Erasmus+ Förderung

Förderung für Erasmus-Studium (SMS - long-term)

Die Höhe der Förderung hängt von dem Land ab, in dem Sie Ihr Studiensemester verbringen, und richtet sich nach den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Förderbeträge können von Jahr zu Jahr variieren.
Die Mindestförderdauer pro Semester beträgt zwei volle Monate. Die Förderdauer wird im Juli eines jeden Jahres festgelegt und richtet sich nach der Gesamtzahl der für ein Studium an den Partnerhochschulen ausgewählten Studierenden, den Zielländern und den verfügbaren Projektmitteln.

Die monatlichse Förderung kann kombiniert werden mit

  • einer Zusatzförderung für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel / "Grünes Reisen"
  • einer Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen

 

Gruppe Land Monatliche Raten 2025/26; 2026/27
Gruppe 1 Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden 600 EUR (20 EUR/Tag)
Gruppe 2 Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern 540 EUR (18 EUR/Tag)
Gruppe 3 Bulgarien, Kroatien, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 EUR (18 EUR/Tag)

Förderdauer:

  • Im Projektjahr 2026 (WS 2026/27, SS 2027) ist die Förderdauer auf maximal xx Tage / x Monate und y Tage pro Semester begrenzt -> wird Anfang Juli festgesetzt
  • Im Projektjahr 2025 (WS 2025/26, SS 2026) ist die Förderdauer auf maximal 125 Tage / 4 Monate und 5 Tage pro Semester begrenzt.

Die Berechnung erfolgt auf den Tag genau (Tagessatz: Monatssatz/30 Tage). Die Förderung wird nur für Tage des „aktiven Studiums“ gezahlt, das heißt vom ersten Tag der Vorlesung bis zur letzten Püfung. 

    Förderung für Erasmus/ECIU-Kurzzeitmobilität (SMS - short-term)

    Die finanzielle Förderung beträgt (im aktuellen Projekt 2024 und 2025):

    • 5-14 Tage Mobilität/Aufenthaltstage: 79€ pro Tag
      Die Basis-Förderung bei 5 Tagen Mobilität beträgt: 5x79€ = 395€
    • Reisekostenpauschale (Standard- oder Grünes Reisen): siehe Tabelle unten
    • ggf. extra Reisetage für Grünes Reisen: 79€ pro Tag
    • ggf. Zusatzförderung für geringe Chancen: einmalig 100€

     

    Zusatzförderung für "Grünes Reisen"

    Erasmus+ fördert seit Projekt 2021 das emissionsarme Reisen. Wenn Sie mindestens 50 Prozent Ihrer An- und Abreise zur Partnerhochschule mit umweltfreundlichen Transportmitteln zurücklegen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit, Fahrrad), können Sie einen Reisekostenzuschuss und ggf. zusätzliche Fördertage für die längere Reisezeit beantragen.

    Ab dem Wintersemester 2025/26 gelten im Erasmus+ Programm Pauschalbeträge für nachhaltiges Reisen („Green Travel“). Die Höhe des Reisekostenzuschusses richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Hamburg als Startort und Zielort (Luftlinie):

      Entfernung (km) Standardreise (€) Grünes Reisen (€) Entfernung zu ECIU-Partnerhochschulen
      10-99 28 56  
      100-499 211 285 Twente
      500-1.999 309 417 Kaunas, Tampere, Dublin, Trento, Barcelona, Linköping, Stavanger, Lodz, INSAs
      2.000-2.999 395 535 Aveiro
      3.000-3.999 580 785  
      4.000-7.999 1.188 1.188  
      8.000 oder mehr 1.735 1.735  

      Definition extra Reisetage bei Grünem Reisen

      Im Projekt 2025 werden folgende Tage bei Grünem Reisen gewährt:

      • 1 Tag bei einer Reisezeit von mehr als 8 Stunden
      • 2 Tage bei einer Reisezeit von mehr als 16 Stunden
      • 3 Tage bei einer Reisezeit von mehr als 32 Stunden

      Die Reisezeit wird von Tür zu Tür berechnet, also als Zeit zwischen Ihrem Studienort (= Hamburg) und Ort der Partnerhochschule.
       

      Inspiration und nützliche Links

      Mit dem Fahrrad von Deutschland nach Spanien.

      Hilfreiche Links zum emissionsarmen Reisen:

      Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen

      Studierende, die besondere Bedürfnisse haben oder mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sind, können zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung eine weitere Förderung (einen monatlichen Betrag von 250 €) erhalten.
      Zur Zielgruppe gehören:

      • Erstakademiker:innen: Eltern/Bezugsperseonen haben keinen akademischen Abschluss
      • Studierende, die erwerbstätig sind und die Beschäftigung während des Auslandsaufenthaltes nicht weiterführen können (Verdienstausfall) 
      • Studierende mit Kind(ern), die mit minderjährigen Kind(ern) ins Ausland gehen 
      • Studierende mit Behinderung, mit einem Grad der Behinderung von 20 oder höher
      • Studierende mit chronischer Erkrankung und damit einhergehenden Mehrkosten im Ausland

      Infoblatt Kriterien für zusätzliche finanzielle Unterstützung für Erasmus-Studierende mit geringeren Chancen.

      Zur Anregung: Akademikerin der ersten Generation / Studentin mit Behinderung.


      Realkostenantrag

      Studierende mit Kind(ern) / mit Behinderung / mit chronischen Erkrankungen und Mehrkosten können alternativ einen sog. Realkostenantrag stellen zur Deckung von Kosten bis zu 15.000€ pro Semester. Ebenfalls möglich ist der Erhalt eines Zuschusses für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort.
      Diese Möglichkeiten erfordern einen hohen zeitlichen Vorlauf. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung frühzeitig an die Erasmus-Koordinatorin der TUHH. Anträge müssen dem DAAD spätestens 2 Monate vor Mobilitätsbeginn vorliegen. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte dieser Zielgruppen finden Sie auf den Seiten des DAADs.