23.07.2026

Regelanfrage beim Verfassungsschutz: Was das für die TUHH bedeutet

Ab dem 1. August 2026 wird die Regelanfrage beim Verfassungsschutz Teil bestimmter Personalverfahren im Hamburger öffentlichen Dienst. Das betrifft auch die TUHH: Bei Einstellungen, Vertragsverlängerungen oder Verbeamtungen können für Beschäftigte und Bewerbende zusätzliche Prüfungen hinzukommen.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird vor bestimmten Personalmaßnahmen beim Landesamt für Verfassungsschutz abgefragt, ob dort Erkenntnisse zu einer Person vorliegen. Ziel ist es, Erkenntnisse zur Verfassungstreue in Personalentscheidungen einzubeziehen, die Entscheidung über die jeweilige Maßnahme trifft aber weiterhin die zuständige Dienststelle, nicht das LfV.
Für die TUHH ist vor allem wichtig, dass die Regelung nicht nur klassische Neueinstellungen betrifft. Gerade an einer Hochschule, an der viele Beschäftigungsverhältnisse befristet sind, können auch Entfristungen, Vertragsverlängerungen, Übernahmen nach der Ausbildung oder Verbeamtungen Anlässe für eine Regelanfrage sein. Betroffen sein können damit wissenschaftsunterstützende und administrative Bereiche ebenso wie studentische Hilfskräfte, Auszubildende oder Beamtinnen und Beamte, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Dienststelle übermittelt für die Anfrage nur die zur Identifikation notwendigen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Das LfV gleicht diese Angaben mit bereits vorhandenen Informationen ab, laut Senatsdarstellung führt die Anfrage nicht zu einer Neuspeicherung. Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wird das Verfahren regulär fortgeführt. Wenn Erkenntnisse vorliegen, prüft die Dienststelle diese unter Beteiligung des Personalamts im Hinblick auf mögliche Zweifel an der Verfassungstreue. Für Beschäftigte an der TUHH wirft das Verfahren dennoch praktische Fragen auf. Denn auch wenn das LfV keine Entscheidung trifft, kann bereits die Mitteilung, dass Erkenntnisse vorliegen, für Betroffene erhebliche Folgen im Personalverfahren haben. Gewerkschaften kritisieren deshalb, dass die Regelanfrage Misstrauen fördere und unter Umständen gerade auch engagierte Menschen im öffentlichen Dienst unter Generalverdacht stelle.
Ver.di Hamburg und die GEW betonen zudem, dass es bereits heute rechtliche Möglichkeiten gebe, auf konkrete Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen zu reagieren, sodass eine routinemäßige Überprüfung ohne konkreten Anlass unverhältnismäßig sei. An der TUHH ist ein sorgfältiger und transparenter Umgang mit dem Verfahren deshalb besonders wichtig. Hochschulen leben von Offenheit, kontroversen Debatten und gesellschaftlichem Engagement, Personalverfahren sollten diesem Umfeld gerecht werden und rechtsstaatlich nachvollziehbar bleiben.


Ihre Rechte auf einen Blick

  • Eine durchgeführte Regelanfrage wird in der Personalakte vermerkt.
  • Wenn eine Personalmaßnahme wegen übermittelter Erkenntnisse abgelehnt werden soll, muss vorab eine schriftliche Anhörung erfolgen.
  • Werden trotz vorliegender Erkenntnisse keine negativen Folgen gezogen, erfahren Betroffene zwar, dass Erkenntnisse übermittelt wurden, in der Regel aber nicht deren Inhalt.
  • Gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz kann ein Auskunftsanspruch nach § 38 HmbVerfSchG geltend gemacht werden.
  • Ein Vermerk über vorliegende Erkenntnisse kann auf Antrag nach drei Jahren gelöscht werden.

 

Handlungsempfehlungen für TUHH-Beschäftigte, sowie Bewerberinnen und Bewerber

  • Klären Sie bei Bewerbungen, Vertragsverlängerungen, Entfristungen oder Verbeamtungen frühzeitig, ob eine Regelanfrage vorgesehen ist.
  • Fragen Sie nach dem Anlass und der rechtlichen Grundlage der Abfrage.
  • Prüfen Sie Ihre Personalakte und achten Sie auf entsprechende Vermerke.
  • Nutzen Sie bei Bedarf Ihren Auskunftsanspruch gegenüber dem LfV.
  • Wenn Sie ein Anhörungsschreiben erhalten oder unsicher sind, was das Verfahren für Sie bedeutet, wenden Sie sich frühzeitig an den Personalrat. Wir schauen gemeinsam auf die Unterlagen, besprechen die nächsten Schritte und unterstützen Sie bei einer passenden Reaktion.

 

Hier finden Sie den Rundbrief des Personalamts