Sprachkenntnisse

Die deutschsprachigen Masterstudiengänge werden, überwiegend in deutscher Sprache unterrichtet. Dennoch gibt es auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache. Was auf welchen Studiengang zutrifft, finden Sie nachfolgend. Und unter "Was? Wann? Wo?" finden Sie weitere nützliche Tipps.

Sprachkenntnisse "Deutsch"

Für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge (inklusive dem bilingualen Master-Studiengang Intern. Wirtschaftsingenieurwesen) sind die Sprachkenntnisse durch einen separaten Nachweis zu erbringen, sofern man nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder einen Studienabschluss, der in deutscher Sprache an einer deutschen Hochschule erbracht worden ist, verfügt.

Bitte beachten Sie, dass die TUHH leider keine studienvorbereitenden Deutsch- oder Englischkurse anbietet.

...für die Bewerbung/Zulassung

(Achtung: Für die Einschreibung/ Immatrikulation ist ein höherer Sprachnachweis erforderlich. Siehe weiter unten!)

  • Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist müssen für alle deutschsprachigen Master-Studiengänge mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der erfolgreich abgeschlossenen B 2.2 –Prüfung nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie folgendes:

Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.

Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.

...für die Einschreibung/Immatrikulation

Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für alle deutschsprachigen Master-Studiengänge für die Immatrikulation muss bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist durch folgende Prüfungen erfolgen:

  • das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule" nicht älter als 2 Jahre
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten nicht älter als 2 Jahre  (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de
  • das Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlussprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • die bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" mit dem Mindest-Ergebnis DSH-2 nicht älter als 2 Jahre
  • das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule.
  • das "DEUTSCHE SPRACHDIPLOM der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe" nicht älter als 2 Jahre
  • das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts nicht älter als 2 Jahre
  • eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (deutsches Abitur);
  • eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Deutschland
  • der Realschulabschluss an einer deutschen Schule

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.

Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.


Sprachkenntnisse "Englisch"

In allen deutschsprachigen Masterprogrammen gibt es Vorlesungen in englischer Sprache. Es ist also empfehlenswert, über ausreichende Englischkenntnisse für alle Master-Studiengänge zu verfügen. Ein offizieller Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse ist jedoch nur für die Master-Studiengänge Internationales Wirtschaftsingenieurwesen und Computer Science bei der Immatrikulation nachzuweisen. Im Rahmen der Bewerbung/ Zulassung muss dieser noch nicht vorliegen.

Für die Einschreibung/ Immatrikulation in den Master-Studiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen gilt:

  • ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 577 (PB) , 90 (IB) bzw. 22 (revised paper-delivered) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt! 
  • ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte);
  • ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English;
  • ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English;
  • ein gültiges "telc English C1"-Ergebnis;
  • ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis;
  • der Schulabschluss IB-Diploma verliehen von der „Organisation du Baccalauréat International“ mit der Unterrichtssprache Englisch (Nachweis der Unterrichtssprache ist vorzulegen)
  • nur für Absolventinnen und Absolventen des TUHH-Studiengangs GES/ ES gilt: Es ist kein separater Sprachnachweis Englisch erforderlich, sofern der Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • nur für Absolventinnen und Absolventen der TUHH der anderen Bachelorprogramme gilt: Die Englischkenntnisse können durch den erfolgreichen Abschluss des TUHH-Englischkurses auf dem Niveau C1.2 nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich hierfür am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.

Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein. Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wann eine Prüfung angeboten wird und wie lange Sie auf das Ergebnis warten müssen. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.

Bitte beachten Sie: Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden.

Für die Einschreibung/ Immatrikulation in den Master-Studiengang Computer Science gilt:

 

  • ein gültiges "TOEFL-Ergebnis" (Mindestpunktzahl 72 [iBT] oder
  • ein gültiges "IELTS-Academics-Ergebnis" (Mindestpunktahl 5,0) oder
  • ein gültiges "Cambridge First Certificate in English" (FCE) oder
  • ein gültiges "telc English B2-Ergebnis" oder
  • ein gültiges "UNIcert English level II - Ergebnis" oder
  • ein International Baccalaureate (IB) an einer englischsprachigen Schule
  • nur für Absolventinnen und Absolventen des TUHH-Studiengangs GES/ ES/ CS gilt: Es ist kein separater Sprachnachweis Englisch erforderlich, sofern der Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • nur für Absolventinnen und Absolventen der TUHH der anderen Bachelorprogramme gilt: Die Englischkenntnisse können durch den erfolgreichen Abschluss des TUHH-Englischkurses auf dem Niveau B 2.2 nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich hierfür am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.

Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein. Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wann eine Prüfung angeboten wird und wie lange Sie auf das Ergebnis warten müssen. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.

Bitte beachten Sie: Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden.


Die Sprachnachweise für alle Studiengänge finden Sie auch hier (Satzung über das Studium / Anhang 1) nochmals zusammengefasst aufgeführt.