Derzeit unterliegt der Master-Studiengang "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen (IWI)" einer Zulassungsbeschränkung. Zulassungen können nur zu einem Wintersemester ausgesprochen werden.
Neben der fachlichen Eignung, die auch in diesem Studiengang von der zuständigen Fachkommission festgestellt werden muss, entscheidet eine Gesamtpunktzahl über die Zulassung in der Leistungsquote. Wurde die fachliche Eignung festgestellt, wird die Abschlussnote des für das Masterstudium qualifizierenden ersten Hochschulabschluss in eine Punktsumme umgerechnet. Je nach Art der fachlichen Eignung werden dann Zusatzpunkte vergeben. Nach Addition der Punktsumme und der Zusatzpunkte wird dann anhand der Gesamtpunktzahl eine entsprechende Reihenfolge aller Bewerberinnen und Bewerber gebildet. Je nach vorhandenen Studienplätzen werden dann die Zulassungen voraussichtlich ab August eines Jahres ausgesprochen.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt konkret nach folgendem Schlüssel:
Von allen zur Verfügung stehenden Studienplätze sind vorab
Die danach noch zur Verfügung stehenden Plätze werden nach folgendem Schlüssel vergeben: