Die HafenCity Universität Hamburg (HCU), die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), die Hochschule für Bildende Künste Hamburg (HFBK), die Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT), die Technische Universität Hamburg (TUHH) und die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) nehmen die folgenden Funktionen gemeinsam wahr.
Die Interne Revision unterstützt die Einrichtungen durch umfassende Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen in allen Bereichen und Funktionen.
Das Selbstverständnis der Internen Revision sowie Art, Inhalt und Umfang der wahrzunehmenden Aufgaben können Sie in der Geschäftsordnung einsehen.
Es besteht eine Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Interne Revision e. V. (DIIR) – verbunden mit der Orientierung an den Grundsätzen für die Berufliche Praxis der Internen Revision.
Die vorgenannten Einrichtungen haben der Internen Revision 2013 bzw. 2018 zusätzlich die Funktion der Antikorruptionsstelle übertragen.
Die Einsetzung basiert auf der Vereinbarung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (insbesondere Korruptionsprävention)“ nach §94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes von 30.08.2001.
Korruption schadet dem Ansehen und der Wirtschaftlichkeit der Universitäten / Hochschulen und ihren Einrichtungen. Korruptionsvorbeugung und ggf. -verfolgung ist daher ein gemeinsames Interesse aller Mitarbeiter*innen. Entsprechende Fortbildungsangebote des ZAF unterstützen Sie dabei.
Wird Ihnen ein Korruptionsfall bzw. ein damit im Zusammenhang stehendes Begleitdelikt aufgrund dienstlich erlangter Informationen bekannt, oder haben Sie einen begründeten Verdacht dafür, dann ist dies bitte frühzeitig zu melden.
Hierfür steht die Antikorruptionsstelle zur Verfügung, die Ihre Hinweise vertraulich entgegen nimmt, prüft und in Abstimmung mit dem jeweiligen Präsidium / Direktorium ggf. notwendige Schritte veranlasst.
Weiterführende Informationen und Unterlagen zur Korruptionsprävention finden Sie nachfolgend:
Die vorgenannten Einrichtungen haben der Internen Revision 2023 zusätzlich die Funktion der internen Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) übertragen.
Hier können Beschäftigte sowie Dritte bei einem begründeten Verdacht Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich und formlos melden. Auch anonyme Hinweise werden berücksichtigt.