Fragen zur Bewerbung/ Zulassung/ Immatrikulation für die deutschsprachigen Master-Studiengänge (für externe Interessenten)

 

1.  Fragen zur Bewerbung allgemein

2.  Fragen zur Zulassung/Studienplatzzusage allgemein

3.  Fragen zur Immatrikulation allgemein

4.  Fragen speziell für Studieninteressierte mit ausländischer Vorqualifikation


1.  Fragen zur Bewerbung allgemein


Welche Studiengänge werden angeboten? Wann kann ich mich für diese bewerben?
Das Studienangebot finden Sie detailliert hier

Wo kann ich mich erkundigen, ob ich mit meinem Bachelorstudium für ein Masterstudium an der TUHH geeignet bin?
Die TUHH bietet nur konsekutive Masterstudiengänge an, d. h., Erststudium und der Masterstudiengang an der TUHH müssen inhaltlich zusammenpassen. Hier können Sie vorab prüfen, ob Sie die fachspezifischen Anforderungen für eine Zulassung erfüllen. Oder nutzen Sie unseren Vorab-Check, der Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung steht.

Grundsätzlich entscheidet eine Auswahlkommission über Ihre fachliche Eignung, nachdem Ihre Bewerbung vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine weiteren Informationen geben können.

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz im Masterstudium?
Die Bewerbung erfolgt für alle Studieninteressierten online über das Bewerbungsportal der TUHH. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Welche Unterlagen muss ich für eine vollständige Bewerbung einreichen?
Bitte informieren Sie sich hier. Auf alle Fälle sind eine Fächer-Noten-Übersicht, die Abschlussurkunde, der Leistungspunkte-Bogen (ECTS) sowie ein Modulhandbuch (bei Abschlüssen an deutschen Hochschulen) der TUHH vorzulegen. Informationen zu den Anforderungen an diese Dokumente finden Sie zusätzlich auch im Bewerberportal.

Was versteht die TUHH unter einem Modulhandbuch?
Das Modulhandbuch ist eine detaillierte inhaltliche Beschreibung aller Lehrveranstaltungen, die für den Abschluss Ihres bisherigen Studiengangs verbindlich vorgeschrieben sind. Man findet hierin unter anderem die zu erwerbenden Leistungspunkte (ECTS-Punkte) und die Lehrinhalte aufgelistet. Das Modulhandbuch ist eine wichtige Erkenntnisquelle für die Feststellung Ihrer fachlichen Eignung.

Ich habe technische Probleme beim Hochladen der einzelnen Unterlagen. Wer kann mir helfen?
Bitte schicken Sie eine E-Mail. Dort hilft man Ihnen weiter.

Ich kann mich nicht in meinen Bearbeitungsstatus einloggen. Wer kann mir helfen?
Bitte wenden Sie sich an study(at)tuhh(dot)de.

Ich habe meine Anmelde- bzw. Bewerbernummer vergessen. Wer kann mir helfen?
Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums per Mail (unter Benutzung der Mailadresse, die in Ihrem Antrag hinterlegt ist) an den Studierendenservice.

Wie viele Anträge kann ich stellen?
Sie können pro Semester nur einen Antrag stellen. Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung sorgfältig, für welchen Studiengang sie sich bewerben möchten.

Sind die Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt?
An der TUHH unterliegt nur der Masterstudiengang „Internationales Wirtschaftsingenieurwesen“ einer Zulassungsbeschränkung.

Alle anderen deutschsprachigen Masterstudiengänge sind zulassungsfrei, d. h., alle Bewerber/innen, die fachlich geeignet sind, können auch eine Studienplatzzusage erhalten.

Ich habe bis zum Bewerbungsschluss noch kein Bachelorzeugnis vorliegen. Kann ich mich trotzdem schon bewerben?
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Bitte legen Sie anstatt der Abschlussurkunde Ihres Studiums eine offizielle Bescheinigung Ihrer Hochschule vor (Muster), die belegt, welche Leistungen zum Abschluss des Studiums noch fehlen und dass die Möglichkeit besteht, dass Sie das Studium zum Ablauf des derzeitigen Semesters (also bis zum Studienbeginn an der TUHH) erfolgreich abschließen können.

Ich bin zu der Zeit der Onlinebewerbung im Urlaub, kann ich mich auch postalisch bewerben?
Nein, die Onlinebewerbung ist vorgeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens mit der Onlinebewerbung zu beauftragen. Bitte achten Sie in Ihrer Abwesenheit darauf, dass Ihr Online-Bearbeitungsstatus regelmäßig abgerufen wird.

Kann ich mich auch für einen Masterstudiengang an der TUHH bewerben, wenn ich keinen B.Sc., sondern einen B.Eng. oder B.Arts abgeschlossen habe?
Ja, die Bewerbung ist auch mit einem B.Eng. möglich, wenn es sich um einen artverwandten Studiengang handelt und Sie die fachspezifischen Anforderungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen. Sollten Sie einen B.Arts abgeschlossen haben, ist die Bewerbung grundsätzlich nur für den Masterstudiengang „Logistik, Infrastruktur und Mobilität“ möglich.

Gibt es besondere Sprachanforderungen?
Bitte informieren Sie sich hier.


2.  Fragen zur Zulassung/Studienplatzzusage allgemein


Wonach wird bei der Zulassung bzw. Studienplatzzusage entschieden?
Die zuständige Auswahlkommission prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie für den gewählten Studiengang fachlich geeignet sind.

Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird zusätzlich eine Rangliste nach Noten und Wartezeit gebildet. In die Rangliste nach Noten gehen Ihre Studienabschlussnote (bzw. vorläufige Durchschnittsnote) und eventuell Bonuspunkte ein. Näheres finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit, Härtefallanträge oder Anträge auf Verbesserung der Note zu stellen?
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es möglich, einen Härtefallantrag zu stellen. Näheres finden Sie hier. Anträge auf Notenverbesserung sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Wann kann ich erfahren, ob ich eine Zulassung bzw. Studienplatzzusage erhalten habe?
Der Studierendenservice ist bemüht, sehr zeitnah nach Eingang Ihrer Bewerbung diese formal zu prüfen. Sofern formal alles in Ordnung ist, geht Ihre Bewerbung direkt an die zuständige Auswahlkommission. Diese benötigt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, um über die fachliche Eignung zu entscheiden. Von Rückfragen bitten wir in der Zwischenzeit abzusehen. Sobald die Entscheidung vorliegt, sehen Sie dies im Bewerbungsportal.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann erst nach Abschluss der Bewerbungsfrist über eine Zulassung entschieden werden. Zulassungen ergehen ausschließlich nur zum Wintersemester. Näheres finden Sie hier.


3.  Fragen zur Immatrikulation allgemein


Bis wann muss ich mich immatrikulieren?
Die Immatrikulationsfrist endet in der Regel für das Sommersemester am 1. April d. J. ,für das Wintersemester am 1. Oktober d. J.. Bitte beachten Sie die jeweilige Immatrikulationsfrist auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Woher bekomme ich den Immatrikulationsantrag?
Nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben und Sie das Angebot angenommen haben, steht Ihnen zu gegebener Zeit die Online-Immatrikulation in Ihrem Online-Bearbeitungsstatus zur Verfügung. Diese führen Sie durch und drucken am Ende einen Immatrikulationsantrag aus, den Sie dann zusammen mit den notwendigen Unterlagen laut Anlage des Antrages bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist per Post an den Studierendenservice der TUHH schicken. 

Bis wann muss ich den Semesterbeitrag zahlen?
Wenn Sie den Immatrikulationsantrag vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie von uns eine Einschreibebestätigung und eine Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrages. Die Zahlfrist endet i. d. R. 14 Tage nach der Immatrikulationsfrist. Bitte zahlen Sie erst, wenn Sie dazu von uns aufgefordert wurden. Bitte schauen Sie regelmäßig in das Bewerbungsportal.

Wann beginnt das Studium?
Das Sommersemester beginnt offiziell am 1. April e. J., das Wintersemester am 1. Oktober e. J.. Über den jeweiligen Vorlesungsbeginn können Sie sich hier informieren.

Wo erhalte ich meinen Stundenplan/ Vorlesungsplan?
Ihren „Stundenplan“ müssen Sie sich selbst anhand Ihres Studienplanes zusammenstellen. Auf unserer Website finden Sie den Studienplan Ihres jeweiligen Studienganges. Das Vorlesungsverzeichnis ist voraussichtlich ab März fürs Sommersemester und ab September fürs Wintersemester auf unserer Website frei geschaltet. Unterstützend stehen Ihnen gern Ihre Fachschaften zur Verfügung.

Bei der Immatrikulation muss ich einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Woher bekomme ich diesen?
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollten Sie eine gesetzliche Krankenkasse (z.B. DAK, TK, AOK, Barmer…) wählen. Bitte reichen Sie bei der Krankenkasse eine Kopie Ihres Zulassungsbescheides bzw. Ihrer Studienplatzzusage ein. Anschließend übermittelt die Krankenkasse elektronisch eine Krankenversicherungsbestätigung zur Einschreibung an die Hochschule.

Wenn Sie das 30. Lebensjahr erreicht haben, ist eine gesetzliche Versicherung unter Umständen sehr kostenintensiv. Die privaten Versicherungen (z.B. Mondial Assistance, Elvia, Allianz…) bieten kostengünstigere Alternativen. Bitte reichen Sie zur Immatrikulation eine Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolice ein.

Wenn Sie sich für das Propädeutikum immatrikulieren, ist nur eine private Versicherung möglich.

Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auch hier.

Kann ich vorläufig eingeschrieben werden und Dokumente nachreichen?

Nein. Sie müssen alle erforderliche Unterlagen, auch den Sprachnachweis, im Rahmen der Immatrikulationsfrist einreichen. Die einzige Ausnahme bildet der Bachelorabschluss: Im Rahmen der Einschreibung genügt eine 4.0-Bescheinigung. Das Abschlusszeugnis muss dann nachgereicht werden.


4.  Fragen speziell für Studieninteressierte mit ausländischer Vorqualifikation


(Studieninteressierte, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen)

Welche Unterlagen muss ich während der Bewerbung hochladen?
Näheres finden Sie dazu hier. Achten Sie auf den erforderlichen Sprachnachweis.

Sollten die Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein, ist zusätzlich eine Übersetzung der Zeugnisse hochzuladen. Original und Übersetzung müssen der TUHH zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersetzung allein genügt nicht.

An welche Adresse schicke ich meine Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. 

Muss ich meine Unterlagen zu uni-assist schicken?
Nein, die TUHH kooperiert nicht mit uni-assist. Die Bewerbung richten Sie bitte direkt an die TUHH.

Ich brauche zur Vorlage bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat eine Bestätigung zur Beantragung eines Visums. Wo erhalte ich diese?
Bitte wenden Sie sich an den Studierendenservice.

Muss ich die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder eine andere Sprachprüfung ablegen?
Sie müssen zur Immatrikulation eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen. Anerkannte Sprachprüfungen finden Sie hier.

Kann ich die DSH an der TUHH ablegen?
Nein. An der TUHH wird keine DSH-Prüfung angeboten. Wir empfehlen deshalb, den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) abzulegen.

Wo kann ich den „Test Deutsch als Fremdsprache“ ablegen?
Informationen zu den Testzentren weltweit finden Sie im Internet: www.testdaf.de

Kann ich vor Beginn des Studiums erstmal Deutsch an der TUHH lernen?
Nein. Die TUHH bietet für Bewerber/innen keine Deutschkurse an. Eine Einschreibung als Student/in kann erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen (fachlich geeignet, Sprachnachweis, ggf. Studienplatzzusage oder Zulassungsbescheid) erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich eine Zulassung erhalten, aber den TestDaF nicht mit 16 Punkten bestanden bzw. den Test nicht abgelegt habe?
In diesem Fall ist eine Immatrikulation an der TUHH nicht möglich.

Wo erhalte ich Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Visum?
Die deutsche Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes (Deutsches Konsulat, Botschaft), informiert über die Bedingungen für ein Visum zu Studienzwecken. Wichtig: Auf keinen Fall mit einem Touristenvisum einreisen, denn das kann nicht nachträglich in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden! Um ein Visum zu Studienzwecken zu erhalten, muss man über eine Zulassung zum Studium oder zu einem Studienkolleg verfügen. Falls man noch keine Zulassung zum Studium hat, kann man auch erst ein Studienbewerbervisum beantragen, das drei Monate lang gültig ist. Dieses wird dann wie das Visum zu Studienzwecken innerhalb von drei Monaten nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt, wenn man ein Studium aufnimmt.