Der Ausschuss für ethische Fragestellungen (AeF)ist ein vom Akademischen Senat eingesetztes Beratungsgremium der Technischen Universität Hamburg (TUHH). Er befasst sich mit ethischen Fragestellungen in Forschung und Lehre und leistet einen Beitrag zur verantwortungsvollen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeit an der Universität.
Im Zentrum der Tätigkeit des AeF steht der Schutz der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Diese Freiheit ist durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes besonders geschützt und bildet eine grundlegende Voraussetzung für wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und gesellschaftlichen Fortschritt. Zugleich ist Forschung stets im gesellschaftlichen Kontext eingebettet und mit Verantwortung verbunden.
Der AeF wirkt an dieser Schnittstelle zwischen Freiheit und Verantwortung. Er fördert eine reflektierte Auseinandersetzung mit den ethischen, gesellschaftlichen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Dimensionen von Forschungsvorhaben und unterstützt damit eine verantwortungsvolle Forschungskultur an der TUHH.
Der Ausschuss ist kein Genehmigungs- oder Kontrollorgan. Seine Tätigkeit dient der Beratung und Orientierung und stärkt Transparenz, Dialog und Selbstverantwortung in der Wissenschaft. Die Arbeit des AeF unterstreicht den Anspruch der TUHH, wissenschaftliche Freiheit mit gesellschaftlicher Verantwortung in Einklang zu bringen. Die Stellungnahmen des Ausschusses für ethische Fragestellungen dienen dem Präsidium der TUHH als Entscheidungsgrundlage.
Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen der Universität zusammen. Die Mitglieder werden für Amtszeiten von ein bis zwei Jahren bestellt. Die Satzung des Ausschusses regelt Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise.
Stand: Dezember 2023
Diese Satzung wurde in der in der 190. Sitzung des Akademischen Senats am 23. August 2023 beschlossen und vom Präsidium am 22. November 2023 genehmigt.
Diese Satzung gilt für den Ausschuss für ethische Fragestellungen des Akademischen Senats (AeF) der Technischen Universität Hamburg.
Diese Satzung tritt nach Verabschiedung durch den akademischen Senat und nach Genehmigung durch das Präsidium der TUHH am Tage nach ihrer Veröffentlichung in der TUHH in Kraft.
Technische Universität Hamburg