Als seegangsreduzierende Maßnahme wurde die Errichtung eines Wellenbrechers vor dem Bahnschart mit einer unterschiedlichen Kronenhöhe (NHN +5,00 m, NHN +5,50 m sowie NHN +6,00 m) beim maßgebenden Bemessungsfall (Windrichtung Tw=270° sowie einem Bemessungswasserstand von NHN +5,95 m) geprüft. Für eine deutliche Reduktion auf mindestens die Hälfte der ohne ein solches Bauwerk auftretenden Wellenhöhen sollte die Kronenhöhe mindestens NHN +5,50 m oder höher betragen.
Anschließend wurden die berechneten Seegangsverhältnisse hinter dem Wellenbrecher als Eingangsgrößen zur Ermittlung der entstehenden Belastungen des Bahnscharts herangezogen. Die Belastungen wurden nach dem Verfahren von Goda 2010 für nicht-brechende Wellen ermittelt. Hierbei wurden die Belastungen einerseits für die aus den Simulationsergebnissen und andererseits für die aus dem Wellenbrechkriterium im Flachwasser abgeleiteten, theoretisch bzw. physikalisch maximal auftretenden Wellenhöhen in Kombination mit unterschiedlichen Wellenperioden getrennt für die Tore und Flügelwände des Bahnscharts ermittelt.