Für die einzelnen Bachelorstudiengänge sind unterschiedliche Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erforderlich.
In vielen Fällen sind die Sprachkenntnisse durch einen Nachweis -fristgerecht- zu belegen.
Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie im folgenden Akkordeon aufgelistet.
Eine Zulassung (Schritt 1) für internationale Studienbewerber bzw. Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung kann nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist -15.07.2025- die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.
Eine Immatrikulation (Schritt 2) kann ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.
Je nachdem, ob Sie sich für einen deutschen, englischen oder bilingualen Bachelorstudiengang bewerben, müssen Sie unterschiedliche Sprachkenntnisse für die Bewerbung und im Falle einer Zulassung zusätzlich für die Einschreibung nachweisen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Sprachnachweise!
Nur englische Muttersprachler aus Australien, dem Vereinigten Königreich, Irland, den USA, Neuseeland oder Kanada (außer Quebec) oder Bewerber, die ihren vollständigen Bachelor-Abschluss in einem dieser Länder gemacht haben, benötigen keinen Englischnachweis! |
Die Bachelorstudiengänge werden überwiegend in deutscher Sprache unterrichtet. Dennoch gibt es auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache. Was auf welchen Studiengang zutrifft, finden Sie nachfolgend. Unter "Was? Wann? Wo?" finden Sie weitere nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie, dass die TUHH leider keine studienvorbereitenden Deutsch- oder Englischkurse anbietet.
(Achtung: für die Einschreibung/ Immatrikulation ist ein höherer Sprachnachweis erforderlich. Siehe weiter unten!)
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.
Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus.
Achtung: Für die Immatrikulation muss ein höherer Sprachnachweis nachgewiesen werden. B 2.2 reicht nur für die Bewerbung/ Zulassung, nicht jedoch für die Immatrikulation an der TUHH aus.
Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für alle Bachelorstudiengänge (Ausnahme: Engineering Science / siehe unten) für die Immatrikulation muss bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist durch folgende Prüfungen erfolgen:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.
Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Und: Auch in den deutschsprachigen Bachelorprogrammen gibt es durchaus Vorlesungen in englischer Sprache. Es ist also empfehlenswert, auch über Kenntnisse der englischen Sprache zu verfügen.
Dieser Bachelor-Studiengang wird je nach Vertiefung in Englisch und Deutsch (bilingual) oder nur Englisch unterrichtet. Für die Bewerbung und/ oder Immatrikulation müssen daher Englisch- bzw. Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
• bis Bewerbungsschluss müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der erfolgreich abgeschlossenen B 1.2 –Prüfung nachgewiesen werden
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen den entsprechenden Sprachnachweis erbringen.
Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus.
Achtung: Für die Immatrikulation muss ein höherer Sprachnachweis nachgewiesen werden. B 1.2 reicht nur für die Bewerbung/ Zulassung, nicht jedoch für die Immatrikulation an der TUHH aus.
Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.
Nachweise sind bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist zu erbringen.
Folgende Sprachnachweise sind für die Immatrikulation an der TUHH in den Studiengang Engineering Science anerkannt:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend.
Auch Studienbewerber/innen mit einem deutschen Schulabschluss müssen Englischkenntnisse in Form einer der nachstehend genannten Prüfungen erbringen. Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein. Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wann eine Prüfung angeboten wird und wie lange Sie auf das Ergebnis warten müssen.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Bitte beachten Sie: Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden.
Diese Bachelor-Studiengang werden bilingual unterrichtet, das heißt, Sie müssen über deutsche und englische Sprachkenntnisse verfügen und diese bei der Bewerbung/ Immatrikulation in diese Studiengänge nachweisen.
Sofern Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, gelten für Sie die oben genannten Sprachnachweise, die zur Bewerbung und Immatrikulation aller Bachelor-Studiengänge nachzuweisen sind.
• Kein Nachweis im Rahmen der Bewerbung/ Zulassung erforderlich. Bitte beachten Sie die Anforderungen bezüglich einer Englischprüfung für die Immatrikulation in den Studiengang Computer Science.
Bei der Immatrikulation ist ein Englischnachweis auf B 2 Niveau einzureichen. Nachweise sind bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist zu erbringen. Keiner der Nachweise darf in der Regel älter als 2 Jahre sein.
Folgende Tests werden akzeptiert: