Fragen zur Einschreibung, Umschreibung, Exmatrikulation, Beurlaubung und Ihrem Studierendenstatus kann Ihnen nur der Studierendenservice (STUDIS) beantworten.
Bitte beachten Sie dafür die Seiten des Studierendenservice und lesen diese in Ruhe durch.
Viele Fragen können dadurch bereits beantwortet werden.
Die TUHH stellt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die benötigten Informationen befinden sich auf der Leistungsübersicht, die Sie sich über TUNE selbst ausdrucken können. Für eine vom Prüfungsamt ausgestellte und abgezeichnete Leistungsübersicht wird eine Gebühr, gemäß Gebührensatzung, erhoben.
Wenn Sie für Ihr Bachelorstudium bereits mindestens 156 LP erbracht haben, können Sie an Mastermodulen, im Umfang von maximal 30 LP teilnehmen (§13 (11) ASPO). Die Anmeldung von vorgezogenen Mastermodulen ist in vielen Fällen über die Online-Funktion möglich. Bei Fehlermeldungen oder Problemen wenden Sie sich für die Anmeldung bitte direkt - innerhalb der Prüfungsanmeldezeiträume - an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt.
Prozessbedingt werden die vorgezogenen Masterleistungen frühestens nach dem neuen Prüfungsanmeldezeitraum, jedoch spätestens vor Beginn des neuen Prüfungszeitraums verbucht.
Die Prüfungsanmeldung für einen Sprachkurs erfolgt über TUNE.
Wenn Sie diesen für den NTA-Bereich ablegen wollen, achten Sie bei der Prüfungsanmeldung bitte auf den korrekten Pfad. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Prüfungsanmeldung im System nur als Zusatzleistung vorgenommen wird.
Für Module aus dem eigenen Studiengang erfolgt die Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum über TUNE. Für Module aus einem anderen Studiengang kann Ihre FSPO eine vorherige Genehmigung des Studiengangleiters vorsehen. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum nicht über TUNE, sondern über das Prüfungsamt.
Sofern Sie im Wahlpflichtbereich mehr Leistungen erbracht haben, als nach dem Studienplan erforderlich sind, erfolgt die Auswahl der zu berücksichtigenden Prüfungsleistungen anhand der Noten.
Die Prüfungsleistungen mit den besten Noten werden im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die „überschüssigen“ Leistungen mit den schlechteren Noten werden als Zusatzleistungen erfasst - diese Noten gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. (§32 (5) ASPO).
Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie in §13 der ASPO (Antrag auf Anrechnung [PDF-Download]).
Bitte reichen Sie nur Modulbeschreibungen entsprechend Ihres Antrags auf Anerkennung ein. Ganze Modulhandbücher für z.B. Ihren kompletten Studiengang werden vom Prüfungsamt nicht geprüft und führen dazu, dass Ihr Antrag auf Anerkennung nicht weiter bearbeitet wird (keine Weiterleitung an den Prüfungsausschuss). Bitte reichen Sie die Modulbeschreibungen entsprechend Ihres Antrags passend ein.
ERASMUS und OVERSEAS
Bitte folgen Sie den Anweisungen im Programm des International Office „Mobility Online“. Für die Anrechnung reichen Sie folgende Unterlagen im Original ein:
1. Tabelle D vollständig ausgefüllt und von Ihre/m Studiengangsleiter/in unterzeichnet
2. Transcript of Records der Auslandsuniversität
FREEMOVER (eigenständig organisierter Auslandsaufenthalt)
Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt eigenständig und ohne Hilfe des International Office der TUHH organisiert haben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dieser Antrag ist durch Ihre/n Studiengangsleiter/in schriftlich zu befürworten. Der Antrag ist mit dem Transcript of Records sowie einer Bestätigung über die genaue Dauer des Aufenthalts (Datum: von - bis) an der Auslandsuniversität im Original in Ihrem zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Über die Anerkennung Ihrer Auslandsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige (Fachspezifische) Prüfungsordnung des Studiengangs. Diese finden Sie unter: https://studienplaene.tuhh.de/
Bei Fragen zu Ihrem Studienplan wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsleiter.
Prüfungsordnungen bis einschließlich Version 2014/15:
Die Vertiefungsrichtung wird in der Selbstbediegungsfunktion vom Studierenden selbst ausgewählt.
Bei technischen Problemen bei der Auswahl der Vertiefungsrichtung wenden Sie sich bitte an das User Service Center: servicedesk(at)tuhh.de
Prüfungsordnungen ab Version 2015/16:
Die Vertiefung bzw. der Schwerpunkt wird über die Prüfungsanmeldung gewählt. Zu Beginn werden alle Prüfungen der jeweiligen Vertiefungsrichtungen bzw. Schwerpunkten in der Selbstbedienungsfunktion sichtbar sein. Wählen Sie die Prüfung aus Ihrer gewünschten Vertiefung bzw. Ihrem Schwerpunkt. Sobald Sie eine Prüfung gewählt haben, werden die Prüfungen der anderen Vertiefungen/Schwerpunkte nicht mehr angezeigt werden.
Sollten während der Prüfungsanmeldungsphase Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt und sofort an das Rechenzentrum: servicedesk+tune(at)tuhh.de
Prüfungsanmeldezeitraum – Wintersemester: 1. Dezember bis 14. Dezember
Prüfungsanmeldezeitraum – Sommersemester: 1. Juni bis 14. Juni
Die Prüfungstermine und -räume finden Sie unter: https://intranet.tuhh.de/stud/pruefung/index.php?Lang=de
Bitte prüfen Sie diese regelmäßig, da auch sehr kurzfristige Änderungen möglich sind.
Die Prüfungsan- und -abmeldung zu Prüfungen (benotet und unbenotet) erfolgt online über TUNE (Anleitung).
Die Fristen zur Prüfungsan- und -abmeldung sind in §14 (1) der ASPO geregelt.
Zu den Grundlagenprüfungen gemäß Ihrer FSPO (Studienbeginn ab WiSe 18/19) bzw. den äquivalenten Pflichtprüfungen des 1. Fachsemesters Bachelor (Studienbeginn vor WiSe 18/19) und deren Wiederholungsprüfungen werden Sie automatisch angemeldet.
Für alle anderen Prüfungen müssen Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion anmelden
Bitte wenden Sie sich an das User Service Center: servicedesk+tune(at)tuhh.de
Sie können von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nur unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Sie können studienplanfremde Leistungen im Umfang von max. 30 LP erbringen (vgl. § 12 Abs. 2 ASPO). Die Prüfungsanmeldung hierzu erfolgt über TUNE. Diese werden Ihnen als zusätzlich erbrachte Leistungen auf Ihrer Leistungsübersicht/ Ihrem Zeugnis dokumentiert. Die Noten und Leistungspunkte von zusätzlich erbrachten Leistungen gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.
Ja, während eines Urlaubssemesters können Prüfungen abgelegt werden.
Die Eintragung der Noten wird durch den jeweiligen Prüfer vorgenommen. Das Prüfungsamt erhält dann eine, vom Prüfer unterzeichnete, Notenliste.
Die Unterschrift des Prüfers bestätigt die Richtigkeit der eingetragenen Noten.
Aber auch hier können Fehler unterlaufen.
In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Prüfer, der dann ggf. eine Korrektur durch das Prüfungsamt veranlassen kann.
Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung attestiert.
Füllen Sie das Formular "Erforderliche Daten zum Erfassen eines ärztlichen Attestes" [PDF-Download] aus und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung im Original bei.
Beides müssen Sie innerhalb von 3 Tagen im Prüfungsamt einreichen (§25 a (2) ASPO).
Wer an einer Prüfung teilnimmt, erklärt dadurch seine Prüfungsfähigkeit.
Wer sich falsch einschätzt, muss die Konsequenzen tragen.
Wer allerdings während einer Prüfung feststellt, der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen doch nicht gewachsen zu sein, muss dies der Aufsicht und dem Prüfungsamt unverzüglich mitteilen.
Prüfungsangst ist ein (leider) verbreitetes Phänomen. Prüfungsangst begründet jedoch keine Prüfungsunfähigkeit.
Beachten Sie die Angebote der Zentralen Studienberatung:
Studienberatung
Workshops
Chronische Erkrankungen begründen keine Prüfungsunfähigkeit, da solche Dauerleiden als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen.
Ihre Folgen bestimmen deshalb, im Gegensatz zu zeitlich begrenzten krankheitsbedingten Leistungsminderungen, das normale Leistungsbild des Prüflings und sind daher zur Beurteilung der Befähigung bedeutsam, die durch die Prüfung festzustellen ist.
Ob Sie an der Prüfung teilnehmen, obliegt Ihrer Entscheidung.
Sie müssen sich vorab von Ihrem Arzt über die Wirkungen der Medikamente aufklären lassen. Wenn Ihnen dieser bestätigt, dass Ihre Prüfungsfähigkeit durch die zeitlich begrenzte Medikamenteneinnahme gemindert wird, lassen Sie sich krankschreiben und reichen den Nachweis fristgerecht im Prüfungsamt ein.
Wenn Sie sich dennoch zur Prüfungsteilnahme entscheiden, erklären Sie sich automatisch für prüfungsfähig.
Reichen Sie beim Zentralen Prüfungsamt und innerhalb von drei Tagen nach der Feststellung der Erkrankung ein ärztliches Attest sowie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Es wird empfohlen dazu das Formular Vorlage - Ärztliches Attest [PDF-Download] zu verwenden!
Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Bearbeitungszeit um die Dauer der Erkrankung verlängert.
Bei einer Verlängerung über die zwei Monate hinaus ist die Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.
Hinweis: Dieser FAQ-Eintrag gilt nicht für Studierende des M.Sc. Flugzeugsystemtechnik, die ihr Studium nach dem ab der Kohorte 2021/22 gültigen Studienplan M.Sc. FST betreiben.
Bitte beachten Sie, dass für eine Studienarbeit gemäß §20 ASPO verschiedene Begrifflichkeiten existieren: bspw. "Projektarbeit", "Forschungsprojekt", "Studienarbeit" oder auch "Forschungsprojekt und Seminar".
Für das Modul "Forschungsprojekt und Seminar" müssen beide Modulbestandteile erfolgreich abgelegt worden sein, um die ECTS-Punkte zu erhalten.
Das Forschungsprojekt und das Seminar müssen nicht zwingend im selben Institut abgelegt werden.
Für eine Studienarbeit gemäß §20 ASPO in Verbindung mit Ihrer FSPO müssen Sie sich nicht anmelden.
Die Notenübermittlung an das Prüfungsamt erfolgt durch den Prüfer. Dafür ist das Formular "Laufzettel für Studien- und Projektarbeiten" zu nutzen.
Für das Modul "Forschungsprojekt und Seminar" muss die erfolgreiche Erbringung des Seminars zusätzlich auf dem Formular bestätigt werden.
s. FAQ-Abschnitt "Krankheit und Prüfungsangst" weiter oben
Bitte reichen Sie Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten immer im Original beim jeweils zuständigen Prüfungsamt ein.
Der Erstprüfer muss dem Antrag durch seine Originalunterschrift vorab zustimmen.
Erstellen Sie sich im TUNE entweder die aktuelle Gesamtübersicht oder den Bericht über Ihre angemeldeten Prüfungen.
Beide Dokumente führen die Anmeldung der Abschlussarbeit, inkl. des Abgabedatums auf.
Hinweis: Dieser FAQ-Eintrag gilt nicht für Studierende des M.Sc. Flugzeugsystemtechnik, die ihr Studium nach dem ab der Kohorte 2021/22 gültigen Studienplan M.Sc. FST betreiben.
Bitte beachten Sie, dass für eine Studienarbeit gemäß §20 ASPO verschiedene Begrifflichkeiten existieren: bspw. "Projektarbeit", "Forschungsprojekt", "Studienarbeit" oder auch "Forschungsprojekt und Seminar".
Für das Modul "Forschungsprojekt und Seminar" müssen beide Modulbestandteile erfolgreich abgelegt worden sein, um die ECTS-Punkte zu erhalten.
Das Forschungsprojekt und das Seminar müssen nicht zwingend im selben Institut abgelegt werden.
Für eine Studienarbeit gemäß §20 ASPO in Verbindung mit Ihrer FSPO müssen Sie sich nicht anmelden.
Die Notenübermittlung an das Prüfungsamt erfolgt durch den Prüfer. Dafür ist das Formular "Laufzettel für Studien- und Projektarbeiten" zu nutzen.
Für das Modul "Forschungsprojekt und Seminar" muss die erfolgreiche Erbringung des Seminars zusätzlich auf dem Formular bestätigt werden.
s. FAQ-Abschnitt "Krankheit und Prüfungsangst" weiter oben
Bitte reichen Sie Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten immer im Original beim jeweils zuständigen Prüfungsamt ein.
Der Erstprüfer muss dem Antrag durch seine Originalunterschrift vorab zustimmen.
Erstellen Sie sich im TUNE entweder die aktuelle Gesamtübersicht oder den Bericht über Ihre angemeldeten Prüfungen.
Beide Dokumente führen die Anmeldung der Abschlussarbeit, inkl. des Abgabedatums auf.
Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung attestiert.
Füllen Sie das Formular "Erforderliche Daten zum Erfassen eines ärztlichen Attestes" [PDF-Download] aus und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung im Original bei.
Beides müssen Sie innerhalb von 3 Tagen im Prüfungsamt einreichen (§25 a (2) ASPO).
Wer an einer Prüfung teilnimmt, erklärt dadurch seine Prüfungsfähigkeit.
Wer sich falsch einschätzt, muss die Konsequenzen tragen.
Wer allerdings während einer Prüfung feststellt, der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen doch nicht gewachsen zu sein, muss dies der Aufsicht und dem Prüfungsamt unverzüglich mitteilen.
Prüfungsangst ist ein (leider) verbreitetes Phänomen. Prüfungsangst begründet jedoch keine Prüfungsunfähigkeit.
Beachten Sie die Angebote der Zentralen Studienberatung:
Studienberatung
Workshops
Chronische Erkrankungen begründen keine Prüfungsunfähigkeit, da solche Dauerleiden als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen.
Ihre Folgen bestimmen deshalb, im Gegensatz zu zeitlich begrenzten krankheitsbedingten Leistungsminderungen, das normale Leistungsbild des Prüflings und sind daher zur Beurteilung der Befähigung bedeutsam, die durch die Prüfung festzustellen ist.
Ob Sie an der Prüfung teilnehmen, obliegt Ihrer Entscheidung.
Sie müssen sich vorab von Ihrem Arzt über die Wirkungen der Medikamente aufklären lassen. Wenn Ihnen dieser bestätigt, dass Ihre Prüfungsfähigkeit durch die zeitlich begrenzte Medikamenteneinnahme gemindert wird, lassen Sie sich krankschreiben und reichen den Nachweis fristgerecht im Prüfungsamt ein.
Wenn Sie sich dennoch zur Prüfungsteilnahme entscheiden, erklären Sie sich automatisch für prüfungsfähig.
Reichen Sie beim Zentralen Prüfungsamt und innerhalb von drei Tagen nach der Feststellung der Erkrankung ein ärztliches Attest sowie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Es wird empfohlen dazu das Formular Vorlage - Ärztliches Attest [PDF-Download] zu verwenden!
Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Bearbeitungszeit um die Dauer der Erkrankung verlängert.
Bei einer Verlängerung über die zwei Monate hinaus ist die Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.
Fragen zur Einschreibung, Umschreibung, Exmatrikulation, Beurlaubung und Ihrem Studierendenstatus kann Ihnen nur der Studierendenservice (STUDIS) beantworten.
Bitte beachten Sie dafür die Seiten des Studierendenservice und lesen diese in Ruhe durch.
Viele Fragen können dadurch bereits beantwortet werden.
Die TUHH stellt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die benötigten Informationen befinden sich auf der Leistungsübersicht, die Sie sich über TUNE selbst ausdrucken können. Für eine vom Prüfungsamt ausgestellte und abgezeichnete Leistungsübersicht wird eine Gebühr, gemäß Gebührensatzung, erhoben.
Wenn Sie für Ihr Bachelorstudium bereits mindestens 156 LP erbracht haben, können Sie an Mastermodulen, im Umfang von maximal 30 LP teilnehmen (§13 (11) ASPO). Die Anmeldung von vorgezogenen Mastermodulen ist in vielen Fällen über die Online-Funktion möglich. Bei Fehlermeldungen oder Problemen wenden Sie sich für die Anmeldung bitte direkt - innerhalb der Prüfungsanmeldezeiträume - an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt.
Prozessbedingt werden die vorgezogenen Masterleistungen frühestens nach dem neuen Prüfungsanmeldezeitraum, jedoch spätestens vor Beginn des neuen Prüfungszeitraums verbucht.
Die Prüfungsanmeldung für einen Sprachkurs erfolgt über TUNE.
Wenn Sie diesen für den NTA-Bereich ablegen wollen, achten Sie bei der Prüfungsanmeldung bitte auf den korrekten Pfad. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Prüfungsanmeldung im System nur als Zusatzleistung vorgenommen wird.
Für Module aus dem eigenen Studiengang erfolgt die Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum über TUNE. Für Module aus einem anderen Studiengang kann Ihre FSPO eine vorherige Genehmigung des Studiengangleiters vorsehen. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum nicht über TUNE, sondern über das Prüfungsamt.
Sofern Sie im Wahlpflichtbereich mehr Leistungen erbracht haben, als nach dem Studienplan erforderlich sind, erfolgt die Auswahl der zu berücksichtigenden Prüfungsleistungen anhand der Noten.
Die Prüfungsleistungen mit den besten Noten werden im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die „überschüssigen“ Leistungen mit den schlechteren Noten werden als Zusatzleistungen erfasst - diese Noten gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. (§32 (5) ASPO).
Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie in §13 der ASPO (Antrag auf Anrechnung [PDF-Download]).
Bitte reichen Sie nur Modulbeschreibungen entsprechend Ihres Antrags auf Anerkennung ein. Ganze Modulhandbücher für z.B. Ihren kompletten Studiengang werden vom Prüfungsamt nicht geprüft und führen dazu, dass Ihr Antrag auf Anerkennung nicht weiter bearbeitet wird (keine Weiterleitung an den Prüfungsausschuss). Bitte reichen Sie die Modulbeschreibungen entsprechend Ihres Antrags passend ein.
ERASMUS und OVERSEAS
Bitte folgen Sie den Anweisungen im Programm des International Office „Mobility Online“. Für die Anrechnung reichen Sie folgende Unterlagen im Original ein:
1. Tabelle D vollständig ausgefüllt und von Ihre/m Studiengangsleiter/in unterzeichnet
2. Transcript of Records der Auslandsuniversität
FREEMOVER (eigenständig organisierter Auslandsaufenthalt)
Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt eigenständig und ohne Hilfe des International Office der TUHH organisiert haben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dieser Antrag ist durch Ihre/n Studiengangsleiter/in schriftlich zu befürworten. Der Antrag ist mit dem Transcript of Records sowie einer Bestätigung über die genaue Dauer des Aufenthalts (Datum: von - bis) an der Auslandsuniversität im Original in Ihrem zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Über die Anerkennung Ihrer Auslandsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.