Semesterbeitrag Sommersemester 2024 (1. April 2024 bis 30. September 2024)

Der Semesterbeitrag setzt sich aus fünf Komponenten zusammen:

  1. dem Beitrag für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung (AStA) (inkl. Rechtsschutzversicherung und Rechtsberatung)
    in Höhe von 23,10 € 
  2. dem Beitrag für die sozialen Aufgaben des Studierendenwerks Hamburg
    in Höhe von 85,00 €
  3. dem Betrag für das SemesterTicket (6 Monate gültig im angegebenen Bereich des HVV) in Höhe von 176,40 €
  4. dem Beitrag für den Härtefonds des SemesterTickets in Höhe von 2,50 €
  5. dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 €. Alle Studierenden müssen gemäß § 6 a des Hamburgischen Hochschulgesetzes als weitere Komponente des Semesterbeitrags einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 € pro Semester zahlen. Die rechtliche Grundlage finden Sie hier (PDF). Ausnahme: Studierende, die sich an der TUHH als Austauschstudierende aufhalten (deren Heimathochschule also nicht die TUHH ist), müssen diesen Beitrag nicht zahlen.

Für das Sommersemester 2024 beträgt der Semesterbeitrag für Studierende somit insgesamt 337,00 €. Den Beitragsbescheid finden Sie hier (PDF). Personen, die ihr Studium an der TUHH zum Sommersemester 2024 aufnehmen, finden ihre Einschreibestätigung/Zahlungsaufforderung im Bewerbungsportal.

Alle eingeschriebenen Studierenden (auch die Beurlaubten!) müssen in jedem Semester den Gesamtbeitrag fristgerecht überweisen. Fristgerecht bedeutet, dass der Betrag zum Fälligkeitstermin auf dem Konto der TUHH sein muss. Bitte beachten Sie, dass der Buchungsweg einige Tage dauern kann. Es ist daher ratsam, den Betrag zeitig zu überweisen. Dies gilt vor allem, wenn Sie Ihre Semesterunterlagen schnell erhalten möchten.

Eine Rückzahlung (unter Umständen anteilig) des Semesterbeitrags kann nur in den folgenden Fällen erfolgen:

  • Doppelzahlung / Überzahlung
  • Beitrag fürs Folgesemester: Exmatrikulation vor Beginn des neuen Semesters und vor Erhalt der neuen Semesterunterlagen (Beispiel: Semesterbeitrag fürs SoSe 2020 entrichtet, Exmatrikulation beantragt vor Beginn des SoSe 2021 zum Ablauf des WS 2020/21 - wichtig: Das neue Semester darf noch nicht begonnen haben. Eventuell bereits ausgehändigte Semesterunterlagen für das Folgesemester sind vor Beginn des Folgesemesters vollständig beim STUDIS einzureichen).

Den Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier (PDF). Und: Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags in einem laufenden Semester, weil beispielsweise eine Exmatrikulation im laufenden Semester erfolgt, ist auch anteilig ausgeschlossen.