Informationen zur Wohnraumsuche erhalten internationale Studienanfänger*innen der TUHH beim Accommodation Office der TUHH.
https://www.tuhh.de/tuhh/international/incoming-and-integration-services/accommodation
Die TUHH beteiligt sich an zahlreichen Austauschprogrammen und pflegt Kontakte zu Partnerhochschulen weltweit. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt während ihres Studiums planen, sollten sich mindestens ein Jahr im Voraus an die Abteilung International Affairs wenden. Bewerbungen für Austauschplätze an Partnerhochschulen laufen ebenfalls etwa ein Jahr vor Beginn über diese Abteilung.
Für Auslandspraktika bieten externe Vollprogramme Praktikumsplätze, Finanzierung und Betreuung in einem Paket an. Alternativ können Sie sich eigenständig einen Praktikumsplatz suchen oder eine Vermittlungsagentur beauftragen. In der Abteilung International Affairs können Sie zudem einen Zuschuss für Auslandspraktika im EU-Raum über das ERASMUS-Programm beantragen. Auch bei Auslandspraktika gilt: Beginnen Sie etwa ein Jahr vorher mit der Recherche zu Programmen und Bewerbungsfristen.
Die Abteilung International Affairs veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu folgenden Themen:
Erwähnenswert sind auch die neuen Kurzaufenthaltsprogramme, die besonders auch für Studierende interessant sein könnten, die keinen längeren Aufenthalt planen möchten.
Erstinformationen, Termine für Infoveranstaltungen, Ansprechpersonen und Sprechzeiten der Abteilung International Affairs finden Sie unter www.tuhh.de/international/outgoing
Ihren BAföG-Antrag stellen Sie bitte beim Studierendenwerk Hamburg. Bitte beachten Sie, dass bei frühzeitiger Antragstellung die Chancen steigen, tatsächlich ab Semesterbeginn gefördert zu werden. BAföG wird keinesfalls rückwirkend gezahlt!
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Studierendenwerks Hamburg (www.studierendenwerk-hamburg.de) oder in der Broschüre „Service für Studierende“ des Studierendenwerks, die Sie dort oder bei der Zentralen Studienberatung der TUHH erhalten. Die für die Antragstellung notwendige Bescheinigung nach § 9 BAföG steht Ihnen online zum Ausdrucken (Online-Selbstbedienungsfunktion für Studierende) zur Verfügung, sobald der Semesterbeitrag zur Immatrikulation auf unserem Konto eingegangen ist und die Immatrikulation vollständig abgeschlossen wurde.
Für das duale Studium kann für die Ausbildungszeit im Betrieb Berufsausbildungsbeihilfe über die Agentur für Arbeit beantragt werden.
Siehe „Rückmelden und Beurlauben“.
Das Career Center unterstützt Studierende und Absolvent*innen im Übergang von der Hochschule in die Berufspraxis.
TUHH-Studierenden stehen während des gesamten Studiums diverse Angebote zu Berufsorientierung, Profilbildung sowie zum Berufseinstieg (z.B. Praktikumsprogramme und Jobmessen) zur Verfügung.
Sie finden das Career Center im Hauptgebäude (Gebäude A), Ostflügel, 1. Stock. (www.tuhh.de/careercenter).
Kommen Sie einfach vorbei oder schreiben Sie uns eine E-Mail an career.service(at)tuhh.de.
An der TUHH gibt es die Möglichkeit für ausländische Studierende, studienbegleitende Deutschkurse zu besuchen. Das Kursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Es erfolgen eine Online-Anmeldung und ein Online- Einstufungstest zum Semesterbeginn. Nähere Informationen finden Sie aktuell unter:
https://www.tuhh.de/tuhh/en/studying/during-your-studies/learn-a-language-at-tuhh/learning-german
Die TUHH kommuniziert in vielen Angelegenheiten mit den Studierenden über deren TUHH E-Mail-Account.
Nachdem Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben, wird systemseitig automatisch ein Account erzeugt, der Ihnen dann im Portal zur Verfügung steht. Darüber werden Sie automatisch per Mail informiert.
In den Brückenkursen wird die Nutzung dieses Accounts noch einmal eingehend erklärt. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum (User-Service-Center, kurz USC) der TUHH, Am Schwarzenberg-Campus 3 (Gebäude E), Raum 2.048. Der Servicedesk des Rechenzentrums ist auch per (privater) Mail unter servicedesk(at)tuhh(dot)de erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, regelmäßig Ihren Account abzurufen.
Die TUHH bietet eine Vielzahl von Kursen in unterschiedlichen Fremdsprachen an. Die Anmeldung erfolgt online und ist unter der folgenden Website abrufbar:
https://www.tuhh.de/tuhh/en/studying/during-your-studies/learn-a-language-at-tuhh/learning-german
Schnell kann ein Missgeschick passieren. Und wenn noch dazu an einer Apparatur in einem TUHH-Labor, kann es schnell teuer werden. Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung hat das Studierendenwerk Hamburg auf seiner Website aufbereitet:
https://www.stwhh.de/beratung/beratungszentrum-soziales-internationales-besi
Erfahrene internationale Tutorinnen und Tutoren aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Fachbereichen stehen ihren internationalen Kommilitoninnen und Kommilitonen am Anfang und während des Studiums mit individueller Betreuung, einem besonderen Einführungs- und Kulturprogramm sowie interkulturellen Begegnungen zur Seite. Die Aktivitäten und Events, die im Programm angeboten werden, sollen Menschen möglichst vieler Nationalitäten zusammenzubringen und somit einen interkulturellen Austausch auf dem Campus fördern. Wenn Sie Lust für einen Gedankenaustausch in lockerer Atmosphäre haben, sollten Sie bald dabei sein.
Weitere Informationen auf www.tuhh.de/welcome oder im International Office bei Frau Safari.
Wer an der TUHH studieren will, muss u. a. ausreichend krankenversichert sein. Bei der Immatrikulation muss die Krankenversicherung nachgewiesen werden. Alle Studentinnen und Studenten werden grundsätzlich per Gesetz automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Wer sich privat versichern möchte, muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Es lohnt sich in jedem Fall, die Preise und Leistungen zu vergleichen, insbesondere, wenn Sie sich privat versichern möchten bzw. müssen. Die TUHH empfiehlt grundsätzlich die gesetzliche Versicherung.
Änderungen in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung während des Studiums melden die Krankenkassen den Hochschulen automatisiert über das sogenannte Studenten-Meldeverfahren (SMV).
Änderungen in Ihrer privaten Krankenversicherung während des Studiums teilen Sie dem Studierendenservice bitte umgehend mit den entsprechenden Bescheinigungen/Nachweisen mit.
Zu allen Prüfungen (egal ob benotet oder unbenotet) sind Anmeldung und Zulassung erforderlich. Für die Prüfungsanmeldung gibt es in jedem Semester einen verbindlichen Anmeldezeitraum, der in § 14 Abs. 1 der ASPO veröffentlicht ist.
Wichtig: Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen finden Sie immer aktuell aufbereitet auf:
https://www.tuhh.de/abteilung-studium-und-lehre/abt-3/zentrales-pruefungsamt-geschaeftsstelle-des-promotionsausschusses-s6
Ausnahmen bilden die Grundlagenprüfungen, zu denen gemäß Prüfungsordnung eine automatische Anmeldung / Zulassung erfolgt. Ein regulärer Rücktritt ist hierbei ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich!
Prüfungsanmeldungen nehmen Sie während des Anmeldezeitraumes direkt über das Studierendenportal vor (www.tune.tuhh.de). Sie können während der Anmeldephase dort ebenfalls jederzeit die Anmeldungen überprüfen. Im Anschluss des Anmeldezeitraums werden die Prüfungszulassungen, die Sie ebenfalls im Studierendenportal einsehen können, erteilt.
Die Abmeldung von Prüfungen nehmen Sie ebenfalls im Studierendenportal vor. Sie können sich von Prüfungen bis zu zwei Tagen vor dem Prüfungstermin abmelden. Eine schriftliche Abmeldung ist nicht notwendig. Sollten Sie zu einem Prüfungstermin erkrankt sein, reichen Sie bitte innerhalb von drei Tagen nach dem Prüfungstermin eine Bestätigung über die Erkrankung durch den behandelnden Arzt im Zentralen Prüfungsamt ein (ärztliches Attest). Ausgenommen von den Abmeldungen sind die Grundlagenprüfungen und deren etwaige Wiederholungsprüfungen.
Rechtsgrundlage für Ihr Studium bildet das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) mit den sich daraus ableitenden verschiedenen Satzungen wie beispielsweise der Satzung über das Studium an der TUHH, in der Angelegenheiten wie Immatrikulation, Rückmeldung oder auch Exmatrikulation geregelt sind. Für Sie von besonderem Interesse sind auch
Diese Unterlagen sind als Informationsquelle besonders wichtig. Sie erfahren beispielsweise, welche Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen Sie in welchem Studiensemester belegen müssen, welche Prüfungsleistungen innerhalb Ihres Studiums zu erbringen sind, welche Fristen und Prüfungsformen es gibt, wie oft Sie eine Prüfung ablegen dürfen, was passiert, wenn Sie unentschuldigt einer Prüfung fernbleiben und was Sie tun müssen, wenn Sie aus Krankheitsgründen an einer Prüfung nicht teilnehmen können.
Sie erhalten diese Dokumente in der Zentralen Studienberatung oder finden sie aktuell auf studienplaene.tuhh.de.
Die Rückmeldung zum Studium, d. h., Sie wollen Ihr Studium an der TUHH auch im Folgesemester fortsetzen, besteht aus der rechtzeitigen Überweisung des Semesterbeitrags (Fristen 15. März bzw. 15. September). Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig und kostet derzeit zusätzlich 30 €.
Wollen oder können Sie im folgenden Semester keine Vorlesungen besuchen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Die Anzahl der Urlaubssemester ist grundsätzlich auf ein Semester im Bachelorstudium und ein Semester im Masterstudium begrenzt. Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf der Website www.tuhh.de.
Bitte geben Sie bei der benutzerdefinierten Suchmaske oben rechts den Suchbegriff "Beurlaubung" ein. Eine Beurlaubung im ersten Semester ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie beurlaubt sind, müssen Sie den Semesterbeitrag entrichten.
Bitte erst den Beurlaubungsantrag stellen und danach den Semesterbeitrag überweisen. Während eines Beurlaubungssemesters ist es Ihnen erlaubt, Prüfungen zu schreiben.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus fünf Komponenten zusammen:
Die Höhe des Semesterbeitrags erfahren Sie immer aktuell auf der Website Semesterbeitrag.
Alle eingeschriebenen Personen, auch die Beurlaubten, müssen in jedem Semester den vollen Semesterbeitrag fristgerecht überweisen. Fristgerecht bedeutet, dass der Betrag am 15. September für das Wintersemester und am 15. März für das Sommersemester auf dem Konto der TUHH sein muss. Die Buchungszeit kann, auch wenn die Banken oftmals behaupten, es dauere nur 2 Tage, tatsächlich bis zu 14 Tage betragen. Deshalb ist es ratsam, den Beitrag rechtzeitig zu überweisen. Dies gilt vor allem, wenn Sie schnell über Ihre Semesterunterlagen verfügen möchten.
Ab dem Sommersemester 2024 wird Ihnen nach erfolgter Immatrikulation bzw. Rückmeldung das sogenannte Deutschlandsemesterticket ausschließlich digital zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Seite:
https://www.tuhh.de/tuhh/studium/im-studium/rund-um-den-studierendenstatus/deutschlandsemesterticket
Folgende Bescheinigungen können Sie nach der Überweisung selbstständig über Ihren Rechenzentrums-Account bei der Online-Selbstbedienungsfunktion für Studierende ausdrucken:
Auch wenn Sie vom Studium beurlaubt sind, erhalten Sie Ihre Semesterunterlagen wie gewohnt.
Adressänderungen müssen dem Studierendenservice umgehend mitgeteilt werden. Sie können die Anschrift online über Ihren Rechenzentrums-Account selbstständig ändern.
Grundsätzlich haben Studentinnen und Studenten gemäß § 22 SGB XII keinen Anspruch auf Sozialhilfe. In besonderen Härtefällen kann Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bedarf „nicht ausbildungsbedingt“ ist, d. h., sich nicht aus dem Status der bzw. des Studierenden ergibt (z. B. bei Schwangerschaft). Informationen gibt das Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks (www.studierendenwerk-hamburg.de).
Was ist ein Language Café? Bei einem Language Café können interessierte Sprachlerner und Sprachlernerinnen vorbeikommen, sich in netter Atmosphäre miteinander unterhalten und die Sprachkenntnisse aufpolieren. Geleitet werden die Treffen von Muttersprachlern und Muttersprachlerinnen.
Weitere Infos unter: https://www.tuhh.de/tuhh/studium/im-studium/sprachen-lernen/sprachcafes
Grundsätzlich bietet die TUHH keine Stipendien für Studentinnen und Studenten an. Es gibt allerdings für ein Auslandsstudium oder auch für internationale Studentinnen und Studenten mehrere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Nähere Informationen hierzu gibt es bei der Abteilung International Affairs oder der Zentralen Studienberatung der TUHH.
Nützliche Internetadressen: www.daad.de oder www.stiftungsindex.de.
Seit 2016 bietet die TUHH Deutschlandstipendien an. Informationen dazu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium und auch aktuell auf:
www.tuhh.de/tuhh/studium/studieren/organisatorisches-rund-ums-studium/finanzierung/stipendien/deutschlandstipendium
Die Hamburger Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2012/2013 grundsätzlich keine Studiengebühren mehr. Ausnahmen sind jedoch für spezielle Weiterbildungsstudiengänge oder auch Joint-Programme möglich.
Alle Immatrikulierten sind während ihres Aufenthaltes auf dem TU-Campus, auf dem Wege von der Hochschule nach Hause und umgekehrt über die Unfallkasse Nord versichert. Dies gilt auch im Rahmen von Veranstaltungen, die von der TUHH organisiert werden. Auf der Website der Unfallkasse Nord (www.uk-nord.de) erhalten Sie weitere Informationen.
Das Verfahren, wie im Falle eines Unfalls die entsprechende Meldung zu erfolgen hat, können Sie hier nachlesen:
www.tuhh.de/tuhh/studium/studieren/organisatorisches-rund-ums-studium/unfall-was nun
Bitte beachten Sie, dass der Unfallversicherungsschutz nicht bei privaten Aktivitäten gilt (z. B. Essen in der Mensa).
Grundsätzlich ist eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren möglich, wenn Sie BAföG erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Beitragsservice auf www.rundfunkbeitrag.de.
Die Vorlesungszeiten für das aktuelle und auch kommende Semester finden Sie auf:
www.tuhh.de/tuhh/studium/studieren/organisatorisches-rund-ums-studium/termine-fristen.html
siehe: Integrationsprogramm Welcome@TUHH
Die Wohnraumsituation in Hamburg ist angespannt. Preiswerter und zentraler Wohnraum ist nicht so leicht zu finden. Nützliche Informationen finden Sie hier.
Wohngeld können Studierende beantragen, die bedürftig sind und denen „dem Grund nach keine Leistungen nach dem BAföG zustehen“. Wer trotz Bedürftigkeit kein BAföG erhält, sollte sich beim Studierendenwerk Hamburg genau nach den Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld erkundigen.