Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt

Informations- und Beratungsangebote

Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr Auslandssemester frühzeitig und gründlich (mindestens 1 Jahr, besser 1 1/2 Jahre vorher) planen und sich über die Angebote und Vorgaben der jeweiligen Partnerhochschule informieren.

  • Besuchen Sie eine der allgemeinen Informationsveranstaltungen des Outgoing Teams zum Auslandsstudium.
  • Informieren Sie sich gründlich über die Partnerhochschulen für Ihren Studiengang an der TUHH und deren Kursprogramm für Incoming-Austauschstudierende.
  • Nutzen Sie die offenen Sprechstunden des Outgoing-Teams (ohne Termin!), um sich über Fördermöglichkeiten beraten zu lassen und Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.
  • Verbessern Sie Ihre Englisch-, Französisch-, Spanisch- und andere Sprachkenntnisse, um sich optimal auf Ihr Auslandssemester vorzubereiten. Die TUHH bietet kostenlose Sprachkurse in Zusammenarbeit mit der VHS Hamburg, Sprachcafés und Sprachtandem an.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfordert einiges an Vorbereitungszeit. Mit der Checkliste des DAAD können Sie sich vorbereiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Sprachnachweis vorlegen müssen, um sich für einen Studienplatz im Ausland oder ein Stipendium zu bewerben. Das müssen Sie rechtzeitig organisieren.

Visum

Nachdem Sie Ihre Zulassung von der Gasthochschule erhalten haben, sollten Sie rechtzeitig ein Studierendenvisum beantragen.
Deutsche Studierende und Studierende aus EU-Mitgliedstaaten benötigen in der Regel kein Visum für einen Aufenthalt innerhalb Europas/des Erasmus-Raumes. Studierende, die außerhalb der EU studieren werden, müssen sich rechtzeitig vor ihrem Auslandsaufenthalt selbst um ein Visum kümmern. Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Wenn Sie für einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen ausgewählt wurden, erhalten Sie von der Hochschule auch nähere Informationen zur Beantragung eines Visums.

Hinweis für Nicht-EU-Bürger*innen: Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Ziellandes, ob Sie ein Visum beantragen müssen. Nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 51 Abs. 1 Nr. 7) erlischt die deutsche Aufenthaltserlaubnis automatisch, „wenn der Ausländer Deutschland verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder der von der Ausländerbehörde festgesetzten späteren Ersatzfrist zurückkehrt“. Es liegt in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig ein Visum für Ihren Studienaufenthalt im Ausland zu beantragen.

Versicherung

Wenn Sie zum Studium in ein anderes Land gehen, brauchen Sie eine ausreichende Krankenversicherung, die für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Zielland gilt. Eine Urlaubskrankenversicherung reicht nicht aus! Sie sollten auch prüfen, ob Sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung haben.
Die Abteilung Internationales schreibt weder eine bestimmte Form der Versicherung vor, noch empfiehlt sie bestimmte Versicherungsgesellschaften.
Wir überlassen es Ihnen, die für Sie am besten geeignete Versicherung zu finden. Es gibt jedoch einige Mindestanforderungen, die Sie erfüllen müssen.

Studieren in Europa - Europäische Krankenversicherungskarte

Die meisten Teilnehmenden werden eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen. Diese Karte ermöglicht den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu denselben Bedingungen und Kosten, die für die Bürger*innen des jeweiligen Landes gelten.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt jedoch nicht für alle europäischen Länder und schließt auch nicht die Anbieter von Gesundheitsleistungen aus dem privaten Sektor ein. Deshalb empfiehlt sich eine zusätzliche private Versicherung.

Versicherungen

  • verpflichtend: Krankenversicherung, die Ihren Auslandsaufenthalt abdeckt (einschließlich medizinisch notwendiger Rücktransporte, Pandemien)
  • empfohlen: Haftpflichtversicherung
  • empfohlen: Unfallversicherung


Studieren außerhalb von Europa

Ihre Europäische Krankenversicherungskarte ist außerhalb Europas definitiv nicht gültig. Einige Hochschulen bieten ihren Austauschstudierenden bei der Ankunft eine Versicherung an. In einigen Fällen sind diese Versicherungen sogar für alle Austauschstudierende obligatorisch. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus, ob dies für Ihre Zielhochschule gilt. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie ausreichend versichert sind, bevor Sie die Versicherung vor Ort in Anspruch nehmen.

Studierende, die über Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) gefördert werden (z.B. Erasmus+, PROMOS), können über den DAAD eine zusätzliche private Versicherung abschließen (kombinierte Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung).

Reiseinformationen / Sicherheit

Informieren Sie sich über die aktuelle politische und gesundheitliche Situation in Ihrem Gastland. Das Auswärtige Amt hat eine Website mit Reisewarnungen und -hinweisen für Länder weltweit sowie eine Reise-App. Sie sollten sich bei der deutschen Botschaft in Ihrem Gastland auf einer Krisenpräventionsliste eintragen lassen.

Unterkunft

In der Regel müssen Sie sich selbst um ein Zimmer/eine Unterkunft kümmern, wenn keine Wohnheimplätze für Austauschstudierende verfügbar sind, auf die Sie sich bewerben können. 
In den Erfahrungsberichten unserer ehemaligen Auslandsstudierenden können Sie sich Tipps für die Wohnungssuche holen.