Was macht das Prüfungsamt?

Das Prüfungsamt ist die Schnittstelle zwischen den Studierenden, dem Prüfungsausschuss, den Prüfenden und den Lehrenden.

Neben dem allgemeinen Führen der Prüfungsakten aller Studierenden, der Beratung im Hinblick auf die Prüfungsordnungen sowie der Unterstützung der Prüfungsausschüsse in ihren Zuständigkeiten, werden im Prüfungsamt u.a. die folgenden Aufgaben wahrgenommen:

  • Bearbeitung von Anerkennungsanträgen von Hochschul- und Studiengangwechslern
  • Bearbeitung von Anerkennungen im Zusammenhang mit einem Auslandssemester
  • Organisation der Prüfungsanmeldezeiträume
  • Genehmigung von Rücktritts- oder Säumnisgründen
  • Entgegennahme und Verbuchung von Attesten im Krankheitsfall
  • Ladung zur verpflichtenden Studienfachberatung
  • Durchführung der Prüfungsordnungswechsel von Amts wegen
  • Zulassung zu Abschlussarbeiten und Überwachung der einschlägigen Fristen
  • Entgegennahme von Abschlussarbeiten und Versand an die beteiligten Prüfenden
  • Verbuchung der Noten der Abschlussarbeiten
  • Ausfertigung und Ausgabe/Versand von Abschlussdokumenten
  • Beglaubigung von im Prüfungsamt erstellten Dokumenten, z.B. Urkunden und Zeugnissen
  • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens


Das Prüfungsamt ist nicht zuständig für: