FAQ für Studierende

Welche Studien- und Prüfungsordnung gilt für mich? Muss ich NTA-Lehrveranstaltungen belegen?

Es gilt Ihre fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO), die zum Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gültig ist. Diese enthält alle Studienverpflichtungen, einschließlich der im NTA-Bereich. Bei Fragen zu Ihrem Studienplan wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangsberatung.

Sind die Lehrveranstaltungen im NTA-Bereich freiwillig?

Nein, das Nichttechnische Angebot (NTA) ist ein verpflichtendes Modul – vergleichbar mit anderen Pflichtmodulen Ihres Studiengangs.
Allerdings besteht innerhalb des NTA-Moduls Wahlfreiheit: Sie können Ihre Veranstaltungen aus einem festgelegten Modulkatalog selbst auswählen.

Wo kann ich die aktuellen NTA Lehrveranstaltungen einsehen und deren Zeiten erfahren?

Unser Lehrveranstaltungsangebot ist im Vorlesungsverzeichnis sowie in Stud.IP verfügbar. Beachten Sie jedoch, dass für Sprachkurse besondere Informationen und Anmeldemodalitäten gelten. Diese finden Sie auf der Homepage: Sprachkurse in Kooperation mit der VHS.

Ist es notwendig, Nichttechnische Angebote (NTA) schon im ersten Semester zu belegen, oder ist es auch möglich, dies erst im vierten Semester zu tun?

Bitte konsultieren Sie Ihre fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für detaillierte Informationen. In der Regel besteht eine Studienverpflichtung von 6 Leistungspunkten im Nichttechnischen Lehrangebot, die Sie studienbegleitend absolvieren sollten. Wenn Sie die Erfüllung dieser Verpflichtung bis zum letzten Semester aufschieben, müssen Sie damit rechnen, Lehrveranstaltungen zugewiesen zu bekommen, ohne eine Wahlmöglichkeit zu haben.

Anmeldeverfahren

Wann und wie melde ich mich zu den NTA-Lehrveranstaltungen an?

Die Anmeldung zu den NTA-Lehrveranstaltungen erfolgt in der Regel im September (für das Wintersemester) bzw. im März (für das Sommersemester).
Das Anmeldeverfahren läuft über die Plattform Stud.IP.
Sie werden rechtzeitig per E-Mail von der Koordinationsstelle NTA über die genauen Anmeldezeiträume informiert.

Gibt es Besonderheiten bei der Anmeldung zu Sprachkursen?
Ja, für Sprachkurse gelten abweichende Regelungen und Anmeldemodalitäten. Bitte beachten Sie dazu die gesonderten Hinweise, die Ihnen separat mitgeteilt werden.

Was muss ich beachten, wenn eine andere Pflichtveranstaltung und ein Nichttechnisches Lehrangebot, an dem ich gerne teilnehmen möchte, gleichzeitig stattfinden?

Gegebenenfalls müssen Sie sich für eine der angebotenen Veranstaltungen entscheiden.

Wenn Sie einen Platz in einer NTA-Veranstaltung belegen, wird Ihre regelmäßige Teilnahme erwartet.

In Seminaren und Vorlesungen des NTA-Bereichs wird darauf geachtet, dass keine Plätze blockiert werden, ohne dass die Veranstaltung tatsächlich besucht wird.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nur anderen Studierenden die Teilnahme erschweren, sondern auch den gemeinsamen Lern- und Diskussionsprozess stören.

Die konkreten Anwesenheits- und Teilnahmeanforderungen legt die jeweilige Lehrperson fest.

Wenn Sie NTA-Lehrveranstaltungen wiederholt verschieben, kann es passieren, dass sich diese im letzten Studiensemester mit anderen Pflichtveranstaltungen überschneiden. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass sich Ihre Studienzeit verlängert.

Ich würde mich gerne zu einem Seminar anmelden, finde diese Veranstaltung aber nicht in Stud.IP. Warum nicht?

Das kann folgende Gründe haben:

  • Die Veranstaltung wird im aktuellen Semester nicht angeboten oder ist ausgefallen. Sie beziehen sich möglicherweise auf einen veralteten Studienplan.

  • Die Veranstaltung findet auf Englisch statt. In diesem Fall suchen Sie bitte nach dem englischen Titel der Veranstaltung in Stud.IP.

Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Koordinationsstelle NTA: koordinationsstelle-nta@tuhh.de

Kann ich als Studierende/Studierender höheren Semesters bei der automatisierten Platzvergabe bevorzugt werden?

Nein, in Stud.IP ist eine automatisierte Platzvergabe an Seminarteilnehmende nach Fachsemester oder anderen spezifischen Kriterien derzeit nicht möglich.
Die Plattform unterstützt keine automatische Sortierung oder Vergabe von Plätzen basierend auf Merkmalen wie Fachsemester, Studiengang oder anderen individuellen Faktoren.
Entscheidend ist ausschließlich die Priorisierung der Veranstaltungen durch die Studierenden.

Ich habe im Anmeldeverfahren einen Platz in einer NTA-Lehrveranstaltung erhalten, kann aber nicht am ersten Termin teilnehmen. Darf ich trotzdem teilnehmen?

Bitte kontaktieren Sie die Lehrperson rechtzeitig vor dem ersten Veranstalungstermin, um Ihre Situation zu erklären.

Ob ein entschuldigtes Fehlen zum Verlust Ihres Kursplatzes führt, entscheidet die jeweilige Lehrperson.
Die Namen und Kontaktdaten der Lehrenden finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (TUNE) oder in Stud.IP.

Was passiert, wenn ich NTA-Veranstaltungen immer weiter aufschiebe?

Wenn Sie NTA-Lehrveranstaltungen wiederholt verschieben, kann es passieren, dass sich diese im letzten Studiensemester mit anderen Pflichtveranstaltungen überschneiden. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass sich Ihre Studienzeit verlängert.

Gibt es nach dem Losverfahren noch eine Möglichkeit, an freie Kursplätze zu gelangen oder meine Kurswahl zu ändern?

Ja, nach Abschluss der ersten Anmeldephase – in der die Kurswahl über Priorisierung und ein Losverfahren erfolgt – beginnt eine zweite Phase, in der noch freie Plätze vergeben werden.

Diese zweite Phase wird als Anmeldung unbelegter Plätze und Kurswechsel bezeichnet.
In diesem Zeitraum können Sie sich über Stud.IP eigenständig in noch verfügbare Seminare oder Vorlesungen eintragen oder Ihre Kurswahl ändern.

👉 Wichtig: Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für diese Phase.

Prüfungen und Leistungsverbuchung

Kann ich während des Bachelorstudiums bereits an Masterveranstaltungen teilnehmen?

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Ansprechperson im Prüfungsamt, um vorgezogene Masterleistungen anzumelden. Bachelorstudierende können im Rahmen dieser Regelung Verpflichtungen aus Masterkursen erfüllen. Diese Leistungen werden jedoch erst im Masterstudium anerkannt. Wenn Sie beabsichtigen, bereits während Ihres Bachelorstudiums an einer Master-Lehrveranstaltung teilzunehmen, beachten Sie bitte, dass Ihnen ein Kursplatz erst zugewiesen werden kann, nachdem alle interessierten Masterstudierenden Plätze erhalten haben.

Ich habe eine Leistung an einer anderen Hochschule erbracht: Was muss ich tun, um eine Anerkennung als NTA-Kurs zu erreichen?

Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Die Formulare des Prüfungsamtes und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes

Werden im NTA-Bereich alle VHS Sprachkurse angerechnet?

Nein, VHS-Sprachkurse können nicht pauschal angerechnet werden.
Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn der Kurs in Niveau, Umfang und Lernzielen einem entsprechenden Sprachkurs im NTA-Bachelor- oder -Masterbereich der TUHH gleichwertig ist.

Wichtig zur Klarstellung:
Die Sprachkurse an der TUHH werden zwar von der VHS im Auftrag der TUHH speziell konzipiert – das bedeutet jedoch nicht, dass andere VHS-Sprachkurse, die unabhängig an externen Bildungsstätten besucht wurden, automatisch im NTA-Modul anerkannt oder verbucht werden können.