Für die einzelnen Bachelorstudiengänge sind unterschiedliche Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erforderlich.
In vielen Fällen sind die Sprachkenntnisse durch einen Nachweis -fristgerecht- zu belegen.
Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie im folgenden Akkordeon aufgelistet.
Bitte beachten Sie:
Eine Zulassung (Schritt 1) für internationale Studienbewerber bzw. Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung kann nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist -15.07.2022- die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.
Eine Immatrikulation (Schritt 2) kann ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.
Alle deutschsprachigen Studiengänge
allg. Ingenieurwissenschaften, Bau- und Umweltingenieurwesen, Chemie- und Bioingenieurwesen, Data Science, Elektrotechnik, Green Technologies, Informatikingenieurwesen, Maschinenbau, Mechatronik, Schiffbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Technomathematik
Stand 03.06.2022
Schritt 1: ... bis Ende Bewerbungsfrist
Schritt 2: ... bis Ende Einschreibungsfrist (!Achtung: höhere Anforderungen!)
Deutsch
Nachweisart
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
B 2.2-Prüfung gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und nicht älter als 2 Jahre
Bemerkungen
Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.
"Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten nicht älter als 2 Jahre (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlußprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-2, nicht älter als 2 Jahre;
Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule;
"DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe", nicht älter als 2 Jahre;
"Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts, nicht älter als 2 Jahre;
eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur);
abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland;
Realschulabschluss an einer deutschen Schule;
Bemerkungen
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.
Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Englisch
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Bemerkung
Auch in den deutschsprachigen Bachelorprogrammen gibt es Module in englischer Sprache. Es ist also empfehlenswert, auch über Kenntnisse der englischen Sprache zu verfügen.
Engineering Science
mit Vertiefung 'Advanced Materials'
Stand 03.06.2022
Schritt 1: ... bis Ende Bewerbungsfrist
Schritt 2: ... bis Ende Einschreibungsfrist (!Achtung: höhere Anforderungen!)
Deutsch
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Englisch
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Nachweisart:
gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 577 (PB) , 90 (IB) bzw. 22 (revised paper-delivered) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt!
nur für TUHH-Studierende in einem deutschsprachigen Studiengang der TUHH: Wenn Sie in den Studiengang ES wechseln möchten, können Englischkenntnisse auch durch den erfolgreichen Abschluss des TUHH-Englischkurses auf dem Niveau C1.2 nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich hierfür am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.
Bemerkungen:
Auch Studienbewerber/innen mit einem deutschen Schulabschluss müssen Englischkenntnisse in Form einer der genannten Prüfungen erbringen.
Keiner der Nachweise darf älter als 2 Jahre sein
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.
Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden.
Engineering Science
mit Vertiefungen 'Biomedical Engineering', 'Electrical engineering', 'Mechanical Engineering', 'Mechatronics'
Stand 03.06.2022
Schritt 1: ... bis Ende Bewerbungsfrist
Schritt 2: ... bis Ende Einschreibungsfrist (!Achtung: höhere Anforderungen!)
Deutsch
Nachweisart
B 1.2-Prüfung gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und nicht älter als 2 Jahre
Bemerkungen
Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.
Nachweisart
"Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 12 Punkten nicht älter als 2 Jahre (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-1 nicht älter als 2 Jahre
Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlußprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule;
"DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe", nicht älter als 2 Jahre;
"Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts, nicht älter als 2 Jahre;
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur);
abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland;
Realschulabschluss an einer deutschen Schule;
Englisch
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Nachweisart
ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 577 (PB) , 90 (IB) bzw. 22 (revised paper-delivered) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt!
ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte);
ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English;
ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English;
ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis;
nur für TUHH-Studierende in einem deutschsprachigen Studiengang der TUHH: Wenn Sie in den Studiengang ES wechseln möchten, können Englischkenntnisse auch durch den erfolgreichen Abschluss des TUHH-Englischkurses auf dem Niveau C1.2 nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich hierfür am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.
Bemerkungen
Auch Studienbewerber/innen mit einem deutschen Schulabschluss müssen Englischkenntnisse in Form einer der genannten Prüfungen erbringen.
Keiner der Nachweise darf älter als 2 Jahre sein
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.
Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden
Computer Science
Stand 03.06.2022
Schritt 1: ... bis Ende Bewerbungsfrist
Schritt 2: ... bis Ende Einschreibungsfrist (!Achtung: höhere Anforderungen!)
Deutsch
Nachweisart
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
B 2.2-Prüfung gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und nicht älter als 2 Jahre
Bemerkungen
Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.
den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten nicht älter als 2 Jahre (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
das Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlußprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
die bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-2, nicht älter als 2 Jahre;
das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule;
das "DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe", nicht älter als 2 Jahre;
das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts, nicht älter als 2 Jahre;
eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur);
eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland;
der Realschulabschluss an einer deutschen Schule;
Bemerkungen
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.
Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Englisch
Nachweisart
Kein Nachweis erforderlich
Nachweisart
Englischnachweis auf B 2 Niveau nicht älter als 2 Jahre
gültiges "TOEFL-Ergebnis" (Mindestpunktzahl 72 [iBT] oder
gültiges "IELTS-Academics-Ergebnis" (Mindestpunktahl 5,0) oder
gültiges "Cambridge First Certificate in English" (FCE) oder
gültiges "telc English B2-Ergebnis" oder
ein gültiges "UNIcert English level II - Ergebnis" oder
International Baccalaureate (IB) an einer englischsprachigen Schule
nur für Abiturienten einer deutschen Schule: Nachweis der Niveaustufe B2 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen mit mindestens 5 Punkten im Durchschnitt in den letzten beiden Schulhalbjahren im Abiturzeugnis gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 18.02.2021. Weist das Abiturzeugnis noch keine Zeugnisbemerkung auf, gilt der Nachweis als erbracht, sofern mindestens 5 Punkte im Durchschnitt in den letzten beiden Schulhalbjahren erreicht wurden.
Erforderlichen Sprachkenntnisse: alle Informationen zum Download