Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Rechtliche Grundlagen

Seitdem das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, die sogenannte Lissabon-Konvention der Europäischen Union im Jahre 2007 in Deutschland ratifiziert und in Bundesrecht überführt wurde, müssen Hochschulen extern erbrachte Studienleistungen grundsätzlich anerkennen. Die Anerkennung von extern erbrachten Studienleistungen kann nur abgelehnt werden, wenn die Hochschule nachweist, dass diese nicht gleichwertig sind.
Die Beweislast, dass ein Antrag auf Anerkennung nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, weil ein wesentlicher Unterschied vorliegt, trägt die für die Anerkennung zuständige Stelle, an der TUHH in der Regel der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Dieser Grundsatz findet seinen Niederschlag in §40 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).

Wesentliche Prinzipien der Lissabon-Konvention (HRK)
 

Für Studierende:

  • Informationen für Studierende und FAQs 
  • Alle für Ihre Prüfungen relevanten Ordnungen und Unterlagen der TUHH
    • Allgemeine Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO),

    • Fachspezifische Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung für Ihren Studiengang (FSPO) sowie deren Anhänge (Studienpläne, ggf. Fachpraktikumsordnungen) 

Für Lehrende:

Verfahren an der TUHH

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen liegt in der Zuständigkeit der Fachbereiche/jeweilige Studiengangsleitungen in den Dekanaten.
Das Verfahren zur Anerkennung an der TUHH ist einheitlich und zentral geregelt. 


Vorgehensweise im TUHH-Studierendenaustausch (Erasmus/weltweit), bei ISAP und ECIU-Kurzzeitmobilitäten (wenn Erasmus-gefördert):

  • vor Auslandsaufenthalt:
    Verabreden des Kursprogramms im Ausland und schriftlich-verbindliche Absprache der Anerkennung an der TUHH mit verantwortlichen Studiengangsleitungen anhand des verpflichtenden Digitalen Learning Agreements (über Mobility Online)
     
  • nach Auslandsaufenthalt:
    automatische Anerkennung über Mobility-Online nach Hochladen des Zeugnis/Transcript of Records der Partnerhochschule und weiterer Unterlagen. 
    Das Prüfungsamt der TU Hamburg erfasst dann alle erfolgreich erbrachten Studienleistungen, deren Anerkennung zuvor im Digital Learning Agreement vereinbart wurde.

Dokumente und Infos im Intranet: Excel-Tabellen / neuer DLA-Leitfaden / Prüfungsamt-Leitlinie
 

Vorgehensweise als Freemover:

Wenn Sie an einer Hochschule im Ausland studiert haben, die keine Partnerhochschule der TU Hamburg ist, wird die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen vom Prüfungsausschuss behandelt.
Das Formular zur Anerkennung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. Reichen Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr beim Prüfungsamt der TUHH ein.

Umrechnung von Credits und Noten

  • Umrechnung von Credits (meist nicht-europäisches Ausland): 
    An der TUHH existieren keine allgemein gültigen Umrechnungstabellen für Leistungspunkte. Jeder Fachbereich entscheidet selbst über die Umrechnung.
     
  • Umrechnung von Noten:
    Informationen zur Notenumrechnung finden Sie in diesem Dokument, in dem die Notenumrechnung an der TUHH ab dem Wintersemester 2024/25 erläutert wird.