Bewirb dich bis zum 15. Juli für alle Bachelor- und deutschsprachigen Masterstudiengänge sowie ausgewählte englischsprachige Masterstudiengänge an der TU Hamburg.

Zulassung / Immatrikulation

Die Zulassung

Über eine Zulassung werden Sie ausschließlich über hochschulstart.de informiert. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die einzelnen Phasen des Dialogorientierten Serviceverfahrens hier.

Sie können ca. Ende Juli – Anfang August mit einer Zulassung der TUHH rechnen.

Sobald Sie bei hochschulstart.de ein Zulassungsangebot der TUHH erhalten haben und dies angenommen haben bzw. dies aufgrund Ihrer Priorisierung automatisch angenommen wurde, können Sie einen Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal der TUHH herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass ein angenommenes Zulassungsangebot bei hochschulstart.de dazu führt, dass Sie bei allen anderen Studienbewerbungen aus dem Verfahren gelöscht werden und keine Zulassung mehr erfolgen kann. Dieser Zustand kann nicht rückgängig gemacht werden. Bitte prüfen Sie daher vor Annahme eines Angebotes sorgfältig, ob Sie dieses Studium tatsächlich antreten wollen oder eventuell noch auf ein anderes Angebot warten. Sobald Sie aufgrund Ihrer Priorisierung für die am höchsten priorisierte Bewerbung eine Zulassung erhalten haben, werden Sie von allen anderen Ranglisen für nachfolgende Studiengänge gelöscht.

Sofern Sie sich an der TUHH für zwei Bachelor-Studiengänge beworben haben, ist es möglich, dass Sie für diese beiden Studiengänge ein Angebot erhalten. Bitte prüfen Sie Ihre Priorisierung bei hochschulstart.de.

Sofern Sie ein Zulassungsangebot der TUHH für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten haben, den Studienplatz aber nicht antreten können, weil Sie einen Bundesfreiwilligendienst ableisten möchten, drucken Sie sich das Zulassungsangebot bei hochschulstart.de aus und beantragen dort eine Rückstellung des Studienplatzes. Sie können sich dann im nächsten, jedoch spätestens im übernächsten Jahr für die bevorzugte Zulassung bewerben.

Wenn Ihnen nach den Auswahlkriterien kein Studienplatz zugewiesen worden ist oder Sie aus formalen Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden mussten, ergeht ein Ablehnungsbescheid. Wichtiger Hinweis: Sofern Sie abgelehnt wurden, weil nicht ausreichend Studienplätze zur Verfügung standen, nehmen Sie dennoch an einem eventuellen Nachrückverfahren teil.

Das Nachrückverfahren

Studienplätze, die nicht in Anspruch genommen worden sind - weil darauf verzichtet oder die Zulassung unwirksam wurde - werden schnellstmöglich an die rangnächsten Bewerber/innen vergeben. 


Wichtige Hinweise zur Einschreibung

Immatrikulationsfrist unbedingt beachten

Es gilt: Die im Zulassungsbescheid angegebene Immatrikulationsfrist ist einzuhalten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h., der Immatrikulationsantrag muss vollständig formgerecht bis zu diesem Tag online an der TUHH eingegangen sein. Sofern Sie eingeschrieben worden sind, erhalten Sie eine Einschreibebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags. Den Immatrikulationszeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Einzureichende Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie der Onlineimmatrikulation. Sie werden dort gebeten, die von uns benötigten Unterlagen online hochzuladen. Es kann ferner vorkommen, dass der Studierendenservice weitere Nachweise von Ihnen verlangt. Sie werden dann entsprechend informiert. In der Regel müssen folgende Dokumente hochgeladen werden (Achtung: Liste nicht abschließend):

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Fortbildungszeugnis, Schulzeugnis aus Heimatland o. ä.)
  • Kopie des Personalausweises/ Pass/ ID
  • Krankenversicherungsnachweis, ggf. mit Befreiungsbescheid (siehe auch hier)
  • sofern zutreffend: Dienstzeitbescheinigung, Zulassungsbescheid aus einem vorherigen Zulassungsverfahren (bei der Vorwegauswahl)
  • sofern zutreffend: Nachweise zu bisherigen Studien (z. B. Studienbescheinigung, Notennachweise, Abschlusszeugnis, Exmatrikulationsbescheid)
  • sofern zutreffend: Nachweis der Sprachkenntnisse Deutsch und/ oder Englisch. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • für Personen, die unter § 37 Absatz 1 Nummern 3 bis 7 HmbHG (Meister/innen, Fachwirte/innen etc.) fallen, gilt: Nachweis eines Beratungsgesprächs bei der zuständigen Studienfachberatung der TUHH
  • für Minderjährige: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • für Bewerbungen aus der VR China, Indien und Vietnam: APS-Bescheinigung bzw. APS-Zertifikat bwz. Echtheitsbestätigung der Botschaft im Original

Es sind keine amtlich beglaubigten Unterlagen notwendig. Die TUHH behält sich in Einzelfällen vor, Dokumente mit der ausstellenden Stelle zu prüfen.