Inklusionsbeauftragte

Nach dem Sozialgesetzbuch IX, § 181, hat der Arbeitgeber eine/-n Beauftragte/-n zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist.

Aufgaben

Der /die Inklusionsbeauftragte unterstützt und kontrolliert den Arbeitgeber (hiermit sind grundsätzlich auch Vorgesetzte/Führungskräfte gemeint) im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. Er/Sie achtet insbesondere auf optimale Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung.

Schwerpunktthemen sind:

  • Barrierefreiheit
  • Einstellungsverfahren
  • Arbeitsplatzgestaltung

Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben der TUHH eng zusammen und unterstützten sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und einem Personalratsmitglied bildet der/die Inklusionsbeauftragte das Inklusionsteam, welches in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eine Inklusionsvereinbarung erstellt und deren Umsetzung überwacht.

Die Mitglieder des Inklusionsteams kümmern sich gemeinsam um die Einstellung und behindertengerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rahmen der Beschäftigungspflicht und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Der/die Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und die Schwerbehindertenvertretung sind die Verbindungspersonen zum Integrationsamt und zur Bundesagentur für Arbeit (§ 182 Absatz 2 SGB IX).

Ansprechpartnerin

Kommissarische Inklusionsbeauftragte

Bärbel Urbanek-Urbach
Technische Universität Hamburg
Abteilung 6 Personal
Referat 63, Personalentwicklung Lz.: 63
Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg
 
Telefon: +49 40 428783424
E-Mail: urbanek-urbach[at]tuhh.de