Für Praktika in EU-Mitgliedstaaten benötigen Sie weder ein Visum noch eine spezielle Arbeitserlaubnis, müssen sich aber möglicherweise vor Ort registrieren lassen. Dies ist von Land zu Land unterschiedlich. Um herauszufinden, wie und wo Sie sich registrieren lassen müssen oder ob es eventuell notwendig ist, vorab Dokumente einzureichen, nutzen Sie bitte die Informationen auf dem EURopean Employment Services-Portal (EURES).
Sie finden die erforderlichen Informationen in der Rubrik Länderinformationen > Leben & Arbeiten, oder Sie können versuchen, eine:n der registrierten EURES-Berater*in zu kontaktieren. Bitte konsultieren Sie auch die Länderinformationsseite des DAAD.
Studierende, die ein Praktikum im Vereinigten Königreich absolvieren möchten, benötigen jetzt ein Visum für einen befristeten Arbeitsaufenthalt (Temporary Worker - Government Authorised Exchange) (T5). Um dieses Visum zu beantragen, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Allein die Bescheinigung nimmt 3 Wochen in Anspruch. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Team Outgoing der Abteilung International Affairs in Verbindung, wenn Sie dies tun möchten.
Für Länder außerhalb der EU benötigen Sie entweder ein spezielles Einreisevisum für Studierende oder sogar ein Visum für ein Studierendenpraktikum. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Botschaften und Konsulate des jeweiligen Landes! Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Visums für einige Länder eine Weile dauern kann. Stellen Sie sicher, dass Sie sich frühzeitig bewerben.
Bitte informieren Sie sich auch frühzeitig auf der Website des Auswärtigen Amtes über Reisewarnungen und Impfempfehlungen sowie auf der Länderinformationsseite des DAAD.
Vergewissern Sie sich vor der Abreise zu einem Auslandspraktikum und vor der Unterzeichnung des Praktikumsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Wenn Sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind, befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte die EHIC - Europäische Krankenversicherungskarte. Sie garantiert Ihnen, dass Sie in fast allen EU-Mitgliedstaaten versichert sind. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist jedoch unterschiedlich, da nur die deutschen Tarife gezahlt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet nützliche Informationen zum Krankenversicherungsschutz mit einer deutschen Auslandskrankenversicherung. Auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (scrollen Sie nach unten zum Abschnitt „Praktikum im Ausland“) hat relevante Informationen, ebenso wie das unabhängige Infoportal Krankenkassen Deutschland.
Für Erasmus-Praktika ist sowohl eine Berufsunfall- als auch eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht, eine private Versicherung wird dringend empfohlen. Wir empfehlen dringend, dass Sie während Ihres Auslandspraktikums sowohl eine private als auch eine berufliche Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.
In einigen Ländern ist der Arbeitgeber nach nationalem Recht verpflichtet, den Beschäftigten eine Berufsunfallversicherung anzubieten, in anderen nicht. Sie müssen sich im Voraus erkundigen, ob es eine solche Regelung gibt und ob diese auch für Praktikant*innen gilt. Bitte fragen Sie Ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung Ihres künftigen Arbeitgebers. Sie können auch die EURES-Berater*innen fragen oder versuchen, sich auf der EURES-Website (für EU-Länder) darüber zu informieren.
Studierende, die ein Erasmus-Praktikum, ein PROMOS-Praktikum oder eine andere Art der öffentlichen deutschen Praktikumsförderung erhalten, haben die Möglichkeit, eine DAAD-Gruppenversicherung abzuschließen, die von der Versicherungsabteilung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) angeboten wird. Sie kostet etwa 35 € pro Monat und umfasst eine Reisekranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Möglicherweise sind Sie jedoch noch über die bereits bestehenden Familienversicherungen Ihrer Eltern versichert. In vielen Fällen decken diese Versicherungen Auslandsaufenthalte nicht automatisch ab. Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie den Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt vorübergehend erweitern können. Sie müssen ausdrücklich erwähnen, dass Sie weiterhin als Student*in an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sind, während Sie ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer Organisation absolvieren (und möglicherweise eine Praktikumsvergütung erhalten). Oft ist eine solche Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes günstiger als die DAAD-Gruppenversicherung. Allerdings kann es eine Weile dauern, bis man dies herausgefunden hat, und es kann auch eine Weile dauern, bis man die passende Erweiterung des Versicherungsschutzes gefunden hat.
In einer Reihe von EU- und Überseeländern gibt es Mindestlohnvorschriften für Arbeitnehmer*innen. Einige haben auch Vorschriften für Praktikant*innen. Als Ausgangspunkt, um sich darüber zu informieren, empfehlen wir die Wikipedia-Liste der Mindestlöhne nach Ländern. Dort finden Sie Informationen über Mindestlöhne für reguläre Arbeitgeber. Möglicherweise müssen Sie ein wenig weiter suchen, um herauszufinden, ob für Praktikant*innen dieselbe Mindestlohnregelung oder eine andere gilt. Auch hier können Sie für EU-Länder diese Informationen auf der EURES-Plattform finden oder einen EURES-Berater kontaktieren.
Bitte bedenken Sie, dass EU-Bürger*innen in allen anderen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Rechte haben wie die Bürger*innen des jeweiligen EU-Landes. Ihre Arbeitnehmerrechte, Mindestlohnregelungen usw. können für Ausländer*innen in NICHT-EU-Ländern anders sein.