Im Laufe eines Bewerbungsprozesses, während des Dienst- und Beschäftigungsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung verarbeitet die Technische Universität Hamburg als Personalabteilung verschiedene personenbezogene Daten ihrer Mitarbeitenden – dazu zählen Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie weitere Personengruppen.
Diese Datenverarbeitungen sind notwendig, um das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zu begründen, durchzuführen und zu beenden – also zum Beispiel bei der Einstellung, der Bezüge- oder Gehaltsabrechnung, Bearbeitung von Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit, bei Fortbildungen oder auch im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienst- und Arbeitsverhältnisses.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Datenverarbeitungen ergeben sich aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ergänzt durch landesrechtliche Vorschriften wie dem Hamburgischen Beamtengesetz (HmbBG), dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG).
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und wie wir diese Daten verwenden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und die zuständigen Ansprechpersonen.
1. Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
Fragen können Sie an die folgenden Kontakte richten:
Verantwortliche Stelle:
Technische Universität Hamburg
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts;
Vertreten durch den Präsidenten, Herr Prof. Dr. Andreas Timm-Giel
Datenschutzbeauftragte*r:
Externer Datenschutzbeauftragter der Technischen Universität Hamburg
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
www.datenschutz-nord-gruppe.de
E-Mail: office(at)datenschutz-nord.de
Fachverantwortliche Stelle:
Technische Universität Hamburg
Abteilung 6 – Personal
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
E-Mail: personalservice(at)tuhh.de
Fragen zum Stellenausschreibungsverfahren richten Sie bitte an die angegebenen Kontaktdaten der jeweiligen veröffentlichten Stellenausschreibung oder an stellenausschreibung(at)tuhh.de. Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten während eines Beschäftigungsverhältnisses können an die oben genannte Fachverantwortliche Stelle gerichtet werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte nach den Art. 15 ff. DSGVO (also auf Auskunft, Berichtigung, Löschung u.a.) stellen wollen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannte Fachverantwortliche Stelle.
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
2.1 Begründung, Durchführung und Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses
Diese Verarbeitung ist notwendig, um die Aufgaben der Personalverwaltung und Personalwirtschaft ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise folgende Zwecke:
Erhebung personenbezogener Daten im Personalauswahlverfahren mithilfe der Software BITE
Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren
Planung und Organisation des Personaleinsatzes
Bezüge- und Entgeltzahlung
Führen und Verwalten von digitalen Personalakten
Abrechnung und Veränderungen der Arbeitszeit, einschließlich der Erfassung der Arbeitszeit mithilfe der Software eZeit
Beurlaubungen
Planung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen
Versetzungen, Umsetzungen und Beförderungen
Durchführung, Abrechnung und Weiterleitung von personen-bezogenen Daten im Rahmen von Drittmittelprojekten an den Drittmittelgeber
Beendigung und Abwicklung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses
Im weiteren Verlauf Ihres Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses werden bei persönlichen Veränderungen (z. B. Eheschließung, Geburt eines Kindes, Adress- oder Kontowechsel, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen) oder dienstlichen Änderungen (z. B. Beförderung, Fortbildung, Nebentätigkeit, Teilzeit, Erkrankung, Dienstunfall) weitere erforderliche Daten erfasst oder von Ihnen mitgeteilt.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
2.2 Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder Aufgaben im öffentlichen Interesse
Als Hochschule unterliegen wir einer Vielzahl gesetzlicher und behördlicher Vorgaben. Dazu zählen insbesondere Regelungen aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG), dem Sozialgesetzbuch, dem Steuerrecht, sowie aufsichtsrechtliche Bestimmungen und weitere behördliche Anforderungen – beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft.
In diesem Zusammenhang verarbeiten wir personenbezogene Daten, um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies kann insbesondere folgende Zwecke betreffen:
Erfüllung steuerrechtlicher Melde- und Aufbewahrungspflichten
Archivierung zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit
Prüfungen durch Steuer- oder andere Aufsichtsbehörden
Statistische Auswertungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben
Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung von Drittmitteln sowie der Durchführung von Forschungsvorhaben
Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision zur Sicherstellung der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit interner Prozesse
Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Dienstpflichten oder interne Richtlinien
Zusammenarbeit mit internen Kontrollstellen sowie externen Prüfungs- oder Ermittlungsbehörden
Eignungs-/Zuverlässigkeitsprüfung zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen
Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt zunächst bei der Einstellung. Im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen – insbesondere auf Grundlage europäischer Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung – kann im Zuge einer Neueinstellung eine automatisierte Prüfung Ihrer personenbezogenen Daten gegen sogenannte Sanktionslisten erfolgen. Dabei werden insbesondere Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit abgeglichen. Diese Prüfung dient ausschließlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erfolgt unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen dürfen personenbezogene Daten auch zu anderen Zwecken verarbeitet werden, beispielsweise werden zur Vorbereitung und Durchführung von Personalratswahlen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO i. V. m. §§ 11 ff. HmbPersVG) oder der Schwerbehindertenvertretung unter anderem folgende Daten genutzt: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Status, Beschäftigungsdienststelle und dienstliche Kontaktdaten. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung sind darüber hinaus auch Informationen zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung erforderlich.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten offenzulegen – etwa im Rahmen gerichtlicher oder behördlicher Verfahren, zur Beweissicherung, Strafverfolgung oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
2.3 Auf Grundlage Ihrer Einwilligung
In bestimmten Fällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verarbeitung nicht unmittelbar zur Durchführung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist, sondern freiwillig erfolgt. Beispiele hierfür sind:
die Verwendung von Fotos oder Videoaufnahmen, auf denen Sie erkennbar abgebildet sind, etwa für Veröffentlichungen im Intranet, auf den Internetseiten der Hochschule oder in internen Informationsmaterialien
die Anmeldung zu internen Newslettern
die freiwillige Aufnahme in einen Stellenpool (Talentpool) für künftige Bewerbungsverfahren
die Nutzung von Angeboten externer Gesundheits- oder Sportdienstleister wie z. B. WellPass
die Einsicht in Ihre Personalakte im Rahmen des Auswahlverfahrens
Die Einwilligungen sind freiwillig und können in der Regel jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Das gilt auch für Einwilligungen, die vor Inkrafttreten der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, erteilt wurden.
Bitte beachten Sie: Der Widerruf wirkt nicht rückwirkend. Das bedeutet, dass alle Verarbeitungen, die vor dem Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt sind, weiterhin als rechtmäßig gelten.
2.4. Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten ist für die Begründung und Durchführung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses erforderlich. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Identität, Steuer- und Sozialversicherungspflicht sowie zur Entgelt- bzw. Besoldungszahlung.
Ohne diese Daten kann die Hochschule ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin nicht erfüllen; eine Einstellung oder ordnungsgemäße Durchführung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses wäre dann nicht möglich.
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum und -ort
Anschrift
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Steuer-Identifikationsnummer und Steuerklasse
Sozialversicherungsnummer
Anschreiben
Lebenslauf
Zeugnisse und Beurteilungen
Nachweise über Qualifikationen
ggf. Angaben aus elektronischen Bewerbungsformularen
ggf. weitere freiwillig übermittelte Unterlagen
Personalnummer
Organisationseinheit
Dienstliche Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
Angaben zur zuständigen Führungskraft
Leitzeichen / Aktenzeichen
Schul- und Berufsausbildung
Bisherige berufliche Stationen und Tätigkeiten
Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Zusatzqualifikationen und Sprachkenntnisse
Beurteilungen, Beförderungen, Um- oder Versetzungen
Frühere Arbeits- / Dienstverhältnisse
Aufenthaltsgenehmigung
Arbeitserlaubnis
Bankverbindung
Nachweise zur Krankenversicherung
Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Riesterverträgen
Daten zu Ehepartner*in / Lebenspartner*in (z. B. Name, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Tätigkeit)
Daten zu Kindern (z. B. Name, Geburtsdatum, Kindschaftsverhältnis (zum Beispiel: ehelich, nichtehelich, Stiefkind), Schulbesuch / Ausbildung)
Kindergeldrelevante Angaben
Unterhaltsverpflichtungen (z. B. gegenüber geschiedenen Ehegatten oder Kindern)
Informationen zum Versorgungsausgleich
Angaben über weiteres Einkommen (z. B. Rente, Erwerbseinkommen, Hinterbliebenenversorgung)
Status (verbeamtet, tarifbeschäftigt, etc.)
Besoldungs- / Entgeltgruppe
Ein- und Austrittsdatum
Arbeitszeitmodell (z. B. Vollzeit, Teilzeit)
Urlaubsdaten, Freistellungen, Beurlaubungen
Angaben zu Krankheiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Dienstunfällen, ggf. inkl. ärztlicher Befunde oder Verletzungsberichten
Informationen zu Ehepartner*in und Kindern (z. B. zur Prüfung von Familienzuschlägen, Kindergeld, Kirchensteuer)
Nachweise über Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger (z. B. für Pflegezeit, Familienpflegezeit)
Angaben zur Inanspruchnahme von Elternzeit oder Sonderurlaub
Berufungsverfahren
Zur Besetzung von Professuren verarbeiten wir im Rahmen von Berufungsverfahren:
berufliche und akademische Qualifikationen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Lehr- und Forschungstätigkeiten, Publikationen)
Angaben zur wissenschaftlichen Eignung, Lehrbefähigung und Berufserfahrung
ggf. Bewertungen, Referenzen und Gutachten
weitere Unterlagen, die im Rahmen des Berufungsverfahrens eingereicht oder eingeholt werden
Protokolle und Beschlüsse der Berufungskommission
Für die Organisation und Abrechnung von Fortbildungsveranstaltungen verarbeitet das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) folgende Daten:
Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten
Organisationszugehörigkeit
Besoldungs- oder Entgeltgruppe
Angaben zu Führungsverantwortung
ggf. besondere Bedarfe (z. B. Barrierefreiheit)
Fortbildungshistorie
Art und Umfang der Nebentätigkeit
Arbeitgeber, Entgelt oder geldwerte Vorteile
Angaben zur Anzeige oder Genehmigung
Informationen über übernommene öffentliche Ehrenämter
Disziplinarrechtlich relevante Vorwürfe
Ergebnisse von Disziplinarverfahren
Maßnahmen nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens (werden in der Personalakte dokumentiert)
Ihre personenbezogenen Daten können auch bei Dritten erhoben werden, wenn:
eine gesetzliche Übermittlungsverpflichtung besteht (z. B. Bundeszentralregister, Familienkasse)
die Übermittlung durch Ihre frühere Dienststelle im Rahmen eines Dienststellenwechsels erfolgt
oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt haben
Beispiele:
Führungszeugnis vom Bundeszentralregister bei der Einstellung (§ 30 Abs. 5 BZRG)
Übernahme der Personalakte bei Versetzung oder Abordnung
Datenübermittlung durch die Familienkasse zur Prüfung von Kindergeldansprüchen
4. An wen geben wir die Daten weiter?
Alle Empfänger dürfen Ihre Daten nur für die Zwecke nutzen, für die sie ihnen übermittelt wurden.
Innerhalb der Technischen Universität Hamburg erhalten nur diejenigen internen Stellen bzw. Organisationseinheiten Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der unter Ziffer 2 benannten Zwecke benötigen.
Personalrat (PR)
Im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte (§§ 76 ff. HmbPersVG) werden dem Personalrat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt. Einblick in Personalakten ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person zulässig (§ 78 Abs. 4 HmbPersVG). Nach Abschluss des Verfahrens sind Unterlagen mit personenbezogenen Daten zu vernichten oder zurückzugeben (§ 78 Abs. 5 HmbPersVG).
Gleichstellungsbeauftragte (GB)
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz (§§ 18 ff. HmbGleiG) werden den Gleichstellungsbeauftragten relevante Daten zur Verfügung gestellt. Einblick in Personalakten ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person zulässig (§ 21 Abs. 1, 4 HmbGleiG).
Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte
Die Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte sind in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte betreffen (§ 178 und § 181 SGB IX). Die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten werden übermittelt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM dient gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX der Wiedereingliederung von länger oder wiederholt erkrankten Beschäftigten. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt ausschließlich mit Zustimmung der betroffenen Person. Im Rahmen des Verfahrens werden nur relevante organisatorische Informationen dokumentiert – keine Details zur Erkrankung oder zu persönlichen Gesprächsinhalten.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an andere Personen, Behörden oder Stellen – öffentlich oder nicht öffentlich – erfolgt an folgende Institutionen:
Zentrum für Personaldienste (ZPD)
Das ZPD führt zentral für die gesamte Hamburger Verwaltung unter anderem die Bezüge- und Entgeltabrechnung einschließlich Beihilfe sowie die Versorgungsabrechnung durch. Deshalb werden alle für die Bezüge- und Entgeltabrechnung, die Versorgung, die Beihilfe sowie die Prüfung der Kindergeldberechtigung erforderlichen Daten an das ZPD übermittelt.
Ebenso erfolgt die Datenweitergabe für:
die elektronische Zeiterfassung (eZeit) sowie
die digitale Personalakte (DigiPA)
Im Rahmen des Berichtswesens (z. B. Personalberichte, parlamentarische Anfragen) erstellt das ZPD anonymisierte statistische Auswertungen.
Personalamt
Die Übermittlung der Personalakte (Grundakte und Beurteilungen) an das Personalamt erfolgt bei:
Ernennungen (§ 89 Abs. 1 S. 1 HmbBG)
überbehördlichen Personalvermittlungen (§ 89 Abs. 1 S. 2 HmbBG)
beamten- oder tarifrechtlichen Streitigkeiten
gerichtlichen Verfahren (§ 89 Abs. 1 S. 1 HmbBG)
Personalärztlicher Dienst (PÄD)
Zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (§ 10 Abs. 2, § 41 HmbBG) werden erforderliche Daten an den PÄD übermittelt, der ein ärztliches Gutachten erstellt.
Dieses wird anschließend an die zuständige Personalstelle weitergeleitet (§§ 44, 89 HmbBG).
Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)
Der AMD nimmt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes betriebsärztliche Aufgaben wahr. Zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen und Beratungen werden ihm die notwendigen personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt (§ 89 Abs. 1–3 HmbBG).
Kooperations- und Drittmittelprojekte
Darüber hinaus behält sich die Technische Universität Hamburg vor, insbesondere im Rahmen von Kooperations- und Drittmittelprojekten personenbezogene Daten der Betroffenen an Dritte zu übermitteln, soweit dies im Rahmen von Verwendungsnachweisen notwendig ist.
Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg
Die Dienststelle stellt bei bestimmten Anlässen, zum Beispiel vor einer Einstellung in den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise bei einer Verlängerung einer bestehenden Beschäftigung, für die betreffende Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens erhoben werden, werden spätestens ein Jahr nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Diese Frist dient der Dokumentation und der Absicherung möglicher rechtlicher Prüfungen oder Verfahren. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder wenn die Aufbewahrung zur Beweisführung notwendig ist.
Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis, Ausbildungsverhältnis, Praktikum oder sonstigen Dienstverhältnis kommt, werden die Daten zunächst weiterhin gespeichert und in die Personalakte überführt.
Personenbezogene Daten, die in die Personalakte übernommen wurden, unterliegen gesonderten Aufbewahrungsfristen nach § 91 Abs. 1 HmbBG:
Grundsätzlich wird die Personalakte 5 Jahre nach Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt. Der Abschluss ist eingetreten mit dem Ablauf des Todesjahres, des Jahres der Vollendung der Regelaltersgrenze oder dem Wegfall von Versorgungsansprüchen (einschließlich der Hinterbliebenen-versorgung).
Für bestimmte Vorgänge gelten besondere Fristen:
Nach § 90 und § 91 Abs. 2 HmbBG sind Unterlagen zu einzelnen Personalvorgängen 3 Jahre (z.B. Unterlagen/Dokumente über Erholungsurlaub) oder 5 Jahre (z.B. Unterlagen/Dokumente über Beihilfen, Unterstützungen, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten) nach deren Abschluss aufzubewahren.
6. Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutzgrundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der verantwortlichen Stelle (s. Ziff. 1) geltend machen.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten.
Recht auf Berichtigung
Wenn Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sind, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können grundsätzlich die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist es im Verwaltungsverfahren zwingend notwendig, Ihre Daten zu verarbeiten. Dies geschieht dann auf gesetzlicher Grundlage. Wir weisen darauf hin, dass eine Löschung deswegen nicht immer oder nicht vollständig möglich sein kann.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nur zukünftige Verarbeitungen verhindert und gegen die Datenerhebung und –verarbeitung im Dienst- und Beschäftigungskontext obligatorisch erforderlicher Daten keine Widerspruchsmöglichkeit besteht.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Daten, die sie betreffen und die sie selbst dem Verantwortlichen übergeben haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie glauben, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutz-aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 28 54 – 40 00
E-Mail: mailbox(at)datenschutz.hamburg(dot)de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
Wir antworten grundsätzlich innerhalb eines Monats, nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben. Wenn wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Wenn es Gründe gibt, warum wir Ihr Anliegen nicht erfüllen können, teilen wir Ihnen dies mit. Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht von uns.