Die Auswahl der Bewerber/innen

Die Auswahl der Beweberinnen und Bewerber richtet sich nach der "Satzung über das Studium an der TUHH" in aktueller Fassung. Zugangsvoraussetzung für die deutschsprachigen Master-Studiengänge ist der qualifizierende Grad eines Bachelor of Science oder ein vergleichbarer Abschluss eines einschlägigen wissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule.

Für den Zugang sind ferner fachspezifische Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich. Liegen diese Kenntnisse nicht vor oder werden sie nicht nachgewiesen, kann ein Studienplatz nicht zugesprochen werden. Die Auswahl erfolgt unter anderem anhand der eingereichten Unterlagen über den Studienerfolg im bisherigen Studium (Fächer- und Notenübersicht, Studienabschlussurkunde). 

Nachdem die Unterlagen elektronisch vollständig und fristgerecht beim Studierendenservice der TUHH eingegangen sind, werden diese zur weiteren Prüfung der jeweils zuständigen Auswahlkommission vorgelegt. Diese trifft die Entscheidung über die fachliche Eignung.

Wird die fachliche Eignung festgestellt, ergeht in den zulassungsfreien Studiengängen eine Studienplatzzusage (i. d. R. elektronisch).


Besonderheiten in den zulassungsbeschränkten Studiengängen

Derzeit unterliegt der Master-Studiengang "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen (IWI)" einer Zulassungsbeschränkung. Zulassungen können nur zu einem Wintersemester ausgesprochen werden.

Neben der fachlichen Eignung, die auch in diesem Studiengang von der zuständigen Fachkommission festgestellt werden muss, entscheidet eine Gesamtpunktzahl über die Zulassung in der Leistungsquote. Wurde die fachliche Eignung festgestellt, wird die Abschlussnote des für das Masterstudium qualifizierenden ersten Hochschulabschluss in eine Punktsumme umgerechnet.  Je nach Art der fachlichen Eignung werden dann Zusatzpunkte vergeben. Nach Addition der Punktsumme und der Zusatzpunkte wird dann anhand der Gesamtpunktzahl eine entsprechende Reihenfolge aller Bewerberinnen und Bewerber gebildet. Je nach vorhandenen Studienplätzen werden dann die Zulassungen voraussichtlich ab August eines Jahres ausgesprochen. 

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt konkret nach folgendem Schlüssel:

Von allen zur Verfügung stehenden Studienplätze sind vorab

  • 10 % der Plätze an Personen zu vergeben, für die die Ablehnung der Zulassung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, insbesondere weil sie aus besonderen gesundheitlichen, familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf den Studienstandort Hamburg angewiesen sind (Härtefallquote). Die Beantragung auf Berücksichtigung in der Härtefallquote kann während der Onlinebewerbung gestellt werden. Bitte beachten Sie die Härtefallrichtlinien. An die Genehmigung eines Härtefallantrages sind strenge Kriterien gebunden. Entsprechende Nachweise sind während der Onlinebewerbung hochzuladen.
  • 2 % für Fälle des Spitzensports zu vergeben, die hierdurch an den Studienstandort Hamburg gebunden sind. Sportlerinnen und Sportler, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (kurz: OSP) betreuten Sportart angehören und somit an den Studienstandort Hamburg gebunden wären, können den Zugang über diese Quote erhalten. Bitte stellen Sie den Antrag während der Onlinebewerbung und laden Sie eine Bescheinigung des OSP Hamburg/Schleswig-Holstein hoch, die belegt, dass Sie eine Spitzensportlerin bzw. ein Spitzensportler sind.

Die danach noch zur Verfügung stehenden Plätze werden nach folgendem Schlüssel vergeben:

  • Vorwegauswahl wegen Ableistung eines Dienstes (Bundesfreiwilligendienst, Dienst als Entwicklungshelfer, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) oder der Pflege und Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen (bis zu einer Dauer von drei Jahren). Die Vorwegauswahl setzt eine Zulassung aus einem vorherigen Bewerbungsverfahren voraus und ferner, dass Sie die Zulassung zum nächsten auf die Beendigung des Dienstes / der Pflegschaft folgenden Zulassungsverfahren erneut beantragt wird. Als Nachweis für die Vorwegauswahl ist ein Kopie des Zulassungsbescheids (sofern verfügbar) sowie der Nachweis über die Zugehörigkeit zum vorgenannten Personenkreis (z. B. durch Dienstzeitbescheingung ) im Original mit der Immatrikulation, also nach der Zulassung, einzureichen.
  • 90 % an Bewerber/innen nach dem Ergebnis der fachlichen Eignung (Leistungsquote - siehe oben)
  • 10 % an Bewerber/innen nach der Wartezeit (Wartezeitquote). Die Rangfolge in der Liste nach Wartezeit wird vorrangig durch die Zeit der Halbjahre (Semester) bestimmt, die seit dem Erwerb des für das Masterstudium relevanten ersten Hochschulabschlusses vergangen ist.