Darlehen

Zuständig für die Bearbeitung Ihres BAföG-Antrages ist das Studierendenwerk Hamburg. Bei frühzeitiger Antragstellung steigen die Chancen, tatsächlich ab Semesterbeginn gefördert zu werden. BAföG wird keinesfalls rückwirkend gezahlt!

In der Regel gibt es die Hälfte des monatlichen BAföG-Beitrages geschenkt, die andere muss nach Abschluss der Ausbildung als zinsloses Darlehen zurückgezahlt werden. Neben dem BAföG ist es auch möglich, einen Bildungskredit oder ein verzinsliches Bankdarlehen zu beantragen.

Die für die Antrastellung notwendige Studienbescheinigung nach § 9 BAföG erhalten Sie über die Online-Funktionen für Studierende.

Alles Wissenswerte finden Sie unter folgenden Links:

Studierendenwerk Hamburg (Antragsformulare!)

BAföG

Bildungskredit

Darlehen/Studienabschlussfinanzierung

Ein Bildungskredit wird maximal für 24 Monate und unabhängig vom Einkommen gewährt.

Die Antragstellung erfolgt online beim Bundesverwaltungsamt. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.