Auslands-BAföG ist eine Förderung für deutsche Staatsangehörige, die an einer Hochschule studieren und planen, Teile ihres Studiums - Austauschsemester oder ein Praktikum - zu absolvieren.
Auslands-BAföG kann auch für Studierende in Frage kommen, die keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben, da die Lebenshaltungs- und Studienkosten im Ausland höher sein können als in Deutschland. Um ein Praktikum mit Auslands-BAföG mitzufinanzieren, muss das Praktikum mindestens 12 Wochen lang sein. Die Studierenden müssen 6 Monate vor dem geplanten Beginn des Auslandspraktikum einen Antrag auf Förderung stellen.
Es gibt einige wenige Ausnahmen, die es internationalen Vollzeitstudierenden ermöglichen, BAföG und Auslands-BAföG zu beantragen.
Das Studierendenwerk Hamburg berät Studierende, die sich für Auslands-BAföG interessieren, und nimmt Anträge für Aufenthalte in den USA entgegen.
Anträge auf Auslands-BAföG für Aufenthalte in anderen Ländern und Regionen müssen an die Studierendenwerke in anderen deutschen Städten gerichtet werden.
Ein Auslandspraktikum kann durch einen Bildungskredit mitfinanziert werden, der mit Zinsen zurückbezahlt werden muss. Um herauszufinden, ob ein Kredit für Sie in Frage kommt und wie Sie ihn beantragen können, wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Hamburg und seine Beratungsstelle für Finanzen.