Grundpraktikum

Zu den Zulassungsvoraussetzungen der meisten Bachelorstudiengänge gehört ein Grundpraktikum, das insgesamt 10 Wochen umfasst. Das Grundpraktikum ist in fast allen Bachelorstudiengängen erforderlich, außer in Computer Science (vormals: Computational Informatics), Technomathematik, Data Science, Green Technologies, Chemie- und Bioingenieurwesen, Bioverfahrenstechnik (ab WiSe 19/20) und Verfahrenstechnik (ab WiSe 19/20). Da das Grundpraktikum Zugangsvoraussetzung ist und kein Teil des regulären Studienplans, werden keine Leistungspunkte vergeben. Das Grundpraktikum muss zwar erst im Verlauf des Studiums nachgewiesen werden, aber es wird aus studienorganisatorischen Gründen dringend empfohlen, das Grundpraktikum tatsächlich vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

Über den Nachweiszeitpunkt des Praktikums in Ihrem Studiengang informieren Sie sich bitte in Ihrer in der untenstehenden Tabelle verlinkten Praktikumsordnung. Bei einigen Studiengängen ist es auch möglich, das Grundpraktikum in Teilen abzuleisten, sodass beispielsweise ein Teil vor dem Studium absolviert wird und dann nur noch ein kleinerer Anteil während des Studiums absolviert werden muss. Die genaue Regelung für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitte der in der Tabelle verlinkten Grundpraktikumsordnung.

Die Anerkennung der Grundpraktika erfolgt durch die jeweils zuständigen Praktikantenämter. In der folgenden Tabelle sind die Grundpraktikumsordnungen für alle betroffenen Studiengänge verlinkt sowie die verantwortlichen Professorinnen und Professoren aufgelistet.

(∗ Vom Grundpraktikum zu unterscheiden ist das Fachpraktikum)

Studiengang Grundpraktikumsordnung Adresse Praktikantenamt

Allgemeine Ingenieurwissenschaften (AIW)/
General Engineering Science (GES)/ Engineering Science (ES)

AIW / GES bis Studienanfang WS 19/20 (pdf)

AIW ab Studienanfang WS 20/21 (pdf)

ES ab Studienanfang WS 20/21 (pdf)

Es ist das Praktikantenamt zuständig, aus dessen Bereich die Inhalte des Grundpraktikums gewählt wurden (siehe unten).
Bau- und Umweltingenieurwesen

Bauwesen bis Studienanfang WS 15/16 (PDF)

Bauwesen ab Studienanfang WS 16/17 (PDF)

Prof. Marcus Rutner
Tel.: +49 40 428 78 - 3022
E-Mail: marcus.rutner(at)tuhh(dot)de
Bioverfahrenstechnik/
Energie- und Umwelttechnik/
Verfahrenstechnik

Verfahrenstechnik und Bioverfahrenstechnik bis Studienanfang WS 18/19

 

Energie- und Umwelttechnik

Dr. Marvin Scherzinger
Tel.: +49 40 42878 - 4829
E-Mail: marvin.scherzinger(at)tuhh(dot)de
Webseite: www.tuhh.de/iue/lehre/praktikantenamt.html
Elektrotechnik
Informatik-Ingenieurwesen
Elektrotechnik und Informatik-Ingenieurwesen (pdf) Prof. Dr. Görschwin Fey
Tel.: +49 40 428 78 - 3697
E-Mail: praktikantenamt.eim(at)tuhh(dot)de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Webseite: Praktikantenamt ET/IIW
Logistik und Mobilität
Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Logistik und Mobilität

Logistik und Mobilität (PDF)

Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Logistik und Mobilität (PDF)

Antworten auf FAQs gibt es hier.
 

Nicole Nellen
E-Mail: praktikantenamt.wilum(at)tuhh(dot)de
Weitere Informationen

Maschinenbau

Mechatronik

Maschinenbau

Mechatronik

Prof. Dr. Benedikt Kriegesmann
Tel.: +49 40 428 78 - 3205
E-Mail: praktikantenamt.mb(at)tuhh(dot)de
Webseite: Praktikantenamt

Schiffbau

Schiffbau

Prof. Sören Ehlers
Tel.: +49 40 428 78 - 3325
E-Mail: ehlers(at)tuhh(dot)de

 

Bei fachspezifischen Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das zuständige Praktikantenamt (s.o.), bei Fragen zu den allgemeinen Regelungen steht Ihnen die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.