Rissbildung und Mindestbewehrung
Die Mindestbewehrung von Stahlbetontragwerken dient in erster Linie der Vermeidung eines Versagens ohne Vorankündigung bei Erstrissbildung. Sie muss derart bemessen sein, dass sie die während des Rissbildungsprozesses auftretenden Zugkräfte in den Rissquerschnitten übertragen kann. In vielen Fällen wird eine Erhöhung der aus Tragfähigkeitsgründen notwendigen Mindestbewehrung verlangt, um im Gebrauchszustand eine den gestellten Anforderungen genügende Begrenzung der Rissbreiten zu gewährleisten. Mit dem Forschungsprojekt "Rissbildung und Mindestbewehrung" sollen die grundlegenden Fragen des Zusammenwirkens von Beton und Bewehrung weiter erforscht werden. Im Vordergrund stehen "massige Bauteile" sowie die Größe und zeitliche Veränderung der Verbundeigenschaften und der Betonzugfestigkeit sowie die zu erwartenden Temperatur- und Schwindverformungen. Anhand von Versuchen an Zugstäben werde zunächst die grundlegenden Einflüsse und Abhängigkeiten überprüft. Die Ergebnisse dienen den theoretischen Untersuchungen, die auf dem "Zuggurtmodell" aufbauen. Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen zum Bauvorgang und zur Nachbehandlung des Betons sowie zur Größe und Verteilung der zur Risssicherung erforderlichen Mindestbewehrung machen zu können.
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