Für alle deutschen und bilingualen Masterstudiengänge ist einer der folgenden Sprachnachweise zu erbringen:
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein.
Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann.
Für alle rein englischsprachigen Masterstudiengänge ist mit der Bewerbung einer der folgenden Sprachnachweise zu erbringen:
Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert.
Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation.