Ausschreibungen für fächerübergreifende Lehre

Herzlich Willkommen auf der Seite für interessierte Lehrbeauftragte im NTA-Bereich. Wir versuchen hier den Prozess der Lehraufträge zu beschreiben und wichtige Dokumente für Sie zusammenzustellen. Außerdem greifen wir Fragen auf, die häufig gestellt werden.

Melden Sie sich bitte mit allen weiteren Fragen unverbindlich bei Dagmar Richter, gerne auch bereits mit dem von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrag auf Lehre.

Aktuelle Termine

01.09. - 01.10. Zeitraum der Ausschreibung zur Einreichung von neuen Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte für das SoSe    
12.10. Abgabefrist zur Einreichung der Lehrangebote von Lehrbeauftragten für das SoSe    
01.04. - 01.05. Zeitraum der Ausschreibung zur Einreichung von neuen Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte für das WiSe    
10.05. Abgabefrist zur Einreichung der Lehrangebote von Lehrbeauftragten für das WiSe    

Informationen für neue Lehrbeauftragte

Als (neue) Lehrperson fragen Sie sich vielleicht, welche Profile im NTA Bereich angeboten werden, wie Sie Ihr Lehrkonzept einreichen können und was Sie dabei beachten sollten. Einen ersten Überblick zu Ihrem Einstieg können Sie hier bereits erhalten:

Welche Qualifikationen muss ich mitbringen um Lehrbeauftragte*r zu werden?

Die Voraussetzungen regelt die Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen gemäß § 26 HmbHG an der Technischen Universität Hamburg-Harburg

§ 2  Voraussetzung  für die Erteilung von Lehraufträgen

  1. Über die Erteilung von Lehraufträgen entscheidet grundsätzlich das zuständige Organ1. Über Ausnahmen entscheidet die Präsidentin oder der Präsident. Lehraufträge dürfen nur im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Mittel erteilt werden.
  2. Die Erteilung eines Lehrauftrages setzt voraus, dass das vorgesehene Lehrangebot durch die für das betreffende Fachgebiet zuständigen hauptberuflichen Lehrpersonen im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung nicht erbracht werden kann. Lehraufträge dürfen hauptberuflichen Lehrpersonen nicht für Lehrveranstaltungen erteilt werden, die sie im Rahmen ihrer Dienstaufgaben durchzuführen haben.
  3. Lehraufträge können an  Personen vergeben werden, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und in der Lage sind, die Lehrveranstaltungen nach wissenschaftlichen oder künstlerischen Grundsätzen zu erarbeiten und zu veranstalten. Weiterhin müssen sie mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft das zuständige Organ1.
Wie gestaltet sich der Einreichungs- und Genehmigungsprozess für Lehrangebote im Bereich der Nichttechnischen Angebote (NTA)?

Für die Einreichung von Lehrangeboten im NTA-Bereich steht Ihnen zunächst die Geschäftsstelle der Nichttechnischen Angebote als zentrale Koordinatorin zur Verfügung.

Dabei wird nicht nur die Übereinstimmung mit den Leitlinien der Nichttechnischen Angebote geprüft, sondern auch die Passung zu den thematischen Schwerpunkten des jeweiligen Profils. Zusätzlich bewertet die Geschäftsstelle die Lehrangebote im Hinblick auf den aktuellen Bedarf, die Eignung zur Beschlussfähigkeit sowie die Vorlagefähigkeit im NTA-Ausschuss. Die Einbindung in das Gesamtlehrangebot des NTA-Modulkatalogs wird ebenfalls berücksichtigt.

Im Anschluss erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch die jeweilige Profilverantwortung. Nachdem abschließende Fragen geklärt und der Antrag vom Profilverantwortlichen positiv befürwortet wird, wird er dem NTA-Ausschuss zum Beschluss vorgelegt. 

Wir empfehlen daher sich vorab mit den Profilinhalten vertraut zu machen und Ihr Angebot entsprechend auszurichten. Bitte geben Sie bei der Einreichung auch an, ob im Rahmen des Lehrangebots eine Exkursion geplant ist, damit dies frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden kann.

Wie werden Lehraufträge erteilt?

Ihr Lehrkonzept wird dem Profilverantwortlichen zur Prüfung vorgelegt. Nachdem abschließende Fragen geklärt und der Antrag vom Profilverantwortlichen positiv befürwortet wird, wird er dem NTA-Ausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Der NTA-Ausschuss sichtet und entscheidet nachfolgend über alle Lehraufträge und Lehrangebote im Nichttechnischen Bereichs nach Maßgabe von Lehrqualität, Angebotsumfang und Profilierung des Lehrangebotes. Im darauffolgenden Schritt befindet der Akademische Senat über die Modulkataloge und damit u.a. auch über Veranstaltungstitel, Veranstaltungsform, Prüfungsart, Sprache, Beschreibung, Platzzahlzahl, etc. 

Wieviele Semesterwochenstunden (SWS) darf ein*e Lehrbeauftragte*r maximal lehren?

Ein*e Lehrbeauftragte*r darf pro Semester maximal 4 LVS lehren.

Wie erfolgt die Vertragsabwicklung?

Sie erhalten erste Verwaltungsinformationen zu Ihrem Lehrauftrag von der NTA-Geschäftsstelle. Sie werden aufgefordert ein Dozentendatenblatt und ein Lebenslauf zur Vertragserstellung einzureichen. Gleichzeitig wird für Sie eine Kennung und eine UHH-Emailadresse eingerichtet.

Welche Besonderheiten gelten für Personen im öffentlichen Dienst bei der Einreichung von Lehrangeboten?

Lehrbeauftragte, die während ihres Lehrauftrags im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, müssen die geplante Lehrtätigkeit als Nebentätigkeit anzeigen. Die Anzeige ist über die zuständige vorgesetzte Person sowie die Geschäftsstelle des jeweiligen Fachbereichs einzureichen. Der Lehrauftrag kann erst nach erfolgter Genehmigung durch die zuständigen Stellen erteilt werden.