Arbeitszeit und mehr

Urlaub, Krankheit, Telearbeit, Dienstreisen…
Arbeitszeit

Als Tarifbeschäftigte/r in Vollzeit arbeiten Sie 39 oder als Beamte/r 40 Stunden pro Woche. Die Kernarbeitszeit an der TUHH ist von 10:00 bis 14:00 Uhr. Sie haben die Möglichkeit zwischen 6:00 und 10:00 Uhr Ihre Arbeit zu beginnen und sie zwischen 14:00 und 20:00 Uhr zu beenden.

Als Teilzeitbeschäftigte vereinbaren Sie Ihre Arbeitszeiten nach Absprache mit Ihrer/m Vorgesetzten unter Beachtung der dienstlichen Notwendigkeiten und Ihrer persönlichen Situation.

Sie sind verpflichtet Ihre Arbeitszeiten im System eZeit zu buchen. Wenn Sie mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Zeitausgleich nehmen. Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.tuhh.de/pr/rechtliches/dienstvereinbarungen.html

Arbeitszeitkonto

Das Arbeitszeitkonto wird wie folgt ausgestaltet:
Von 40 Minus- bis 80 Plusstunden (400 Minus- bis 800 Pluseinheiten) können grundsätzlich eigenverantwortlich unter Beachtung ihrer persönlichen- sowie der dienstlichen Belange in der Organisationseinheit disponiert werden. Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, berechnen sich die Zeitguthaben bzw. -defizite im Verhältnis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

Zeitguthaben können unter Berücksichtigung dienstlicher Belange und in Absprache mit oder dem Vorgesetzten stundenweise oder durch ganz- oder mehrtägiges Fernbleiben vom Dienst/von der Arbeit auch unmittelbar vor oder nach einem Erholungsurlaub ausgeglichen werden.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.tuhh.de/pr/rechtliches/dienstvereinbarungen.html

Brückentagsregelung

In Erweiterung der Dienstvereinbarung Arbeitszeit vereinbaren die TUHH und der Personalrat eine sogenannte Brückentagsregelung. An diesen Tagen im Jahr bleibt die TUHH für die meisten Mitarbeitenden geschlossen, z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr.

Diese freien Tage werden entweder durch die Inanspruchnahme von Gleitzeitguthaben oder durch Erholungsurlaub genommen.

Dienstreisen/Dienstgänge

Für eine Dienstreise oder einen Dienstgang gibt es ein geregeltes Antragverfahren. Die Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.tuhh.de/tuhh/tu-hamburg/intern/vordrucke/dienstreisen

Krankmeldung

Auch wenn man es sich nicht wünscht, lassen sich Ausfälle aufgrund von Krankheit leider nicht vermeiden. Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich morgens am ersten Tag der Krankheit telefonisch oder elektronisch bis 10 Uhr bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten melden. Bitte klären Sie in Ihrem Bereich, wie die Meldung bei Ihnen üblich ist. Übersteigt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit 3 Tage, müssen Sie am 4. Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Bei gesetzlich Versicherten findet ein elektronischer Austausch zwischen der Krankenkasse und dem Personalreferat statt. Privat Versicherte müssen weiterhin die Krankschreibung in Papierform einreichen.

Für eine Erkrankung am Freitag gilt: Wenn Sie am Montag noch nicht wieder arbeitsfähig sind, benötigen Sie dann ab Montag eine Krankschreibung. Bitte informieren Sie sich ausführlich unter dem Stichwort „Arbeitsunfähigkeit“ auf der Seite: https://www.tuhh.de/pr/stichwortverzeichnis.html

Pausen

Wer arbeitet, braucht auch Pausen!

Aus diesem Grund sind Sie - je nach Anzahl der Arbeitsstunden - verpflichtet, eine Pause zu nehmen. Nach einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden müssen Sie eine Pause von 30 Minuten einlegen.

Diese unbezahlte Pause kann in Absprache mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten auf bis zu 2 Stunden ausgedehnt werden.

Nach einer 9-stündigen Arbeitszeit besteht die gesetzliche Verpflichtung zusätzlich eine 15-minutige Pause zu nehmen.

Urlaub

Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen Ihnen 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind und nur an bestimmten Tagen arbeiten, reduzieren sich die Urlaubstage entsprechend, so dass Sie ebenfalls insgesamt 6 Wochen Urlaub nehmen können. Die Antragstellung erfolgt in eZeit.

Telearbeit und mobiles Arbeiten

Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Seite https://www.tuhh.de/pr/stichwortverzeichnis unter "Mobiles Arbeiten" und "Telearbeit".