Schwangerschaft und Studium: Das sollten Sie wissen!

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bezieht seit dem 1. Januar 2018 auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes ein. Seit diesem Zeitpunkt genießen Studentinnen vollen Mutterschutz, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer universitären Veranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder die Studentin im Rahmen der hochschuleigenen Ausbildung ein Praktikum absolviert (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG).

Damit eine Studentin die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz beanspruchen und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann (wie beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen), soll sie eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der TUHH anzeigen. Bitte beachten Sie das von der TUHH erstellte Merkblatt, welches Sie hier finden.

Weitere Informationen zum Thema "Schwanger im Studium" und auch die rechtlichen Grundlagen haben wir nachfolgend aufgeführt:

Studieren mit Kind

Damit ein Studium auch mit Familienverantwortung gelingt, gibt es an der TUHH verschiedene Möglichkeiten der familienfreundlichen Studienorganisation. Im Zulassungsverfahren können Sie beispielsweise einen Härtefallantrag stellen oder sich während des Studiums wegen Kindererziehung beurlauben lassen - und zwar über das übliche Maß von einem Semester hinaus. Bei der individuellen Studienplanung und -organisation steht Ihnen die Zentrale Studienberatung der TUHH mit Rat und Tat zur Seite.

Suchen Sie einen Ansprechpartner zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, können Sie sich auch gern an das Familienbüro der TUHH wenden. Das Studierendenwerk Hamburg hält zusätzlich Informationen bereit.