01.09. - 01.10. | Zeitraum der Ausschreibung zur Einreichung von neuen Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte für das SoSe | ||
12.10. | Abgabefrist zur Einreichung der Lehrangebote von Lehrbeauftragten für das SoSe | ||
01.04. - 01.05. | Zeitraum der Ausschreibung zur Einreichung von neuen Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte für das WiSe | ||
10.05. | Abgabefrist zur Einreichung der Lehrangebote von Lehrbeauftragten für das WiSe |
Für die Einreichung von Lehrangeboten im NTA-Bereich steht Ihnen zunächst die Geschäftsstelle der Nichttechnischen Angebote als zentrale Koordinatorin zur Verfügung.
Dabei wird nicht nur die Übereinstimmung mit den Leitlinien der Nichttechnischen Angebote geprüft, sondern auch die Passung zu den thematischen Schwerpunkten des jeweiligen Profils. Zusätzlich bewertet die Geschäftsstelle die Lehrangebote im Hinblick auf den aktuellen Bedarf, die Eignung zur Beschlussfähigkeit sowie die Vorlagefähigkeit im NTA-Ausschuss. Die Einbindung in das Gesamtlehrangebot des NTA-Modulkatalogs wird ebenfalls berücksichtigt.
Im Anschluss erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch die jeweilige Profilverantwortung. Nachdem abschließende Fragen geklärt und der Antrag vom Profilverantwortlichen positiv befürwortet wird, wird er dem NTA-Ausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Wir empfehlen daher sich vorab mit den Profilinhalten vertraut zu machen und Ihr Angebot entsprechend auszurichten. Bitte geben Sie bei der Einreichung auch an, ob im Rahmen des Lehrangebots eine Exkursion geplant ist, damit dies frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden kann.
Ihr Lehrkonzept wird dem Profilverantwortlichen zur Prüfung vorgelegt. Nachdem abschließende Fragen geklärt und der Antrag vom Profilverantwortlichen positiv befürwortet wird, wird er dem NTA-Ausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Der NTA-Ausschuss sichtet und entscheidet nachfolgend über alle Lehraufträge und Lehrangebote im Nichttechnischen Bereichs nach Maßgabe von Lehrqualität, Angebotsumfang und Profilierung des Lehrangebotes. Im darauffolgenden Schritt befindet der Akademische Senat über die Modulkataloge und damit u.a. auch über Veranstaltungstitel, Veranstaltungsform, Prüfungsart, Sprache, Beschreibung, Platzzahlzahl, etc.
Ein*e Lehrbeauftragte*r darf pro Semester maximal 4 LVS lehren.
Sie erhalten erste Verwaltungsinformationen zu Ihrem Lehrauftrag von der NTA-Geschäftsstelle. Sie werden aufgefordert ein Dozentendatenblatt und ein Lebenslauf zur Vertragserstellung einzureichen. Gleichzeitig wird für Sie eine Kennung und eine UHH-Emailadresse eingerichtet.
Lehrbeauftragte, die während ihres Lehrauftrags im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, müssen die geplante Lehrtätigkeit als Nebentätigkeit anzeigen. Die Anzeige ist über die zuständige vorgesetzte Person sowie die Geschäftsstelle des jeweiligen Fachbereichs einzureichen. Der Lehrauftrag kann erst nach erfolgter Genehmigung durch die zuständigen Stellen erteilt werden.