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Rund um die Abschlussarbeit

Alle wichtigen Informationen zur 

  • Anmeldung
  • Abgabe
  • Schutzrechte
  • TUHH - Logo Download

Allgemeine Informationen zur Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten

Anmeldung der Abschlussarbeit

Zur Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit ist Folgendes zu beachten

  • Zur Anmeldung der Abschlussarbeit stellen Sie einen Antrag auf Zulassung. Hierzu finden Sie im TUNE vorbereitete Antragsformulare. Bitte öffnen Sie das entsprechende Formular, drucken es aus, ergänzen die Angaben und unterschreiben es. Anschließend senden Sie es bitte an das Prüfungsamt (Sie müssen es nicht persönlich abgeben).
    Anleitung, wie Sie zu den Antragsformularen gelangen
  • Nur für Bachelor-Arbeiten:
    Gemäß FSPO beträgt der Bearbeitungszeitraum 9 Wochen. Der Bearbeitungszeitraum ist beim parallelen Besuch von Lehrveranstaltungen durch Ihre/n Erstprüfer/in mit der Anmeldung der Arbeit festzulegen, wobei sechs Monate Bearbeitungszeitraum nicht überschritten werden dürfen. Sie geben im Antragsformular an, ob Sie parallel Lehrveranstaltungen besuchen. Hierbei zählen nur Bachelor-Lehrveranstaltungen, die für Ihren Bachelor-Abschluss notwendig sind!
  • Das Prüfungsamt prüft den Antrag, erteilt die Zulassung und schickt das Antragsformular an Ihre/n Erstprüfer/in. Kontaktieren Sie dann Ihre/n Erstprüfer/in zur abschließenden Absprache und Festlegung von Thema und Bearbeitungszeitraum.
  • Der/die Erstprüfer/in ergänzt das Antragsformular im dritten Teil und schickt das Formular an das Prüfungsamt.
  • Den Abgabetermin können Sie in TUNE einsehen; entweder in Ihrem Leistungskonto oder in der Übersicht der angemeldeten Prüfungen bzw. der aktuellen Gesamtübersicht, die Sie sich selbst im TUNE generieren können.
  • Wenn Sie die Abschlussarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchführen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Hierzu finden Sie in ihrer Online-Funktion ein Antragsformular. Bitte öffnen Sie das Formular, drucken es aus, ergänzen die Angaben, unterschreiben es, holen die Stellungnahme des 1. Prüfers ein und senden den Antrag an das Prüfungsamt. Der Antrag mit der Entscheidung des PA-Vorsitzenden muss spätestens mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit im Prüfungsamt vorliegen.
Abgabe der Abschlussarbeit

Bei der Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit ist Folgendes zu beachten:

  • Spätestens am Abgabetag müssen dem Prüfungsamt zwei Ausgaben der Abschlussarbeit (für den Erst- und Zweitprüfer) in schriftlicher und gebundener Form vorgelegt werden. Eine separate Kopie des Deckblatts ist beizufügen.
    Die Arbeiten sind fristgerecht einzureichen.
  • Den Abgabetermin können Sie in TUNE einsehen; entweder in Ihrem Leistungskonto oder in der Übersicht der angemeldeten Prüfungen bzw. der aktuellen Gesamtübersicht, die Sie sich selbst im TUNE generieren können.
  • Den Titel Ihrer Abschlussarbeit können Sie in der aktuellen Gesamtübersicht einsehen, die Sie sich selbst im TUNE generieren können.
    (Für den englischen Titel generieren Sie bitte das englischsprachige Dokument.)
  • Abschlussarbeiten müssen fest gebunden sein (bspw. mit einer Leim- oder Klebebindung).  Lose Bindungen (bspw. Ringbuchbindungen) werden nicht anerkannt!
  • In der Abschlussarbeit muss eine unterschriebene Versicherung (siehe § 21 (6) ASPO) eingebunden sein. Ihre Betreuer:innen werden Ihnen beim Wortlaut einer solchen Erklärung sicherlich behilflich sein.
  • Fällt Ihr Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so ist die Arbeit spätestens am nächsten Werktag einzureichen.
    Bsp.:
    • Der Abgabetermin ist ein Samstag oder ein Sonntag ➔ Die Arbeit ist spätestens am nachfolgenden Montag einzureichen!
    • Der Abgabetermin ist ein Feiertag ➔ Die Arbeit ist spätestens am nächsten Werktag einzureichen!
  • Bei Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten ist die schriftliche Ausarbeitung zusätzlich als digitale Version auf einem elektronischen Speichermedium vorzulegen (siehe § 21 (6) ASPO). Bspw. kann die Abschlussarbeit auf CD gebrannt und diese in die Arbeit eingeklebt werden.

Achtung: Hat sich der Titel der Abschlussarbeit geändert, sprich: weicht der finale gedruckte Titel von dem im Antrag auf Zulassung festgesetzten Titel ab, müssen die Änderungen des Titels in deutscher und englischer Sprache vor der Abgabe durch Ihren Erstprüfer bzw. Ihre Erstprüferin bestätigt werden.

So geben Sie Ihre Abschlussarbeit ab:

Abgabe von Abschlussarbeiten in der Sprechstunde

Sie können Ihre Abschlussarbeit auch persönlich während der angebotenen Sprechstunden einreichen.

Sie können vorher einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Nach erfolgter Bearbeitung werden Ihnen die Abschlussarbeiten sowie der Bewertungsbogen wieder ausgegeben. Diese sind dann von Ihnen an Ihre Erst- und Zweitprüfer:innen weiterzuleiten.

Abgabe von Abschlussarbeiten über den Briefkasten

Abschlussarbeiten können innerhalb des Bearbeitungszeitraums an jedem Wochentag in den Fristenbriefkasten vor Gebäude E (Eingang I) eingeworfen werden.

Der Fristenbriefkasten trennt die Eingangspost datumsgenau um 00:00 Uhr.
Die Leerung des Fristenbriefkastens erfolgt von Montag bis Freitag zweimal täglich.

Ihre Abschlussarbeiten und der Bewertungsbogen werden nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt per Hauspost an Ihre Erst- und Zweitprüfer:innen weitergeleitet. 

Wichtig:

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die eidesstattlichen Versicherungen in Ihren Abschlussarbeiten handschriftlich unterschrieben haben bevor Sie die Ausfertigungen in den Briefkasten einwerfen.

Bitte beschriften Sie Ihren Umschlag nur mit "Prüfungsamt", Ihrem Namen sowie Studiengang

Abgabe von Abschlussarbeiten per Post

Abschlussarbeiten können postalisch an das Prüfungsamt versandt werden.

Anschrift:
Technische Universität Hamburg
Prüfungsamt (Ref. 36)
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E)
21073 Hamburg

Das Datum des Poststempels wird als Abgabedatum gewertet.
Etwaige Fristen zur Aufgabe der Sendung bei dem Versanddienstleister Ihrer Wahl sind eigentverantwortlich zu berücksichtigen.

Ihre Abschlussarbeiten und der Bewertungsbogen werden nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt per Hauspost an Ihre Erst- und Zweitprüfer:innen weitergeleitet. 

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die eidesstattlichen Versicherungen in Ihren Abschlussarbeiten handschriftlich unterschrieben haben bevor Sie die Ausfertigungen an den Versanddienstleister übergeben.

Informationen für Studierende und Prüfende

Abschlussarbeiten und Schutzrechte

1. Urheberrechte an Abschlussarbeiten

Die Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 1 Urheberrechtsgesetz - UrhG). Zu den geschützten Werken zählen unter anderem SprachwerkeComputerprogramme und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (§ 2 UrhG). Bachelor- und Masterarbeiten als wissenschaftliche Abschlussarbeiten genießen daher den Schutz des Urheberrechts. Eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich, denn das Urheberrecht am Werk entsteht mit der Erschaffung des Werks.

Urheber ist nach § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes. Studentinnen und Studenten sind daher Urheber der von ihnen verfassten wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Ihnen allein stehen die im UrhG kodifizierten Rechte zu, beispielsweise die ausschließlichen Rechte zur Veröffentlichung und Verwertung ihrer Abschlussarbeiten.

Wenn mehrere Personen ein Werk gemeinsam geschaffen haben, sind sie Miturheber (§ 8 UrhG). Das gemeinsam geschaffene Werk darf grundsätzlich nur im Einvernehmen aller Miturheber veröffentlicht und genutzt werden. Die Miturheberschaft an Abschlussarbeiten ist jedoch regelmäßig ausgeschlossen, denn das Hochschulprüfungsrecht fordert von Prüfungskandidaten eigenständige wissenschaftliche Leistungen (vgl. § 59 Hamburgisches Hochschulgesetz - HmbHG).

Die Betreuung einer Abschlussarbeit führt nicht dazu, dass die Betreuerin oder der Betreuer an der Abschlussarbeit Urheberrechte erwirbt. Dies gilt auch dann, wenn die betreuende Person Denkanstöße oder Ideen für die Arbeit gegeben hat. Denn das UrhG schützt nicht die Erkenntnis oder Idee selbst, sondern nur deren wahrnehmbare Darstellung, z.B. in Wort, Bild oder Ton. Gleichwohl unterliegt die Darstellung fremder wissenschaftlicher Erkenntnisse in wissenschaftlichen Arbeiten den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, woraus unter anderem folgt, dass die Herkunft der Erkenntnisse durch Quellenangaben eindeutig kenntlich zu machen ist.

2. Erfindungen und Patente im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten

Erfindungen werden nicht durch das UrhG geschützt, sondern über das Patentrecht. Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Patentgesetzt – PatG). Patentinhaber sind berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen.

Haben mehrere Personen gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen als Miterfinder das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu (§ 6 PatG). Eine im Rahmen einer Abschlussarbeit entstehende patentfähige Erfindung steht also denen zu, auf deren Ideen und geistigen Leistungen sie beruht. Die (alleinige) Urheberschaft der Studentin oder des Studenten an der Abschlussarbeit schließt also nicht aus, dass z.B. die Betreuerin oder der Betreuer (Mit-)Erfinder einer technischen Neuerung ist, die im Zuge der Anfertigung der Abschlussarbeit entstanden ist.

Da studentische Abschlussarbeiten nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses gegenüber der Hochschule entstehen, können damit verbundene Erfindungen von Studentinnen und Studenten nicht als Diensterfindungen nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen durch die Hochschule in Anspruch genommen werden.

3. Einräumung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum

Urheber und Erfinder können Dritten Nutzungsrechte an ihren urheberrechtlichen Werken bzw. die an ihre Erfindungen anknüpfenden Rechte einräumen, z.B. im Wege eines sog. Lizenzvertrages oder eines Rechtskaufvertrages.

Gegenüber der Hochschule besteht für Studentinnen und Studenten keine Verpflichtung zur Einräumung von Rechten. Daher ist es unzulässig, die Betreuung oder Korrektur einer Abschlussarbeit von einer Rechtseinräumung an die Hochschule abhängig zu machen.

Die TUHH hat das Interesse, Inhalte aus ausgewählten Abschlussarbeiten mit Einverständnis der Verfasserin oder des Verfassers für Zwecke der Forschung und Lehre zu nutzen, beispielsweise in Lehrveranstaltungen oder im Rahmen der Weiterentwicklung von Software. Zu diesem Zweck wird das Muster für eine Rechtseinräumung zur Verfügung gestellt. Eine über die Zwecke der Forschung und Lehre hinausgehende Nutzung ist in der Regel nicht von der TUHH beabsichtigt und bleibt den Verfasserinnen und Verfassern vorbehalten.

Betreuerinnen und Betreuern wird empfohlen, die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten bei Beginn der Betreuung auf dieses Informationsblatt hinzuweisen. Die unterschriebene Einverständniserklärung soll in dem Institut aufbewahrt werden, in dem die Abschlussarbeit betreut wurde.

Logo der TUHH

Generierung eines bedarfsgerechten Logos der TUHH, bspw. für das Deckblatt der Abschlussarbeit. 

Test Akkordeon

TEst

Studienbezogene Fragen

Einschreibung, Umschreibung, Exmatrikulation, Beurlaubung, usw.

Fragen zur Einschreibung, Umschreibung, Exmatrikulation, Beurlaubung und Ihrem Studierendenstatus kann Ihnen nur der Studierendenservice (STUDIS) beantworten.

Bitte beachten Sie dafür die Seiten des Studierendenservice und lesen diese in Ruhe durch.
Viele Fragen können dadurch bereits beantwortet werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die TUHH stellt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die benötigten Informationen befinden sich auf der Leistungsübersicht, die Sie sich über TUNE selbst ausdrucken können. Für eine vom Prüfungsamt ausgestellte und abgezeichnete Leistungsübersicht wird eine Gebühr, gemäß Gebührensatzung, erhoben.

Kann ich bereits während des Bachelorstudiums an Mastermodulen teilnehmen?

Wenn Sie für Ihr Bachelorstudium bereits mindestens 156 LP erbracht haben, können Sie an Mastermodulen, im Umfang von maximal 30 LP teilnehmen (§13 (11) ASPO). Die Anmeldung von vorgezogenen Mastermodulen ist in vielen Fällen über die Online-Funktion möglich. Bei Fehlermeldungen oder Problemen wenden Sie sich für die Anmeldung bitte direkt - innerhalb der Prüfungsanmeldezeiträume - an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt.

Wann erscheinen die vorgezogenen Masterleistungen in meiner Leistungsübersicht, nachdem ich den Masterstudiengang umgeschrieben wurde?

Prozessbedingt werden die vorgezogenen Masterleistungen frühestens nach dem neuen Prüfungsanmeldezeitraum, jedoch spätestens vor Beginn des neuen Prüfungszeitraums verbucht.

Wie kann ich mir einen Sprachkurs der VHS für den NTA-Bereich anrechnen lassen?

Die Prüfungsanmeldung für einen Sprachkurs erfolgt über TUNE.
Wenn Sie diesen für den NTA-Bereich ablegen wollen, achten Sie bei der Prüfungsanmeldung bitte auf den korrekten Pfad. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Prüfungsanmeldung im System nur als Zusatzleistung vorgenommen wird.

Wie kann ich meine "Technischen Ergänzungskurse" wählen?

Für Module aus dem eigenen Studiengang erfolgt die Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum über TUNE. Für Module aus einem anderen Studiengang kann Ihre FSPO eine vorherige Genehmigung des Studiengangleiters vorsehen. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum nicht über TUNE, sondern über das Prüfungsamt.

Kann ich schlechte Modulnoten bei der Berechnung der Gesamtnote "streichen" lassen?

Sofern Sie im Wahlpflichtbereich mehr Leistungen erbracht haben, als nach dem Studienplan erforderlich sind, erfolgt die Auswahl der zu berücksichtigenden Prüfungsleistungen anhand der Noten.
Die Prüfungsleistungen mit den besten Noten werden im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die „überschüssigen“ Leistungen mit den schlechteren Noten werden als Zusatzleistungen erfasst - diese Noten gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. (§32 (5) ASPO).

Wie kann ich mir Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium anrechnen lassen?

Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie in §13 der ASPO (Antrag auf Anrechnung [PDF-Download]).

Bitte reichen Sie nur Modulbeschreibungen entsprechend Ihres Antrags auf Anerkennung ein. Ganze Modulhandbücher für z.B. Ihren kompletten Studiengang werden vom Prüfungsamt nicht geprüft und führen dazu, dass Ihr Antrag auf Anerkennung nicht weiter bearbeitet wird (keine Weiterleitung an den Prüfungsausschuss). Bitte reichen Sie die Modulbeschreibungen entsprechend Ihres Antrags passend ein.

Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anrechnen lassen, die ich während eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes erbracht habe?

ERASMUS und OVERSEAS
Bitte folgen Sie den Anweisungen im Programm des International Office „Mobility Online“. Für die Anrechnung reichen Sie folgende Unterlagen im Original ein:
1. Tabelle D vollständig ausgefüllt und von Ihre/m Studiengangsleiter/in unterzeichnet
2. Transcript of Records der Auslandsuniversität

FREEMOVER (eigenständig organisierter Auslandsaufenthalt)
Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt eigenständig und ohne Hilfe des International Office der TUHH organisiert haben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dieser Antrag ist durch Ihre/n Studiengangsleiter/in schriftlich zu befürworten. Der Antrag ist mit dem Transcript of Records sowie einer Bestätigung über die genaue Dauer des Aufenthalts (Datum: von - bis) an der Auslandsuniversität im Original in Ihrem zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Über die Anerkennung Ihrer Auslandsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Antragsformular Anerkennung Freemover