Satzung des Ausschusses für das Nicht-technische Angebot der Technischen Universität Hamburg

Stand: beschlossen in der 111. Sitzung des Akademischen Senats am 21.12.2016 und vom Präsidium am 24.10.2018 genehmigt

§ 1 Stellung des Ausschusses für das Nicht-technische Angebot

  1. Der Ausschuss für das Nicht-technische Angebot (NTA-Ausschuss) ist gemäß Grundordnung ein Ausschuss des Akademischen Senats der TUHH. Der NTA-Ausschuss wird eingesetzt, um im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Senat das Lehrangebot im Bereich der nicht-technischen Ergänzungsmodule sicherzustellen, den Akademischen Senat in Angelegenheiten betreffend der fächerübergreifenden Nicht-technischen Ergänzungsmodule an der TUHH zu vertreten und ihn über die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten.

§ 2 Aufgaben

  1. Die Kernaufgabe des NTA-Ausschusses besteht in der qualitativen und quantitativen Sicherung des Lehrangebots für die nicht-technischen Ergänzungsmodule.
  2. Der NTA-Ausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.
  3. Spätestens vier Monate vor Beginn eines Semesters sind die Modulkataloge mit dem gesamten Lehrangebot der Nicht-technischen Ergänzungskurse im Bachelor und im Master für das jeweilige Semester dem Akademischen Senat zum Beschluss vorzulegen.
  4. Bei der Verabschiedung der Modulkataloge soll dem Akademischen Senat über die Entwicklung des Lehrangebots berichtet werden. Dazu soll auch bezüglich Anzahl und Kapazitäten der Kurse berichtet werden.
  5. Der NTA-Ausschuss entwickelt Profile innerhalb des Veranstaltungsangebots, die Studierenden die Möglichkeit eines Schwerpunktstudiums durch Wahl von Veranstaltungen ausschließlich in nur einem Schwerpunkt (“Profil”) eröffnen.
  6. Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Lehraufträgen für Veranstaltungen im Rahmen der Nicht-technischen Ergänzungsmodule. § 2(3) der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen findet entsprechend Anwendung.

§ 3 Mitglieder

  1. Die Zusammensetzung des Ausschusses entspricht derjenigen des Akademischen Senats, wobei bei der Besetzung der Positionen der professoralen Mitglieder eine angemessene Vertretung der Profillinien zu berücksichtigen ist.
  2. In beratender Funktion und zur Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben nimmt eine Vertretung aus der Verwaltung teil.
  3. Der Ausschuss für das Nicht-technische Angebot wählt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende aus den Reihen seiner professoralen Mitglieder. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

§ 4 In-Kraft-Treten und Vorrangregelungen

  1. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die “Verfahrensregeln für den Ausschuss für den Nicht-technischen Wahlpflichtbereich” vom 23. November 2013 außer Kraft.