Teilnahme
  • eine Dienstreise
  • ein unvorhersehbarer dienstlicher Einsatz 

Auch wenn Ihr Kind erkrankt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Betreuung möglich sein. Insbesondere bei erhöhter Temperatur oder Fieber muss die Erkrankung zuvor ärztlich abgeklärt werden. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten direkt mit dem Notmütterdienst e.V.

So funktioniert die Anfrage

1. Kontakt mit dem NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD) aufnehmen

Wenden Sie sich direkt an den NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD):

Hamburg: 040/3611190 
Schleswig-Holstein: 0451/16089590
Mo – Do 9-12 und 13-16:30Uhr 
Fr. 9-15 Uhr

oder über die Website des NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD): Jetzt anfragen 

Je früher Sie sich melden, desto besser kann der NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD) nach einer passenden Betreuungslösung suchen.


2. Situation und Betreuungsbedarf schildern

Damit der NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD) möglichst schnell eine passende Lösung finden kann, benötigen die Mitarbeitenden folgende Informationen von Ihnen: 

Name:

Vorname:

Studierende bitte Matrikelnummer angeben:

Beschäftigte bitte Personalnummer angeben:

Studiengang/Institut/Abteilung:

Nutzungstag der Notfallbetreuung:

Nutzungszeitraum der Notfallbetreuung:

Geburtsmonat und -jahr des Kindes:

Der NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD) prüft anschließend, ob eine passende Betreuungsperson zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie: Eine Betreuung kann nur vermittelt werden, wenn eine geeignete Betreuungsperson verfügbar ist.

Wo kann die Betreuung stattfinden?

Die Betreuung findet grundsätzlich dort statt, wo sie mit der Betreuungsperson vereinbart wurde.

Nach vorheriger Absprache kann die Betreuung auch in Räumen der TUHH oder in anderen von der TUHH zur Verfügung gestellten, geeigneten und entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten stattfinden.

Dazu können beispielsweise gehören:

Ob eine Betreuung an einem bestimmten Ort möglich ist, wird im Einzelfall zwischen NOTMÜTTERDIENST E.V. (NMD), Betreuungsperson und TUHH Angehörigen abgestimmt.

Wichtig

Die Kindernotfallbetreuung dient der kurzfristigen Überbrückung eines Betreuungsengpasses. Sie kann keine regelmäßige oder dauerhaft geplante Betreuung ersetzen.

Voraussetzung ist, dass die Betreuung aus zwingenden und beruflich bzw. studienbedingt veranlassten Gründen erforderlich ist.