Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an der TU Hamburg

Präambel

Die Nachvollziehbarkeit von Forschung ist ein zentraler Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis Die nachhaltige Sicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten leistet einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und eröffnet wichtige Anschlussmöglichkeiten für die weitere Forschung.

In den „TUHH Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ist der verantwortungsvolle Umgang mit Forschungsdaten festgelegt. Zur Ausgestaltung dieser Richtlinien und des Umgangs mit Forschungsdaten allgemein hat die TU Hamburg die folgenden spezifischen Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet.

 

Was sind Forschungsdaten?

Unter Forschungsdaten werden alle Daten verstanden, die im Zusammenhang mit Forschung gesammelt, beobachtet, abgeleitet, simuliert oder auf andere Weise generiert werden. Forschungsdaten treten in jeder Wissenschaftsdisziplin in unterschiedlichen Formen und Formaten auf.

 

Leitlinien

  1. Verantwortungsvolle Forschung geht einher mit einem bewussten und sorgfältigen Umgang mit Forschungsdaten über deren gesamten Lebenszyklus. Das Forschungsdatenmanagement umfasst die Planung, Gewinnung, Verarbeitung, Dokumentation, Publikation und langfristige Aufbewahrung der Daten.
  2. Die Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement liegt bei den Projektleiterinnen und Projektleitern sowie eigenverantwortlich Forschenden. Die wissenschaftlichen Arbeitseinheiten (z.B. Institut oder Arbeitsgruppe) können für ihren Verantwortungsbereich verbindliche Regeln festlegen.
  3. Für Projekte mit Forschungsdaten sollte möglichst schon bei der Projektkonzeption bzw. -beantragung ein "Datenmanagementplan" erstellt werden, der den Umgang mit Forschungsdaten dokumentiert und sich an allgemeinen und fachspezifischen Richtlinien (z. B. der Förderstellen oder Fachgesellschaften) orientiert. Wenn möglich und sinnvoll, sollten die an einem Forschungsprojekt beteiligten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen möglichst frühzeitig dokumentierte Vereinbarungen darüber treffen, wer zum Zugriff und zur Nutzung der Forschungsdaten berechtigt ist. Insbesondere sind diejenigen, die die Forschungsdaten erheben, berechtigt, diese zu nutzen.
  4. Die TU Hamburg unterstützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Forschungsdatenmanagement (z.B. durch Rechenzentrum und Bibliothek). Sie bietet Beratung bei der Entwicklung von Konzepten und Unterstützung durch Werkzeuge des Forschungsdatenmanagements an. Dafür ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert.
  5. Die TU Hamburg verfügt über eine Grundausstattung an Forschungsdateninfrastruktur für Aufbewahrung, Versionierung und Bereitstellung von Daten. Für die gemeinsame Arbeit an Daten und deren Versionierung steht insbesondere die GitLab-Installation (https://collaborating.tuhh.de) zur Verfügung, für die Veröffentlichung und Langzeitarchivierung TUHH Open Research (https://tore.tuhh.de/).
  6. Die Daten, ihr Entstehungskontext sowie die benutzten Werkzeuge werden dokumentiert, um Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung zu ermöglichen.
  7. Die TU Hamburg fördert und unterstützt den freien Zugang zu Forschungsdaten (Open Access). Die Entscheidung für eine Veröffentlichung und deren rechtliche Bedingungen liegt in der Eigenverantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Schutz persönlicher Daten, ethische und urheberrechtliche Belange, Verpflichtungen gegenüber Dritten und Verwertungsinteressen sollen ausgewogen berücksichtigt werden. Für die Veröffentlichung wird die Verwendung einer Creative Commons Lizenz Public Domain Lizenz (CC 0) oder Namensnennung (CC BY) empfohlen.
  8. Forschungsdaten, die einer Publikation zugrunde liegen, sollen in einem anerkannten Repositorium oder Archivsystem gespeichert, entsprechend den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Reusable“) mit einem persistenten Identifikator (DOI) sowie Metadaten versehen und, wenn möglich, offen zugänglich gemacht.