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Ablauf von Berufungsverfahren

Berufungsverfahren werden auf der Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der Berufungsordnung der TU Hamburg durchgeführt. Wir streben an, Berufungsverfahren innerhalb von neun Monaten nach Ausschreibung abzuschließen.

Der Berufungsausschuss

Für jede Professur bildet der Akademische Senat einen Berufungsausschuss, der aus mindestens drei Professorinnen oder Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einem Studierenden der TU Hamburg besteht. Zusätzlich ernennt der Präsident zwei externe Professorinnen oder Professoren, die auf dem Fachgebiet der ausgeschriebenen Professur besonders ausgewiesen sind. Beratend beteiligt sind die Gleichstellungsbeauftragte und bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern auch die Schwerbehindertenbeauftragte.

Die Arbeit des Berufungsausschusses

In einer konstituierenden Sitzung wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt, der zeitliche Ablauf des Verfahrens geplant und die Kriterien für die Auswahl von Bewerber*innen auf der Grundlage der Stellenanzeige ausgearbeitet. In der zweiten Sitzungen werden alle eingehenden Bewerbungen gesichtet, geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind und beurteilt, wie gut einzelne Bewerber*innen die Auswahlkriterien erfüllen.

Interview und Listenplatzierung

Aussichtsreiche Bewerber*innen werden zu einem Probevortrag eingeladen. Der Probevortrag besteht aus einem Fachvortrag, einer Lehrprobe und einem Gespräch mit dem Berufungsausschuss. Wenn Sie zu einem Probevortrag eingeladen werden, wird die oder der Vorsitzende des Berufungsausschusses Ihnen das genaue Format dieser Vorträge erläutern. Im Anschluss an die Probevorträge entscheidet der Berufungsausschuss, welche Bewerber*innen in die engere Wahl kommen. Für diese Bewerber*innen werden jeweils mindestens zwei Gutachten von Expert*innen auf dem Fachgebiet der Professur angefordert. In der abschließenden Sitzung entscheidet der Berufungsausschuss über seinen Berufungsvorschlag. Der Berufungsvorschlag soll drei Namen enthalten und ist hierarchisch geordnet. Dies bedeutet, dass die/der Bewerber*in auf dem ersten Platz als den Ruf auf die Professur erhalten soll. Lehnt sie oder er den Ruf ab, erhält die oder der Zweitplatzierte den Ruf.

Beschluss eines Berufungsvorschlags und Berufungsverhandlungen

Der Vorsitzende verfasst einen Bericht über das Berufungsverfahren und übermittelt den Berufungsvorschlag an das Präsidium und den Akademischen Senat. Alle Bewerber*innen werden informiert, dass ein Berufungsvorschlag vorliegt. Der Präsident  erteilt der oder dem Bewerber*in auf dem ersten Listen-Platz einen Ruf auf die Professur. Die Bewerber*innen auf den Listenplätzen 2 und 3 werden von dem Präsidenten über Ihren Listenplatz informiert. Alle anderen Bewerber*innen wird mitgeteilt, dass Ihre Bewerbung in der Berufungsliste nicht berücksichtigt werden konnte.

Anschließend führt das Präsidium mit der bzw. dem Rufinhaber*in Berufungsverhandlungen. Sind diese erfolgreich, ist das Berufungsverfahren beendet. Scheitern die Berufungsverhandlungen, erhält die bzw. der nächstplatzierte Bewerber*in einen Ruf auf die Professur. Sobald die Professur besetzt ist, werden alle Bewerber*innen über hierüber informiert. Im Rahmen einer sogenannten Konkurrentenmitteilung wird auch der Name der oder des erfolgreichen Bewerber*in mitgeteilt.