Abgrenzung zu anderen Angeboten

Die folgenden Anliegen können im Rahmen der Schreibberatung nicht bearbeitet werden:

  • Korrekturlesen oder Lesen vollständiger Arbeiten

    Kommilitonen, Freunde oder Bekannte sind meist gerne bereit, Ihre Texte oder Arbeiten Korrektur zu lesen. Wenn Sie im Gegenzug die gleiche Unterstützung anbieten, können Sie sich nicht nur revanchieren, sondern auch Ihre eigene Schreibkompetenz schulen.

  • Umfassende Vermittlung allgemeiner Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens

    Hierzu gibt es besondere Informations-, Seminar- und Workshopangebote an der TUHH, u.a. im Rahmen des FinishING-Programms der Zentralen Studienberatung sowie der TU Bibliothek.

  • Fachliche bzw. inhaltliche Beratung

    Ansprechpersonen in fachlichen und inhaltlichen Fragen sind die jeweilige Dozentinnen und Dozenten bzw. die fachlichen Betreuer/innen Ihrer Arbeit.

  • Vermittlung institutsspezifischer Konventionen für das wissenschaftliche Arbeiten bzw. Schreiben

    Bitte erfragen Sie die jeweiligen spezifischen Anforderungen, z.B. Umfangvorgaben, Zitierstandards, Gestaltungsregeln etc. direkt bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer bzw. bei dem betreffenden Institut.

  • Klärung der Formalitäten im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten

    Informationen dazu erhalten Sie im Zentralen Prüfungsamt sowie hier.

  • Beratung zu Bewerbungsunterlagen

    Qualifizierte Beratung zum Erstellen von Bewerbungsunterlagen erhalten Sie im Career Center der TUHH, das hierzu besondere Informationsveranstaltungen und regelmäßige Bewerbungsmappen-Checks anbietet.

  • Ghostwriting

    Die Schreibberatung erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Schreibleistung muss in jedem Fall stets von Ihnen selbst erbracht werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch die entsprechenden Regelungen zum selbständigen Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und zur Benutzung von Quellen und Hilfsmitteln in den jeweiligen Prüfungsordnungen.

  • Übersetzung

    Diesbezüglich können Sie sich beispielsweise an Ihnen bekannte Muttersprachler/innen oder auch an professionelle Übersetzer/innen wenden. Bitte beachten Sie jedoch auch in diesem Zusammenhang unbedingt die Regelungen zum selbständigen Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und zur Benutzung von Quellen und Hilfsmitteln in den jeweiligen Prüfungsordnungen.