Sprachkenntnisse

Bachelorstudiengänge

Aufgrund der internationalen Ausrichtung der TUHH sind ausreichende Englischkenntnisse in vielen Bereichen an der TUHH unverzichtbar.

Für einige  Bachelorstudiengänge sind Sprachkenntnisse in Deutsch und/ oder Englisch nachzuweisen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen, die zur Bewerbung oder zur Immatrikulation nachgewiesen werden müssen.

Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie folgend aufgelistet: 

 Alle Bachelor-Studiengänge (außer Computer Science, Data Science, Engineering Sciene)

Unterrichtssprache Deutsch

Deutschnachweis*

Englischnachweis

für die Bewerbung

Deutschnachweis auf dem Niveau B2.2 GER***

 nicht erforderlich

für die Immatrikulation

TestDaF mit mind. 16 TDN-Punkten, ein Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“, eine DSH-2 oder äquivalent (Siehe unten)

 nicht erforderlich

Bachelor-Studiengang Engineering Science

 

Unterrichtssprache Englisch

Deutschnachweis

Englischnachweis**

für die Bewerbung

nicht erforderlich

nicht erforderlich

für die Immatrikulation

nicht erforderlich

Deutsches Abiturzeugnis, TOEFL ibt mit mind. 90 oder 4.5 Punkten, IELTS Academic mit mind. 6.5 Punkten, Cambridge Certificate of Advanced English oder Cambridge Certificate of Proficiency in English oder äquivalent (Siehe unten)

Bachelor-Studiengänge Computer Science und Data Science

Unterrichtssprache Deutsch und Englisch

Deutschnachweis*

Englischnachweis**

für die Bewerbung

Deutschnachweis auf dem Niveau B2.2 GER

nicht erforderlich

für die Immatrikulation

TestDaF mit mind. 16 TDN-Punkten, ein Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“, eine DSH-2 oder äquivalent (Siehe unten)

Deutsches Abiturzeugnis, TOEFL ibt mit mind. 90 oder 4.5 Punkten, IELTS Academic mit mind. 6.5 Punkten, Cambridge Certificate of Advanced English oder Cambridge Certificate of Proficiency in English oder äquivalent (Siehe unten)

 

*Der Deutschnachweis ist von allen Studienbeweber/innen zu erbringen, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung oder einen deutschsprachigen Studienabschluss nachweisen können. Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen Deutschkenntnisse nachweisen

**Studienbewerber/innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen ersten Bachelorabschluss aus dem Vereinigten Königreich, Australien, Irland, den USA, Neuseeland oder Kanada (außer Quebec) nachweisen, benötigen keinen Englischnachweis. .

***Die TUHH akzeptiert nur Deutschzertifikate, die gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) abgelegt wurden.

Ohne die oben genannten erforderlichen Sprachnachweise kann keine Zulassung oder Immatrikulation erfolgen. Ausnahmen sind nicht zulässig.

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Bewerbung bzw. Immatrikulation nicht ausreichend. 

Folgende Deutschzertifikate werden ebenfalls neben den oben genannten Zertifikaten für die Immatrikulation in allen Bachelor-Studiengängen anerkannt:  

  • das Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlussprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule; 
  • das "DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe", nicht älter als 2 Jahre; 
  • das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts, nicht älter als 2 Jahre;
  • eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur);
  • deutsche Staatsangehörige mit IB, die im IB Deutsch betrieben haben
  • eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland;
  • der Realschulabschluss an einer deutschen Schule;

Folgende Englischzertifikate werden ebenfalls neben den oben genannten Zertifikaten für die Immatrikulation in die Bachelor-Studiengänge Computer Science, Data Science und Engineering Science anerkannt:  

  • ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 577 (PB) , 90 oder 4.5 (IB) bzw. 22 (revised paper-delivered) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt! 
  • ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte);
  • ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English;
  • ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English;
  • ein gültiges "telc English C1"-Ergebnis;
  • ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis;
  • eine Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Schule im Ausland bzw. einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland (Abitur)
  • ein International Baccalaureate (IB) an einer englischsprachigen Schule
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Bachelorabschluss aus dem Vereinigten Königreich, Australien, Irland, den USA, Neuseeland oder Kanada (außer Quebec)
  • eine Hochschulzugangsberechtigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule oder ein erster Studienabschluss einer Hochschule aus Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein
  • ein Studienabschluss einer Hochschule aus einem EU-Land oder Norwegen oder Island mit dem Zeugnisvermerk, der Englisch als Unterrichtssprache bestätigt

Bitte beachten Sie: Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land ist laut Satzung über das Studium an der TUHH keine anerkannten Sprachnachweise lund kann daher nicht akzeptiert werden.