Fragen zur Bewerbung/ Zulassung/ Immatrikulation für die Bachelor-Studiengänge

  1. Fragen zur Bewerbung allgemein
  2. Fragen zur Zulassung allgemein
  3. Fragen zur Immatrikulation allgemein
  4. Fragen speziell für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und Absolventen/-innen von deutschen Studienkollegs
     

1. Fragen zur Bewerbung allgemein



Was muss ich vorweisen, um mich für ein Bachelor-Studium an der TUHH bewerben zu können?

Folgende Abschlüsse berechtigen zum Studium an der TUHH:

- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

- einschlägige Fachgebundene Hochschulreife (z.B. Technik)

- Fortbildungsprüfung als Meister/in

- Fachwirt/in (geprüft)

- weitere Fortbildungen gem. § 37 des Hamburgischen Hochschulgesetzes

- ein erster berufsqualifizierender Abschluss einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes

- ein im Ausland erworbenes, als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (siehe anabin)

Ich habe eine Fachhochschulreife erworben. Kann ich damit an der TUHH studieren?

Nein. Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an Fachhochschulen. Eine Studienaufnahme an der TUHH ist nicht möglich.

Welche Möglichkeiten habe ich, ohne Abitur an der TUHH zu studieren? 

Informationen dazu finden Sie hier.

An wen wende ich mich, wenn ich noch inhaltliche Fragen zum Studium habe?

Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung der TUHH

Wie kann ich mich an der TUHH bewerben?

Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie beachten müssen, wenn Sie sich an der TUHH bewerben möchten. 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. 

Welche Bewerbungsfristen gibt es?

Sie können sich in der Regel ab 1. Juni d.  J. bis zum 15. Juli d. J. für das Wintersemester bewerben. Es gelten die Bewerbungsfristen, die Sie auf unserer Homepage finden. Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h., Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung zum Sommersemester für einen Bachelor-Studiengang ist an der TUHH nicht möglich. Und: Eine gesonderte Bewerbungsfrist für „Altabiturienten/ Altabiturientinnen“ gibt es an der TUHH nicht.

Für Personen ohne klassisches Abitur gelten andere Fristen. Bitte informieren Sie sich hier.

Woraus besteht die vollständige Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz?

Die Bewerbung erfolgt über die Onlineplattform, bei der Sie bitte alle geforderten Daten korrekt und wahrheitsgemäß eingeben. 

Ein Versenden von Unterlagen per Post ist nicht vorgesehen.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung meiner Bewerbung?

Sobald Ihre Daten elektronisch übertragen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Innerhalb von drei Wochen nach dem (Online)Versand Ihrer Bewerbung können Sie im Online-Bearbeitungsstatus den Stand Ihrer Bewerbung überprüfen. Bitte rufen Sie Ihren Bearbeitungsstand regelmäßig ab. Nur dort erfahren Sie, ob Ihre Bewerbung vollständig eingegangen ist und ob eine Zulassung ausgesprochen werden kann oder konnte. Es erfolgt keine gesonderte Information per Post.

Müssen die Zeugnisse beglaubigt sein?

Nein. Es handelt sich um ein Online-Verfahren, in dem Sie die erforderlichen Dokumente hochladen müssen. Im Falle einer Zulassung sind mit der Immatrikulation amtlich beglaubigte Nachweise einzureichen.

Ich habe bereits im letzten Jahr eine Zulassung erhalten, konnte den Studienplatz aber nicht annehmen, weil ich einen freiwilligen Dienst (Wehrdienst, Soziales oder Ökologisches Jahr) absolviert habe. Muss ich mich erneut bewerben?

Ja, Sie müssen sich erneut regulär bewerben. In der Online-Bewerber-Maske klicken Sie bitte an, dass Sie die bevorzugte Zulassung beantragen möchten und laden den Zulassungsbescheid aus dem vorangegangenen Semester hoch. Bitte beachten Sie, dass die TUHH den Zulassungsbescheid nicht erneut ausstellen kann, da die Bewerbungsdaten vorangegangener Semester aus Datenschutzgründen gelöscht werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns zur Immatrikulation anhand einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Dienstzeitbescheinigung nachweisen müssen, dass Sie tatsächlich den Dienst geleistet haben.

Ich habe bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor, Diplom (FH), Diplom (Uni)) an einer anderen Hochschule erworben. Muss ich bei der Bewerbung etwas berücksichtigen?

Sie sind somit ein/e Zweitstudienbewerber/in. Bitte führen Sie die Onlinebewerbung durch und beantragen dort die Aufnahme eines Zweitstudiums. Sie sind auch dann ein/e Zweitstudienbewerber/in, wenn Sie Ihr Studium bis zum Beginn des Studiums an der TUHH abschließen werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ich möchte einen Härtefallantrag stellen. Wie funktioniert das und liegt in meinem Fall ein anerkannter Härtefallgrund vor?

Ob ein anerkannter Härtefallgrund gemäß der Härtefallrichtlinien der TUHH vorliegt, können Sie anhand der Härtefallrichtlinien nachlesen. Sofern Sie einen Härteantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Onlinebewerbung an und laden die entsprechenden Dokumente zur Belegung Ihres Härtefalls gemäß der Härtefallrichtlinien der TUHH hoch. Näheres finden Sie hier.

Ich studiere bereits in einem Bachelor-Studiengang an einer anderen Hochschule und möchte an die TUHH wechseln. Was muss ich tun?

Sie bewerben sich regulär für ein Studium an der TUHH im 1. Fachsemester. Im Falle einer Zulassung und Immatrikulation stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss (innerhalb von 6 Wochen nach Immatrikulation). Vorab können wir Ihnen keine Auskunft geben, welche Leistungen anerkannt werden können.

Wie oft kann ich mich bewerben?

Pro Bewerbungssemester können Sie zwei Anträge stellen. Weitere Anträge werden beim Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt. Sollten Sie zwei Anträge stellen, sind diese gleichberechtigt. Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten.

Mein Ziel ist der Masterabschluss – für welchen Studiengang soll ich mich bewerben?

Sie müssen sich zunächst für einen passenden Bachelor-Studiengang bewerben. Erst mit einem abgeschlossenem Bachelor-Studium oder einem vergleichbaren Studienabschluss ist der Zugang zu einem Master-Studiengang möglich.

Können Sie mir den NC im letzten Bewerbungsverfahren nennen?

An der TUHH werden keine NC gebildet. Infos zum Vergabeverfahren finden Sie hier.

Was ist, wenn an meiner Schule keine Mathematiknoten vergeben wurden?

Sollten Sie Ihr Abitur an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, entnehmen Sie bitte die Mathematiknoten den Zeugnissen der letzten beiden Schuljahre.

Liegen tatsächliche keine Mathematiknoten vor (z. B. von Waldorfschulen), lassen Sie die Angaben im Onlineformular bitte frei. Selbiges gilt für Personen, die unter die "Quote der Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" (z. B. Meister, Fachwirte) fallen.

Kann ich mich auch bewerben, obwohl ich noch kein Abiturzeugnis erhalten habe?

Nein, die Bewerbung ist noch nicht möglich. Bitte führen Sie die Onlinebewerbung erst durch, wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten haben.

Ich bin zu der Zeit der Onlinebewerbung im Urlaub, kann ich mich auch postalisch bewerben?

Nein, die Onlinebewerbung ist vorgeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens mit der Onlinebewerbung zu beauftragen.

Muss ich vor Beginn des Studiums ein Praktikum ableisten?

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie ein Vorpraktikum ableisten. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung. Für die Zulassung ist ein Praktikum nicht relevant.

Woher weiß ich, was ich im Praktikum machen muss bzw. ob mir eventuell meine Ausbildung als Praktikum anerkannt wird?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Praktikantenamt. Ansprechpartner erfahren Sie auf dieser Seite oder bei der Zentralen Studienberatung.

Was sind Wartesemester und wie werden diese berechnet?

Wartesemester sind alle Semester, die Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer Hochschule in Deutschland studiert haben. Es werden maximal 7 Wartesemester angerechnet. Es ist nicht notwendig, die Wartesemester extra zu beantragen. Dies wird durch uns automatisch erfasst.

Ich habe technische Probleme. Wer kann mir helfen?

Bitte schicken Sie eine E-Mail. Dort hilft man Ihnen weiter.

Ich kann mich nicht in meinen Bearbeitungsstatus einloggen. Wer kann mir helfen?

Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse, die im System angegeben ist.

Ich habe meine Anmelde- bzw. Bewerbernummer vergessen. Wer kann mir helfen?

Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums an den Studierendenservice.


2.  Fragen zur Zulassung allgemein



Nach welchen Auswahlkriterien erfolgt die Zulassung?

Bitte informieren Sie sich hier.

Wann bekomme ich meine Zulassung?

In der Regel können Sie bis ca. 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist mit einer Nachricht rechnen, ob Sie eine Zulassung erhalten konnten oder nicht. Besonders qualifizierten Studienbewerber/innen können wir bereits im Laufe des Verfahrens einen Studienplatz garantieren. Dies und generell den Stand der Bewerbung erfährt man jederzeit im Online-Bearbeitungsstatus. Bitte loggen Sie sich regelmäßig dort ein. Bitte beachten Sie, dass Sie über eine Zulassung nur über hochschulstart.de informiert werden.

Ich habe keine Zulassung erhalten. Bis wann finden eventuelle Nachrückverfahren statt?

Bitte prüfen Sie bei Bewerbung regelmäßig bei hochschulstart.de, ob Sie eine Zulassung erhalten haben. Grundsätzlich kann dies bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 erfolgen. 

Wie lange habe ich nach einer Zulassung Zeit, den Studienplatz anzunehmen?

Bitte informieren Sie sich über die einzelnen Phasen des Dialogorientierten Serviceverfahrens bei hochschulstart.de.

Ich bin zur Zulassungszeit im Urlaub bzw. nicht in Deutschland. Wie kann ich trotzdem meinen Studienplatz fristgemäß annehmen?

Bitte rufen Sie regelmäßig (auch im Urlaub) Ihren Bearbeitungsstatus ab. Die Annahme des Studienplatzes erfolgt online. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, hinterlassen Sie bitte für die Zeit Ihrer Abwesenheit Ihre Zugangsdaten einer Person Ihres Vertrauens, die dann den Studienplatz online für Sie annehmen kann.

Ich warte noch auf die Zulassung an einer anderen Hochschule. Kann ich den Studienplatz trotzdem annehmen und später zurückgeben?

Sofern Sie ein Studienplatzangebot bei hochschulstart.de annehmen, finden alle anderen Bewerbungen im Dialogorientierten Serviceverfahren keine Berücksichtigung mehr. Dieser Prozess ist nicht umkehrbar. Sie sollten daher das Studienplatzangebot einer Hochschule nur dann annehmen, wenn Sie wirklich dort studieren wollen.


3.  Fragen zur Immatrikulation allgemein



Ich habe einen Studienplatz an der TUHH erhalten. Wie gehe ich weiter vor?

Sie müssen bis zur Immatrikulationsfrist die Online-Immatrikulation beantragen. Diese steht Ihnen nach Annahme des Studienplatzangebotes im Bewerbungsportal der TUHH zu gegebener Zeit zur Verfügung. Bitte führen Sie die Online-Immatrikulation durch und drucken am Ende den entsprechenden Antrag aus. Diesen senden Sie dann mit den erforderlichen Unterlagen laut Anlage des Immatrikulationsantrages bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist zu. 

Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie dann vom Studierendenservice eine Zahlungsaufforderung. Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag erst, nachdem Sie dazu vom Studierendenservice aufgefordert wurden.

Wann beginnt das Studium an der TUHH?

Das Semester beginnt offiziell am 1. Oktober eines Jahres. Offizieller Vorlesungsbeginn ist ca. drei Wochen später. Bitte beachten Sie jedoch, dass um den 1. Oktober herum die Brückenkurse Mathematik/ EDV beginnen. Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Weitere Informationen unter http://www.tuhh.de/brueckenkurse/. Außerdem findet Anfang/Mitte Oktober die offizielle Erstsemestereröffnungsfeier statt.

Muss ich mich zu den Brückenkursen (Mathematik- und EDV-Vorkurse) anmelden? Und wann finden diese statt?

Informationen finden Sie unter http://www.tuhh.de/brueckenkurse/. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.   

Sollte ich eine Zulassung an der TUHH erhalten, wieviel müsste ich dann pro Semester für das Studium zahlen?

Pro Semester müssen Sie einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser beinhaltet ein Semesterticket für die HVV-Ringe A-E. In der Freien und Hansestadt Hamburg werden keine Studiengebühren an staatlichen Hochschulen erhoben. 

Wo erhalte ich meinen Stundenplan/ Vorlesungsplan?

Ihren "Stundenplan" müssen Sie sich selbst anhand Ihres Studienplanes zusammenstellen. Hier finden Sie den Studienplan Ihres jeweiligen Studienganges. Das Vorlesungsverzeichnis wird voraussichtlich ab September auf unserer Homepage www.tuhh.de frei geschaltet. Unterstützend stehen Ihnen gern Ihre Fachschaften zur Verfügung.

Bei der Immatrikulation muss ich einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Woher bekomme ich diesen?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollten Sie eine gesetzliche Krankenkasse (z.B. DAK, TK, AOK, Barmer…) wählen. Bitte reichen Sie bei der Krankenkasse eine Kopie Ihres Zulassungsbescheides ein. Anschließend übermittelt die Krankenkasse elektronisch eine Krankenversicherungsbestätigung zur Einschreibung an die Hochschule. Wenn Sie das 30. Lebensjahr erreicht haben, ist eine gesetzliche Versicherung unter Umständen sehr kostenintensiv. Die privaten Versicherungen (z.B. Mondial Assistance, Elvia, Allianz…) bieten kostengünstigere Alternativen. Bitte reichen Sie zur Immatrikulation eine Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolice ein. Wenn Sie sich für das Propädeutikum immatrikulieren, ist nur eine private Versicherung möglich.


4.  Fragen speziell für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben bzw. Absolventen/-innen von deutschen Studienkollegs



Welche Unterlagen muss ich der Bewerbung beilegen?

Bitte führen Sie, nachdem Sie sich bei hochschulstart.de registriert haben, die Onlinebewerbung an der TUHH durch und laden die geforderten Unterlagen während der Bewerbung hoch. Das Einreichen von Unterlagen in Papierform ist für die Bewerbung nicht vorgesehen!

Muss ich meine Unterlagen zu uni-assist schicken?

Nein, die TUHH kooperiert nicht mit uni-assist. Die Bewerbung nehmen Sie bitte direkt an der TUHH vor.

Ich brauche zur Vorlage bei der deutschen Botschaft/ dem deutschen Konsulat eine Bestätigung zur Beantragung eines Visums. Wo erhalte ich diese?

Bitte wenden Sie sich an den Studierendenservice.

Ich möchte/ muss ein Studienkolleg besuchen. Wo bewerbe ich mich?

Informationen zu Studienkollegs in Deutschland finden Sie auf www.studienkollegs.de. Bewerbungen für das Hamburger Studienkolleg richten Sie bitte an die Adresse, die Sie unter www.studienkolleg-hamburg.de (Button Bewerbung) abrufen können.

Muss ich die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) machen?

Sie müssen zur Immatrikulation eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen. Infos finden Sie hier.

Kann ich die DSH an der Technischen Universität Hamburg ablegen?

An der TUHH wird keine DSH-Prüfung angeboten. Wir empfehlen deshalb, den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) abzulegen!

Wo kann ich den Test Deutsch als Fremdsprache ablegen?

Informationen zu den Testzentren weltweit finden Sie im Internet: www.testdaf.de

Kann ich vor Beginn des Studiums erstmal Deutsch an der TUHH lernen?

Nein. Eine Einschreibung als Student/in kann erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen (Hochschulreife, Deutschprüfung, Zulassungsbescheid) erfüllt sind.

Wo erhalte ich Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Visum?

Die deutsche Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes (Deutsches Konsulat, Botschaft), informiert über die Bedingungen für ein Visum zu Studienzwecken. Wichtig: Auf keinen Fall mit einem Touristenvisum einreisen, denn das kann nicht nachträglich in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden! Um ein Visum zu Studienzwecken zu erhalten, muss man über eine Zulassung zum Studium oder zu einem Studienkolleg verfügen. Falls man noch keine Zulassung zum Studium hat, kann man auch erst ein Studienbewerbervisum beantragen, das drei Monate lang gültig ist. Dieses wird dann wie das Visum zu Studienzwecken innerhalb von drei Monaten nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt, wenn man ein Studium aufnimmt.

Ich bin als Au Pair in Deutschland, kann ich jetzt schon mit dem Studium beginnen?

Nein, der Aufenthaltszweck ist eindeutig vorgeschrieben und darf nur für die Tätigkeit als Au Pair genutzt werden. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung/Ausländerbehörde Ihres Aufenthaltsortes, wie Sie ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen müssen.

Was passiert, wenn ich eine Zulassung erhalten, aber den TestDaF nicht mit 16 Punkten bestanden bzw. den Test nicht abgelegt habe?

In diesem Fall ist eine Immatrikulation an der TUHH nicht möglich.