Bewirb dich jetzt bis zum 15. Juli für alle Bachelor- und deutschsprachigen Masterstudiengänge sowie ausgewählte englischsprachige Masterstudiengänge an der TU Hamburg.

Sprachkenntnisse

Für die einzelnen Bachelorstudiengänge sind unterschiedliche Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erforderlich.

In vielen Fällen sind die Sprachkenntnisse durch einen Nachweis -fristgerecht- zu belegen.

Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie im folgenden Akkordeon aufgelistet.

Bitte beachten Sie:

Eine Zulassung (Schritt 1) für internationale Studienbewerber bzw. Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung kann nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist -15.07.2025- die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.

Eine Immatrikulation (Schritt 2) kann ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.

Je nachdem, ob Sie sich für einen deutschen, englischen oder bilingualen Bachelorstudiengang bewerben, müssen Sie unterschiedliche Sprachkenntnisse für die Bewerbung und im Falle einer Zulassung zusätzlich für die Einschreibung nachweisen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Sprachnachweise!

Unterrichtssprache DeutschDeutschnachweisEnglischnachweis
für die BewerbungDeutschnachweis auf dem Niveau B2.2 GER 
für die EinschreibungTestDaF mit mind. 16 TDN-Punkten, ein Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“, eine DSH-2 
   
Unterrichtssprache EnglischDeutschnachweisEnglischnachweis
für die Bewerbungnicht erforderlichnicht erforderlich
für die Einschreibungnicht erforderlichTOEFL ibt mit mind. 90 Punkten, IELTS Academic mit mind. 6.5 Punkten, Cambridge Certificate of Advanced English oder Cambridge Certificate of Proficiency in English
   
Bilingual - Engineering ScienceDeutschnachweisEnglischnachweis
für die BewerbungDeutschnachweis auf dem Niveau B1.2 GERnicht erforderlich
für die EinschreibungTestDaF mit mindestens 12 TDN-Punkten oder eine DSH-1TOEFL ibt mit mind. 90 Punkten, IELTS Academic mit mind.6.5 Punkten, Cambridge Certificate of Advanced English oder Cambridge Certificate of Proficiency in English
   
Bilingual - Computer Science und Data ScienceDeutschnachweisEnglischnachweis
für die BewerbungDeutschnachweis auf dem Niveau B2.2 GERnicht erforderlich
für die EinschreibungTestDaF mit mind. 16 TDN-Punkten, ein Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“, eine DSH-2TOEFL ibt mit mind. 72 Punkten, IELTS Academic mit mind. 5.0 Punkten, Cambridge First Certificate in English oder ein Zertifikat „telc Englisch B2“

Nur englische Muttersprachler aus Australien, dem Vereinigten Königreich, Irland, den USA, Neuseeland oder Kanada (außer Quebec) oder Bewerber, die ihren vollständigen Bachelor-Abschluss in einem dieser Länder gemacht haben, benötigen keinen Englischnachweis!

 

Sprachkenntnisse

Die Bachelorstudiengänge werden überwiegend in deutscher Sprache unterrichtet. Dennoch gibt es auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache. Was auf welchen Studiengang zutrifft, finden Sie nachfolgend. Unter "Was? Wann? Wo?" finden Sie weitere nützliche Tipps.

Bitte beachten Sie, dass die TUHH leider keine studienvorbereitenden Deutsch- oder Englischkurse anbietet.

... für die Bewerbung / Zulassung

(Achtung: für die Einschreibung/ Immatrikulation ist ein höherer Sprachnachweis erforderlich. Siehe weiter unten!) 

  • bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist müssen für alle Bachelor-Studiengänge mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der erfolgreich abgeschlossenen B 2.2 –Prüfung nachgewiesen werden  (Ausnahme: Bachelor-Studiengang Engineering Science Siehe unten!)

Bitte beachten Sie folgendes:

Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.

Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus.

Achtung: Für die Immatrikulation muss ein höherer Sprachnachweis nachgewiesen werden. B 2.2 reicht nur für die Bewerbung/ Zulassung, nicht jedoch für die Immatrikulation an der TUHH aus.

Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.

 

... für die Einschreibung/Immatrikulation

Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für alle Bachelorstudiengänge (Ausnahme: Engineering Science / siehe unten) für die Immatrikulation muss bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist durch folgende Prüfungen erfolgen:

  • das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule" nicht älter als 2 Jahre
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten nicht älter als 2 Jahre (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
  • das Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlußprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • die bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-2, nicht älter als 2 Jahre;
  • das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule; 
  • das "DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe", nicht älter als 2 Jahre; 
  • das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts, nicht älter als 2 Jahre;
  • eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur);
  • eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland;
  • der Realschulabschluss an einer deutschen Schule;

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. 

Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

Und: Auch in den deutschsprachigen Bachelorprogrammen gibt es durchaus Vorlesungen in englischer Sprache. Es ist also empfehlenswert, auch über Kenntnisse der englischen Sprache zu verfügen.


Besonderheit im Studiengang Engineering Science

Dieser Bachelor-Studiengang wird je nach Vertiefung in Englisch und Deutsch (bilingual) oder nur Englisch unterrichtet. Für die Bewerbung und/ oder Immatrikulation müssen daher Englisch- bzw. Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
 

... für die Bewerbung / Zulassung

Deutsch (für alle bilingualen Vertiefungen)

•    bis Bewerbungsschluss müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der erfolgreich abgeschlossenen B 1.2 –Prüfung nachgewiesen werden  

Bitte beachten Sie folgendes:

Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.

Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus.

Achtung: Für die Immatrikulation muss ein höherer Sprachnachweis nachgewiesen werden. B 1.2 reicht nur für die Bewerbung/ Zulassung, nicht jedoch für die Immatrikulation an der TUHH aus.

Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.

Englisch:

  • Kein Nachweis im Rahmen der Bewerbung/ Zulassung erforderlich. Bitte beachten Sie die Anforderungen bezüglich einer Englischprüfung für die Immatrikulation in den Studiengang Engineering Science.

... für die Einschreibung/ Immatrikulation

Nachweise sind bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist zu erbringen.

Deutsch:

Folgende Sprachnachweise sind für die Immatrikulation an der TUHH in den Studiengang Engineering Science anerkannt:

  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 12 Punkten nicht älter als 2 Jahre  (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
  • die bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-1 nicht älter als 2 Jahre
  • darüber hinaus alle oben genannten Sprachprüfungen, die für alle Bachelor-Studiengänge an der TUHH nachgewiesen werden können

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.

Englisch:

Auch Studienbewerber/innen mit einem deutschen Schulabschluss müssen Englischkenntnisse in Form einer der nachstehend genannten Prüfungen erbringen. Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein. Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wann eine Prüfung angeboten wird und wie lange Sie auf das Ergebnis warten müssen.

  • ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 577 (PB) , 90 (IB) bzw. 22 (revised paper-delivered) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt! 
  • ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte);
  • ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English;
  • ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English;
  • ein gültiges "telc English C1"-Ergebnis;
  • ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis;
  • nur für TUHH-Studierende in einem deutschsprachigen Studiengang der TUHH: Wenn Sie in den Studiengang ES wechseln möchten, können Englischkenntnisse auch durch den erfolgreichen Abschluss des TUHH-Englischkurses auf dem Niveau C1.2 nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich hierfür am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.

Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.

Bitte beachten Sie: Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden.


Besonderheit im Studiengang Computer Science und Data Science

Diese Bachelor-Studiengang werden bilingual unterrichtet, das heißt, Sie müssen über deutsche und englische Sprachkenntnisse verfügen und diese bei der Bewerbung/ Immatrikulation in diese Studiengänge nachweisen.

Für den Nachweis der deutschen Sprache:

Sofern Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, gelten für Sie die oben genannten Sprachnachweise, die zur Bewerbung und Immatrikulation aller Bachelor-Studiengänge nachzuweisen sind.

Für den Nachweis der englischen Sprache:

Bewerbung

•    Kein Nachweis im Rahmen der Bewerbung/ Zulassung erforderlich. Bitte beachten Sie die Anforderungen bezüglich einer Englischprüfung für die Immatrikulation in den Studiengang Computer Science.

... für die Einschreibung/ Immatrikulation

Bei der Immatrikulation ist ein Englischnachweis auf B 2 Niveau einzureichen. Nachweise sind bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist zu erbringen. Keiner der Nachweise darf in der Regel älter als 2 Jahre sein.

Folgende Tests werden akzeptiert:

  • ein gültiges "TOEFL-Ergebnis" (Mindestpunktzahl 72 [iBT] oder
  • ein gültiges "IELTS-Academics-Ergebnis" (Mindestpunktahl 5,0) oder
  • ein gültiges "Cambridge First Certificate in English" (FCE) oder
  • ein gültiges "telc English B2-Ergebnis" oder
  • ein gültiges "UNIcert English level II - Ergebnis" oder
  • ein International Baccalaureate (IB) an einer englischsprachigen Schule
  • nur für Abiturienten einer deutschen Schule: Nachweis der Niveaustufe B2 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen mit mindestens 5 Punkten im Durchschnitt in den letzten beiden Schulhalbjahren im Abiturzeugnis gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 18.02.2021. Weist das Abiturzeugnis noch keine Zeugnisbemerkung auf, gilt der Nachweis als erbracht, sofern mindestens 5 Punkte im Durchschnitt in den letzten beiden Schulhalbjahren erreicht wurden.