Sprachkenntnisse "Deutsch"
Für alle deutschen und bilingualen Masterstudiengänge ist einer der folgenden Sprachnachweise zu erbringen:
...für die Bewerbung/Zulassung (Achtung: Für die Einschreibung/ Immatrikulation ist ein höherer Sprachnachweis erforderlich. Siehe weiter unten!)
- Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist müssen für alle deutschen und bilingualen Master-Studiengänge mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der erfolgreich abgeschlossenen B 2.2 –Prüfung nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.
...für die Einschreibung/Immatrikulation
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für alle deutschen und bilingualen Master-Studiengänge für die Immatrikulation muss bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist durch folgende Prüfungen erfolgen:
- das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule" nicht älter als 2 Jahre
- den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten nicht älter als 2 Jahre (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
- das Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlussprüfung an einem deutschen Studienkolleg
- die bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-2 nicht älter als 2 Jahre
- das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule
- das "DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe" nicht älter als 2 Jahre
- das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts nicht älter als 2 Jahre
- eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur)
- eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland
- der Realschulabschluss an einer deutschen Schule
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Sprachkenntnisse "Englisch"
Für alle bilingualen Masterstudiengänge ist für die Einschreibung einer der folgenden Sprachnachweise zu erbringen:
- ein Studienabschluss einer deutschen Hochschule
- ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 72 (iBT) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt!
- ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 5.0 Punkte)
- ein gültiges Cambridge First Certificate in English
- ein gültiges "telc English B2"-Ergebnis
- ein gültiges "UNIcert English level II"-Ergebnis
- eine Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Schule im Ausland bzw. einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland und Irland oder
- ein Studienabschluss einer Hochschule aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein oder
- ein Studienabschluss einer Hochschule aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neusseland und Irland oder
- ein Studienabschluss einer Hochschule in EWR-Ausland (Ausnahmen: Österreiche, Irland und Liechtenstein) mit einem Zeugnisvermerk, der Englisch als Unterrichtssprache bestätigt
Achtung: Für den Masterstudiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen werden ausschließlich foglende englische Sprachnachweise für die Einschreibung akzeptiert:
- ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 90 (iBT) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt!
- ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte)
- ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English
- ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English
- ein gültiges "telc English C1"-Ergebnis
- ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis
- TUHH-Englischkurs auf dem Niveau C1.2
- ein Studienabschluss einer Hochschule aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Kanada (Ausnahme: Quebec), Australien, Neusseland und Irland
Für alle rein englischsprachigen Masterstudiengänge ist mit der Bewerbung einer der folgenden Sprachnachweise zu erbringen:
- ein Studienabschluss einer deutschen Hochschule
- ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 90 (iBT) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt!
- ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte)
- ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English
- ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English
- ein gültiges "telc English C1"-Ergebnis
- ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis
- eine Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Schule im Ausland bzw. einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland und Irland oder
- ein Studienabschluss einer Hochschule aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein oder
- ein Studienabschluss einer Hochschule aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neusseland und Irland oder
- ein Studienabschluss einer Hochschule in EWR-Ausland (Ausnahmen: Österreiche, Irland und Liechtenstein) mit einem Zeugnisvermerk, der Englisch als Unterrichtssprache bestätigt
Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein. Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wann eine Prüfung angeboten wird und wie lange Sie auf das Ergebnis warten müssen. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.