der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH)
Vom 11. Juli 2018
Das Präsidium der Technischen Universität Hamburg hat am 20. Juli 2018 die vom Studierendenparlament der Technischen Universität Hamburg in seiner Sitzung am 11. Juli 2018 auf Grund von § 104 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 29. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 200), beschlossene Beitragsordnung der Studierendenschaft der Technischen Universität Hamburg genehmigt.
Die Aufsicht über die Verwendung der Beiträge haben die satzungsgemäßen Organe der Studierendenschaft gemäß der Wirtschaftsordnung der Studierendenschaft der TUHH.
Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie gilt erstmals für das Wintersemester 2018/2019.
Hamburg, den 20. Juli 2018
Technische Universität Hamburg