Bewirb dich bis zum 15. Juli für alle Bachelor- und deutschsprachigen Masterstudiengänge sowie ausgewählte englischsprachige Masterstudiengänge an der TU Hamburg.

Die Auswahl der Bewerber/innen

Für alle zulassungsfreien Studiengänge erhalten alle Studienbewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung und vollständiger Bewerbung eine Zulassung.

Zulassungsverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:

Die Studiengänge Engineering Science und Wirtschaftsingenieurwesen – Fachrichtung Logistik und Mobilität unterliegen als einzige Bachelor-Studiengänge an der TUHH einer Zulassungsbeschränkung.

Was bedeutet das? Die Zahl der neu aufzunehmenden Studierenden ist bei diesen beiden Studiengängen durch die Kapazitätsverordnung begrenzt. Es muss also eine Auswahl der Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgen. Das hat zur Folge, dass eventuell nicht alle Personen, die sich erfolgreich bewerben, auch tatsächlich einen Studienplatz erhalten können. Nach dem Hamburgischen Hochschulzulassungsgesetz (HZG / externer Link) sind die zur Verfügung stehenden Studienplätze somit nach folgendem Schlüssel zu vergeben: 

Von allen zur Verfügung stehenden Plätzen sind vorab zu berücksichtigen (Vorabquoten):

  • 10 % für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose (nicht Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen und sonstige Gleichgestellte - § 5 Absatz 2 der Satzung über das Studium an der TUHH),
  • 5 % für Fälle außergewöhnlicher Härte,
  • 3 % für Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
  • 2 % für Fälle des Spitzensports, die hierdurch an den Studienstandort Hamburg gebunden sind.

Die übrigen Studienplätze für Studienanfänger/innen werden wie folgt vergeben:

  • Vorwegauswahl (je nach Bewerberlage), danach zu
  • 90 % an Bewerber/innen nach dem TU-eigenen Auswahlverfahren (Leistung)
  • 10 % an Bewerber/innen, die nach Wartezeit ausgewählt werden (Wartezeit). 

Sonderanträge während des Bewerbungsverfahrens bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:

Berücksichtigung als Spitzensportler/innen

Sportlerinnen und Sportler, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (kurz: OSP) betreuten Sportart angehören oder anderen Spitzensport betreiben und somit an den Studienstandort Hamburg gebunden wären, können den Zugang über diese Quote beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag während der Onlinebewerbung und laden eine Bescheinigung des OSP Hamburg/ Schleswig Holstein bzw. eine Bestätigung hoch, die belegt, dass Sie eine Spitzensportlerin bzw. ein Spitzensportler sind.

Berücksichtigung in der Härtefallquote

Studieninteressierte, die aufgrund familiärer, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Lage an den Studienstandort Hamburg gebunden sind, können während der Onlinebewerbung einen Antrag auf Berücksichtigung in der Härtefallqote stelle. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Härtefallrichtlinien der TUHH. 

An die Berücksichtigung in der Härtefallquote sind strenge Kriterien gebunden.


Zweitstudienbewerber/innen

Sie sind Zweitstudienbewerberin bzw. -bewerber, wenn Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bereits ein Studium ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben bzw. bis zum Beginn des Studiums an der TUHH (30. September d. J.) abschließen werden.

Da Sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen, muss die unbedingte Aufnahme eines Zweitstudiums durch Sie begründet werden.   

Den Antrag stellen Sie online während der regulären Onlinebewerbung. Bitte laden Sie bei der Bewerbung folgende Dokumente hoch:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, FH-Reife)
  • aktuelles Transkript Ihres Studiums mit Durchschnittsnote
  • Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums mit Angabe der Abschlussnote bzw. eine Prognosebescheinigung Ihrer Hochschule
  • Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum die Aufnahme eines Zweitstudiums für Sie unbedingt notwendig ist, weil Sie z.B. einen bestimmten Berufswunsch haben, in Ihrem Erststudium nicht arbeiten können.