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Informationen zum Datenschutz von personenbezogenen Daten an der Technischen Universität Hamburg

Im Laufe eines Bewerbungsprozesses, während des Dienst- und Beschäftigungsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung verarbeitet die Technische Universität Hamburg als Personalabteilung verschiedene personenbezogene Daten ihrer Mitarbeitenden – dazu zählen Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie weitere Personengruppen.

Diese Datenverarbeitungen sind notwendig, um das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zu begründen, durchzuführen und zu beenden – also zum Beispiel bei der Einstellung, der Bezüge- oder Gehaltsabrechnung, Bearbeitung von Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit, bei Fortbildungen oder auch im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienst- und Arbeitsverhältnisses.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Datenverarbeitungen ergeben sich aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ergänzt durch landesrechtliche Vorschriften wie dem Hamburgischen Beamtengesetz (HmbBG), dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG).

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und wie wir diese Daten verwenden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und die zuständigen Ansprechpersonen.


1. Wer sind Ihre Ansprechpersonen?

Fragen können Sie an die folgenden Kontakte richten:

Verantwortliche Stelle:

Technische Universität Hamburg
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg

Körperschaft des öffentlichen Rechts;
Vertreten durch den Präsidenten, Herr Prof. Dr. Andreas Timm-Giel

Datenschutzbeauftragte*r:

Externer Datenschutzbeauftragter der Technischen Universität Hamburg
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
www.datenschutz-nord-gruppe.de
E-Mail: office(at)datenschutz-nord.de

Fachverantwortliche Stelle:

Technische Universität Hamburg
Abteilung 6 – Personal
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
E-Mail: teamassistenz.personal(at)tuhh.de

Fragen zum Stellenausschreibungsverfahren richten Sie bitte an die angegebenen Kontaktdaten der jeweiligen veröffentlichten Stellenausschreibung oder an stellenausschreibung(at)tuhh.de. Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten während eines Beschäftigungsverhältnisses können an die oben genannte Fachverantwortliche Stelle gerichtet werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte nach den Art. 15 ff. DSGVO (also auf Auskunft, Berichtigung, Löschung u.a.) stellen wollen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannte Fachverantwortliche Stelle.


2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

2.1 Begründung, Durchführung und Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Diese Verarbeitung ist notwendig, um die Aufgaben der Personalverwaltung und Personalwirtschaft ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise folgende Zwecke:

  • Erhebung personenbezogener Daten im Personalauswahlverfahren mithilfe der Software BITE
  • Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren
  • Planung und Organisation des Personaleinsatzes
  • Bezüge- und Entgeltzahlung
  • Führen und Verwalten von digitalen Personalakten
  • Abrechnung und Veränderungen der Arbeitszeit, einschließlich der Erfassung der Arbeitszeit mithilfe der Software eZeit
  • Beurlaubungen
  • Planung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen
  • Versetzungen, Umsetzungen und Beförderungen
  • Durchführung, Abrechnung und Weiterleitung von personen-bezogenen Daten im Rahmen von Drittmittelprojekten an den Drittmittelgeber
  • Beendigung und Abwicklung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses

Im weiteren Verlauf Ihres Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses werden bei persönlichen Veränderungen (z. B. Eheschließung, Geburt eines Kindes, Adress- oder Kontowechsel, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen) oder dienstlichen Änderungen (z. B. Beförderung, Fortbildung, Nebentätigkeit, Teilzeit, Erkrankung, Dienstunfall) weitere erforderliche Daten erfasst oder von Ihnen mitgeteilt.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


2.2 Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder Aufgaben im öffentlichen Interesse

Als Hochschule unterliegen wir einer Vielzahl gesetzlicher und behördlicher Vorgaben. Dazu zählen insbesondere Regelungen aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG), dem Sozialgesetzbuch, dem Steuerrecht, sowie aufsichtsrechtliche Bestimmungen und weitere behördliche Anforderungen – beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft.

In diesem Zusammenhang verarbeiten wir personenbezogene Daten, um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies kann insbesondere folgende Zwecke betreffen:

  • Erfüllung steuerrechtlicher Melde- und Aufbewahrungspflichten
  • Archivierung zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Prüfungen durch Steuer- oder andere Aufsichtsbehörden
  • Statistische Auswertungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben
  • Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung von Drittmitteln sowie der Durchführung von Forschungsvorhaben
  • Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision zur Sicherstellung der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit interner Prozesse
  • Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Dienstpflichten oder interne Richtlinien
  • Zusammenarbeit mit internen Kontrollstellen sowie externen Prüfungs- oder Ermittlungsbehörden
  • Eignungs-/Zuverlässigkeitsprüfung zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen

Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt zunächst bei der Einstellung. Im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen – insbesondere auf Grundlage europäischer Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung – kann im Zuge einer Neueinstellung eine automatisierte Prüfung Ihrer personenbezogenen Daten gegen sogenannte Sanktionslisten erfolgen. Dabei werden insbesondere Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit abgeglichen. Diese Prüfung dient ausschließlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erfolgt unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen dürfen personenbezogene Daten auch zu anderen Zwecken verarbeitet werden, beispielsweise werden zur Vorbereitung und Durchführung von Personalratswahlen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO i. V. m. §§ 11 ff. HmbPersVG) oder der Schwerbehindertenvertretung unter anderem folgende Daten genutzt: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Status, Beschäftigungsdienststelle und dienstliche Kontaktdaten. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung sind darüber hinaus auch Informationen zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung erforderlich.

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten offenzulegen – etwa im Rahmen gerichtlicher oder behördlicher Verfahren, zur Beweissicherung, Strafverfolgung oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.


2.3 Auf Grundlage Ihrer Einwilligung

In bestimmten Fällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verarbeitung nicht unmittelbar zur Durchführung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist, sondern freiwillig erfolgt. Beispiele hierfür sind:

  • die Verwendung von Fotos oder Videoaufnahmen, auf denen Sie erkennbar abgebildet sind, etwa für Veröffentlichungen im Intranet, auf den Internetseiten der Hochschule oder in internen Informationsmaterialien
  • die Anmeldung zu internen Newslettern
  • die freiwillige Aufnahme in einen Stellenpool (Talentpool) für künftige Bewerbungsverfahren
  • die Nutzung von Angeboten externer Gesundheits- oder Sportdienstleister wie z. B. WellPass
  • die Einsicht in Ihre Personalakte im Rahmen des Auswahlverfahrens

Die Einwilligungen sind freiwillig und können in der Regel jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Das gilt auch für Einwilligungen, die vor Inkrafttreten der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, erteilt wurden.

Bitte beachten Sie: Der Widerruf wirkt nicht rückwirkend. Das bedeutet, dass alle Verarbeitungen, die vor dem Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt sind, weiterhin als rechtmäßig gelten.


2.4. Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten ist für die Begründung und Durchführung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses erforderlich. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Identität, Steuer- und Sozialversicherungspflicht sowie zur Entgelt- bzw. Besoldungszahlung.

Ohne diese Daten kann die Hochschule ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin nicht erfüllen; eine Einstellung oder ordnungsgemäße Durchführung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses wäre dann nicht möglich.


3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Steuer-Identifikationsnummer und Steuerklasse
  • Sozialversicherungsnummer

Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse und Beurteilungen
  • Nachweise über Qualifikationen
  • ggf. Angaben aus elektronischen Bewerbungsformularen
  • ggf. weitere freiwillig übermittelte Unterlagen

Daten zur dienstlichen Zuordnung

  • Personalnummer
  • Organisationseinheit
  • Dienstliche Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Angaben zur zuständigen Führungskraft
  • Leitzeichen / Aktenzeichen

Berufliche Qualifikation und berufliche Entwicklung

  • Schul- und Berufsausbildung
  • Bisherige berufliche Stationen und Tätigkeiten
  • Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Zusatzqualifikationen und Sprachkenntnisse
  • Beurteilungen, Beförderungen, Um- oder Versetzungen
  • Frühere Arbeits- / Dienstverhältnisse

Sonderregelungen bei ausländischer Staatsangehörigkeit

  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis

Zahlungs- und leistungsrelevante Angaben

  • Bankverbindung
  • Nachweise zur Krankenversicherung
  • Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Riesterverträgen
  • Daten zu Ehepartner*in / Lebenspartner*in (z. B. Name, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Tätigkeit)
  • Daten zu Kindern (z. B. Name, Geburtsdatum, Kindschaftsverhältnis (zum Beispiel: ehelich, nichtehelich, Stiefkind), Schulbesuch / Ausbildung)
  • Kindergeldrelevante Angaben
  • Unterhaltsverpflichtungen (z. B. gegenüber geschiedenen Ehegatten oder Kindern)
  • Informationen zum Versorgungsausgleich
  • Angaben über weiteres Einkommen (z. B. Rente, Erwerbseinkommen, Hinterbliebenenversorgung)

Beschäftigungsbezogene Angaben

  • Status (verbeamtet, tarifbeschäftigt, etc.)
  • Besoldungs- / Entgeltgruppe
  • Ein- und Austrittsdatum
  • Arbeitszeitmodell (z. B. Vollzeit, Teilzeit)
  • Urlaubsdaten, Freistellungen, Beurlaubungen
  • Angaben zu Krankheiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Dienstunfällen, ggf. inkl. ärztlicher Befunde oder Verletzungsberichten

Daten im Rahmen der Familien- oder Pflegeverantwortung

  • Informationen zu Ehepartner*in und Kindern (z. B. zur Prüfung von Familienzuschlägen, Kindergeld, Kirchensteuer)
  • Nachweise über Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger (z. B. für Pflegezeit, Familienpflegezeit)
  • Angaben zur Inanspruchnahme von Elternzeit oder Sonderurlaub

Berufungsverfahren

Zur Besetzung von Professuren verarbeiten wir im Rahmen von Berufungsverfahren:

  • berufliche und akademische Qualifikationen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Lehr- und Forschungstätigkeiten, Publikationen)
  • Angaben zur wissenschaftlichen Eignung, Lehrbefähigung und Berufserfahrung
  • ggf. Bewertungen, Referenzen und Gutachten
  • weitere Unterlagen, die im Rahmen des Berufungsverfahrens eingereicht oder eingeholt werden
  • Protokolle und Beschlüsse der Berufungskommission

Fortbildung

Für die Organisation und Abrechnung von Fortbildungsveranstaltungen verarbeitet das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) folgende Daten:

  • Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten
  • Organisationszugehörigkeit
  • Besoldungs- oder Entgeltgruppe
  • Angaben zu Führungsverantwortung
  • ggf. besondere Bedarfe (z. B. Barrierefreiheit)
  • Fortbildungshistorie

Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter

  • Art und Umfang der Nebentätigkeit
  • Arbeitgeber, Entgelt oder geldwerte Vorteile
  • Angaben zur Anzeige oder Genehmigung
  • Informationen über übernommene öffentliche Ehrenämter

Dienstpflichtverletzungen

  • Disziplinarrechtlich relevante Vorwürfe
  • Ergebnisse von Disziplinarverfahren
  • Maßnahmen nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens (werden in der Personalakte dokumentiert)

Daten aus anderen Quellen

Ihre personenbezogenen Daten können auch bei Dritten erhoben werden, wenn:

  • eine gesetzliche Übermittlungsverpflichtung besteht (z. B. Bundeszentralregister, Familienkasse)
  • die Übermittlung durch Ihre frühere Dienststelle im Rahmen eines Dienststellenwechsels erfolgt
  • oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt haben

Beispiele:

  • Führungszeugnis vom Bundeszentralregister bei der Einstellung (§ 30 Abs. 5 BZRG)
  • Übernahme der Personalakte bei Versetzung oder Abordnung
  • Datenübermittlung durch die Familienkasse zur Prüfung von Kindergeldansprüchen


4. An wen geben wir die Daten weiter?

Alle Empfänger dürfen Ihre Daten nur für die Zwecke nutzen, für die sie ihnen übermittelt wurden.

Innerhalb der Technischen Universität Hamburg erhalten nur diejenigen internen Stellen bzw. Organisationseinheiten Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der unter Ziffer 2 benannten Zwecke benötigen.

Personalrat (PR)

Im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte (§§ 76 ff. HmbPersVG) werden dem Personalrat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt. Einblick in Personalakten ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person zulässig (§ 78 Abs. 4 HmbPersVG). Nach Abschluss des Verfahrens sind Unterlagen mit personenbezogenen Daten zu vernichten oder zurückzugeben (§ 78 Abs. 5 HmbPersVG).

Gleichstellungsbeauftragte (GB)

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz (§§ 18 ff. HmbGleiG) werden den Gleichstellungsbeauftragten relevante Daten zur Verfügung gestellt. Einblick in Personalakten ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person zulässig (§ 21 Abs. 1, 4 HmbGleiG).

Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte

Die Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte sind in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte betreffen (§ 178 und § 181 SGB IX). Die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten werden übermittelt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM dient gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX der Wiedereingliederung von länger oder wiederholt erkrankten Beschäftigten. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt ausschließlich mit Zustimmung der betroffenen Person. Im Rahmen des Verfahrens werden nur relevante organisatorische Informationen dokumentiert – keine Details zur Erkrankung oder zu persönlichen Gesprächsinhalten.


Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an andere Personen, Behörden oder Stellen – öffentlich oder nicht öffentlich – erfolgt an folgende Institutionen:

Zentrum für Personaldienste (ZPD)

Das ZPD führt zentral für die gesamte Hamburger Verwaltung unter anderem die Bezüge- und Entgeltabrechnung einschließlich Beihilfe sowie die Versorgungsabrechnung durch. Deshalb werden alle für die Bezüge- und Entgeltabrechnung, die Versorgung, die Beihilfe sowie die Prüfung der Kindergeldberechtigung erforderlichen Daten an das ZPD übermittelt.

Ebenso erfolgt die Datenweitergabe für:

  • die elektronische Zeiterfassung (eZeit) sowie
  • die digitale Personalakte (DigiPA)

Im Rahmen des Berichtswesens (z. B. Personalberichte, parlamentarische Anfragen) erstellt das ZPD anonymisierte statistische Auswertungen.

Personalamt

Die Übermittlung der Personalakte (Grundakte und Beurteilungen) an das Personalamt erfolgt bei:

  • Ernennungen (§ 89 Abs. 1 S. 1 HmbBG)
  • überbehördlichen Personalvermittlungen (§ 89 Abs. 1 S. 2 HmbBG)
  • beamten- oder tarifrechtlichen Streitigkeiten
  • gerichtlichen Verfahren (§ 89 Abs. 1 S. 1 HmbBG)

Personalärztlicher Dienst (PÄD)

Zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (§ 10 Abs. 2, § 41 HmbBG) werden erforderliche Daten an den PÄD übermittelt, der ein ärztliches Gutachten erstellt.

Dieses wird anschließend an die zuständige Personalstelle weitergeleitet (§§ 44, 89 HmbBG).

Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)

Der AMD nimmt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes betriebsärztliche Aufgaben wahr. Zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen und Beratungen werden ihm die notwendigen personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt (§ 89 Abs. 1–3 HmbBG).

Kooperations- und Drittmittelprojekte

Darüber hinaus behält sich die Technische Universität Hamburg vor, insbesondere im Rahmen von Kooperations- und Drittmittelprojekten personenbezogene Daten der Betroffenen an Dritte zu übermitteln, soweit dies im Rahmen von Verwendungsnachweisen notwendig ist.

Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg

Die Dienststelle stellt bei bestimmten Anlässen, zum Beispiel vor einer Einstellung in den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise bei einer Verlängerung einer bestehenden Beschäftigung, für die betreffende Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).


5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens erhoben werden, werden spätestens ein Jahr nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Diese Frist dient der Dokumentation und der Absicherung möglicher rechtlicher Prüfungen oder Verfahren. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder wenn die Aufbewahrung zur Beweisführung notwendig ist.

Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis, Ausbildungsverhältnis, Praktikum oder sonstigen Dienstverhältnis kommt, werden die Daten zunächst weiterhin gespeichert und in die Personalakte überführt.

Personenbezogene Daten, die in die Personalakte übernommen wurden, unterliegen gesonderten Aufbewahrungsfristen nach § 91 Abs. 1 HmbBG:

  • Grundsätzlich wird die Personalakte 5 Jahre nach Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt. Der Abschluss ist eingetreten mit dem Ablauf des Todesjahres, des Jahres der Vollendung der Regelaltersgrenze oder dem Wegfall von Versorgungsansprüchen (einschließlich der Hinterbliebenen-versorgung).

Für bestimmte Vorgänge gelten besondere Fristen:

Nach § 90 und § 91 Abs. 2 HmbBG sind Unterlagen zu einzelnen Personalvorgängen 3 Jahre (z.B. Unterlagen/Dokumente über Erholungsurlaub) oder 5 Jahre (z.B. Unterlagen/Dokumente über Beihilfen, Unterstützungen, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten) nach deren Abschluss aufzubewahren.


6. Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutzgrundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der verantwortlichen Stelle (s. Ziff. 1) geltend machen.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten.

  • Recht auf Berichtigung

Wenn Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sind, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können grundsätzlich die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist es im Verwaltungsverfahren zwingend notwendig, Ihre Daten zu verarbeiten. Dies geschieht dann auf gesetzlicher Grundlage. Wir weisen darauf hin, dass eine Löschung deswegen nicht immer oder nicht vollständig möglich sein kann.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nur zukünftige Verarbeitungen verhindert und gegen die Datenerhebung und –verarbeitung im Dienst- und Beschäftigungskontext obligatorisch erforderlicher Daten keine Widerspruchsmöglichkeit besteht.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Daten, die sie betreffen und die sie selbst dem Verantwortlichen übergeben haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie glauben, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutz-aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 28 54 – 40 00
E-Mail: mailbox(at)datenschutz.hamburg(dot)de


Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

Wir antworten grundsätzlich innerhalb eines Monats, nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben. Wenn wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Wenn es Gründe gibt, warum wir Ihr Anliegen nicht erfüllen können, teilen wir Ihnen dies mit. Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht von uns.