Satzung des Bibliotheksausschusses der Technischen Universität Hamburg

Stand: beschlossen in der 109. Sitzung des Akademischen Senats am 26.10.2016 und vom Präsidium am 24.10.2018 genehmigt

§ 1 Geltungsbereich der Satzung

  1. Diese Satzung gilt für den Bibliotheksausschuss der TUHH.

§ 2 Stellung des Ausschusses

  1. Der Bibliotheksausschuss ist gemäß Grundordnung ein Ausschuss des Akademischen Senats der TUHH. Er wird eingesetzt, um den Akademischen Senat in Angelegenheiten betreffend der Universitätsbibliothek an der TUHH, insbesondere die Informationsbereitstellung und -versorgung für die Bibliotheksnutzerinnen und Bibliotheksnutzer zu vertreten und über die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten

§ 3 Sitzungen

  1. Der Bibliotheksausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.
  2. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  3. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Ausschussvorsitzenden bzw. des Ausschussvorsitzenden.
  4. Die Stimmabgabe kann auch im Umlaufverfahren erfolgen.
  5. Die Sitzungen des Bibliotheksausschusses sind hochschulöffentlich

§ 4 Aufgaben des Ausschusses

  1. Der Bibliotheksausschuss unterstützt die Universitätsbibliothek in ihren Aufgaben insbesondere bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihres Aufgabenprofiles entsprechend den sich wandelnden Anforderungen bei der Informationsbereitstellung und -versorgung für die Bibliotheksnutzerinnen und Bibliotheksnutzer.
  2. Der Bibliotheksausschuss befasst sich u.a. mit folgenden Aufgaben:
    1. Beratung und Beschluss der Ziele der TUB für das kommende Jahr
    2. Kenntnisnahme des jährlichen Berichts der Bibliotheksleitung, u.a. über die Umsetzung der beschlossenen Ziele.
    3. Beratung und Beschluss der Leitlinien für die Informationsversorgung und -bereitstellung, wie bspw. techn. Infrastruktur, Bestands- und Informationsmanagement.
    4. Mitwirkung bei der Besetzung der Stelle der Bibliotheksdirektorin bzw. des Bibliotheksdirektors
    5. Beratung und Beschluss der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek sowie ggfs. weiterer Ordnungen

§ 5 Mitglieder des Ausschusses

  1. Mitglieder des Bibliotheksausschuss sind:
    1. vier professorale Vertreterinnen bzw. professoraler Vertreter
    2. eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter
    3. eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Technischen Verwaltungspersonals
    4. eine Studentinnen bzw. ein Studenten
  2. Die Mitglieder gemäß a. bis d. werden vom Akademischen Senat in den Ausschuss gewählt. Die Mitglieder gemäß a. bis c. werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder gemäß d. werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
  3. Aus dem Kreis der professoralen Mitglieder wird die bzw. der Vorsitzende gewählt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Nutzerschaft gegenüber der Universitätsbibliothek wie auch dem Präsidium der TUHH. Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
  4. Beratendes Mitglied des Ausschusses ist die Leitung der Universitätsbibliothek. Darüber hinaus können weitere beratende Gäste (z.B. die Leitung der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky) hinzugezogen werden.

§ 6 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der TUHH und am Tage nach ihrer Veröffentlichung in der TUHH in Kraft.