Beendigung des Studiums / Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium an der TUHH nicht weiterführen möchten, beantragen Sie bitte die Exmatrikulation.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Bitte lesen Sie unten stehende Hinweise und schicken den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per E-Mail an den Studierendenservice oder werfen Sie den Antrag in den Briefkasten am Gebäude E (Eingang I). Die TUHH wird Ihnen ca. 1-2 Wochen nach Antragseingang an der TUHH die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung per Post zukommen lassen. Die Exmatrikulationsbescheinigung dient zum Nachweis Ihrer Studienzeiten an der TUHH und wird später für die Rentenversicherung benötigt. Bewahren Sie das Original daher gut auf.

Grundsätzlich ist eine Exmatrikulation zu jedem beliebigen Datum innerhalb eines Semesters, für das die Rückmeldung vorgenommen wurde, möglich. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die TUHH grundsätzlich alle Studierenden von Amts wegen exmatrikuliert, die für das jeweilige Semester keine Rückmeldung vorgenommen haben, sprich den Semesterbeitrag nicht entrichtet haben. Die Exmatrikulation erfolgt dann zum 31.03 für das Ende eines Wintersemesters oder zum 30.09. für das Ende eines Sommersemesters. Der Versand der Exmatrikulationsbescheide von Amts wegen aufgrund fehlender Rückmeldung erfolgt zeitversetzt (Anfang Mai für Exmatrikulationen zum 31.03., Anfang November für Exmatrikulationen zum 30.09.).

Hinweise für die Antragstellung:

Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Eine Exmatrikulation können Sie jederzeit tagesaktuell beantragen. Rückwirkende Exmatrikulationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln möchten, exmatrikulieren Sie sich an der TUHH erst, wenn Sie von einer anderen Hochschule eine Zulassung erhalten haben. Für eine Bewerbung ist ein Exmatrikulationsnachweis in der Regel nicht erforderlich. Bei der Bewerbung genügt die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung. Nach Möglichkeit beantragen Sie die Exmatrikulation nahtlos zum Semesterbeginn an der neuen Hochschule, damit Sie keine Lücken in den Studienzeiten aufweisen (wichtig z.B. für Kindergeld, BAföG).

Exmatrikulation bei bestandener Prüfung
Grundsätzlich müssen Sie die Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung nicht selbst beantragen. Dies erfolgt automatisch von Amts wegen zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben/werden. Sofern Sie vor Ablauf des Semesters eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, können Sie sich auch jederzeit mit oben stehendem Antragsformular selbständig exmatrikulieren. Die Exmatrikulation hat auf die Ausstellung des Zeugnisses keinerlei Auswirkungen. Sofern Sie die Exmatrikulation beantragen, der Abschluss aber noch nicht beim Prüfungsamt vorliegt, erhalten Sie automatisch zu einem späteren Zeitpunkt eine korrigierte Form der Exmatrikulationsbescheinigung mit eingetragenem Abschlussdatum.

Exmatrikulation bei endgültig nicht bestandener Prüfung
Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen, d.h. Sie müssen diese nicht extra beantragen. Sobald die Widerspruchsfrist zum Notenbescheid des Prüfungsamtes mit der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen abgelaufen ist, werden Sie durch den Studierendenservice exmatrikuliert. Sollten Sie sich schon vorher exmatrikulieren wollen, ist dies auf Antrag möglich.

Prüfungsanspruch
Laut ASPO besteht Prüfungsanspruch nur für das Semester, in dem eine Immatrikulation durchgängig besteht bzw. bestand. Das heißt, der Prüfungsanspruch erlischt mit Ablauf des Prüfungszeitraum, der zu dem zuletzt zurückgemeldeten / immatrikulierten Semester gehört/e.

Beispiel: Exmatrikulation zum Ablauf des WS 2021, also zum 31. März 2022 = Prüfungsanspruch bis 15. Mai 20122.

Aber Achtung:
Werden Sie wegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung exmatrikuliert, erlischt Ihr Prüfungsanspruch in diesem Studiengang mit sofortiger Wirkung.

TUHH Studierende, die an eine Fachhochschule in Deutschland wechseln beachten bitte folgendes:

Die Semester an Fachhochschulen starten in der Regel zeitversetzt zu Universitäten bereits am 01.03. bzw. 01.09., d.h. Sie müssen die Exmatrikulation zum 28.02. oder 31.08. vornehmen um nahtlos immatrikuliert zu sein. Sofern Sie dann noch Prüfungen an der TUHH für den letzten Prüfungszeitraum ablegen wollen, müssen Sie beim Prüfungsamt der TUHH nachweisen, dass Sie an einer Fachhochschule immatrikuliert sind. Bitte treten Sie dazu direkt mit dem Prüfungsamt in Kontakt.

TUHH-Account nach Exmatrikulation
Ihr TUHH-Account ist für 6 Monate nach einer Exmatrikulation noch gültig. Der Download von Bescheinigungen ist über das TUNE-Portal innerhalb dieses Zeitraums weiter möglich. Sie sollten sich innerhalb dieser Zeit z. B. eine aktuelle Fächer-Noten-Übersicht eigenständig ausdrucken und zu Ihren Akten legen. Bescheinigungen, die nach Ablauf dieser Frist ausgestellt werden müssen, sind gebührenpflichtig. Nach Ablauf dieser Frist, wenden Sie sich bitte in Prüfungsangelegenheiten an das zuständige Prüfungsamt und in Studienangelegenheiten an den Studierendenservice (STUDIS).

Weiterstudium wegen beispielsweise Kinderziehung nicht möglich. Was nun?
Es gibt die Möglichkeit der Exmatrikulation mit späterer Wiedereinschreibung. In folgenden Fällen ist eine befristete Exmatrikulation möglich:

  • Ableisten von Wehr- oder Ersatzdienst
  • Kindererziehung oder Pflege eines nahen Angehörigen
  • Auslandsstudium

Grundlage ist die "Satzung über das Studium an der TUHH". Bevor Sie diese Art der Exmatrikulation beantragen, halten Sie bitte Rücksprache mit STUDIS. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen auch zu möglichen Alternativen (beispielsweise Beurlaubung).

Studium nach Prüfung erfolgreich beendet. Was nun? Informationen über die Möglichkeiten zur Weitereinschreibung nach Studienabschluss finden Sie hier.

Wie kann es weitergehen?

Sie haben Ihr Studium abgebrochen und setzen es auch nicht an einer anderen Hochschule fort?

Die Studienberatung der TUHH steht Ihnen gern unterstützend zur Seite um neue Perspektiven zu finden.

Hier ein paar nützliche Links zu Alternativen in der beruflichen Bildung:

Agentur für Arbeit

Handelskammer

Handwerkskammer