05.08.2026

Hamburg-Zulage: Tarifvertrag unterschrieben – erste Auszahlungen ab August geplant

Personalrat der TUHH informiert über neue Zulage für besonders beanspruchte Beschäftigungsgruppen (Hamburg-Zulage) – Studierendensekretariate, Prüfungsämter, Hausmeisterinnen und Pförtnerinnen profitieren, weitere Antragsmöglichkeiten in Aussicht

Nach langen Verhandlungen gibt es eine Hamburg-Zulage von 100 Euro ab 1. Februar 2026 für bestimmte Beschäftigungsgruppen der FHH. An der TUHH erhalten Studierendensekretariate und Prüfungsämter die Zulage automatisch, Hausmeisterinnen und Pförtnerinnen FHH-übergreifend.

Liebe Kolleginnen,

gute Nachrichten: Der Tarifvertrag zur Hamburg-Zulage ist unterschrieben und wird nun umgesetzt. Die ersten Auszahlungen sind ab August angekündigt – rückwirkend zum 1. Februar 2026. Das ist ein wichtiger Schritt, auch wenn das Ergebnis nicht alles abdeckt, was die Tarifkommission ÖD HH der ver.di ursprünglich gefordert hatte.

Was wurde erreicht?

Die Tarifkommission hatte eine Zulage für alle Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gefordert. Nach zähen Verhandlungen hat sich das Personalamt jedoch nur auf eine Zulage für bestimmte, als besonders beansprucht eingestufte Beschäftigungsgruppen eingelassen. Diese Gruppen wurden vom Personalamt benannt.

Trotzdem: Der Abschluss eines Tarifvertrags schafft eine wichtige Grundlage. Nur so ist das Ergebnis in Zukunft bestreikbar und damit ausweitbar. Ein Mitglied des Personalrats der TUHH ist selbst Teil dieser Tarifkommission und hat sich intensiv für die Beschäftigten der TUHH eingesetzt.

Wer bekommt die Zulage an der TUHH?

Im Tarifvertrag sind explizit genannt:

  • Studierendensekretariate
  • Prüfungsämter an den Hochschulen und Universitäten der FHH

FHH-übergreifend sind zusätzlich genannt:

  • Hausmeister*innen
  • Pförtner*innen (sofern diese keine anderweitige Zulage, z. B. Feuerwehrzulage, erhalten)

Diese Beschäftigungsgruppen sollen die Zulage automatisch erhalten.

Wie hoch ist die Zulage?

  • 100 Euro monatlich ab dem 1. Februar 2026 (bei Vollzeit, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage anteilig)
  • Ab dem 1. Mai 2027 Erhöhung auf 115 Euro
  • Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), die bereits eine SuE-Zulage nach Paragraf 52 Nummer 5 TV-L erhalten: 50 Euro ab 1. Februar 2026, ab 1. Mai 2027 Erhöhung auf 75 Euro
  • Zusätzlich: Mindestzuschuss zum Jobticket in Höhe von 25 Prozent (derzeit 15,75 Euro) ab 1. April 2026 – nicht auszahlbar, Zahlung außertariflich

Die Laufzeit des Tarifvertrags ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.

Was bedeutet das für andere Beschäftigungsgruppen an der TUHH?

Beschäftigungsgruppen, die in anderen Bereichen der FHH aufgeführt werden oder ähnliche Tätigkeiten wie benannte Beschäftigungsgruppen verrichten und zu mindestens 50 Prozent ihrer Arbeit im Kundenkontakt stehen, sollen die Möglichkeit erhalten, die Zulage unkompliziert zu beantragen – sofern sie nicht automatisch berücksichtigt werden.

Dies könnte insbesondere für Betriebsarbeiter*innen gelten. Genaueres folgt, sobald das Personalamt ein entsprechendes Verfahren festgelegt hat. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Ausgeschlossen von der Zulage

Nicht berücksichtigt werden Intendanzverwaltungen (Personal-, Haushalts-, Orga- und IT-Angelegenheiten) sowie Leitungskräfte ohne oder mit sehr geringem Bürgerkontakt.

Was kommt als Nächstes?

Der Personalrat der TUHH freut sich für alle Begünstigten und hofft, dass in Zukunft noch weitere Beschäftigte von der Hamburg-Zulage profitieren können. Der Tarifvertrag enthält bereits eine Öffnungsklausel: „Werden in anderen, nicht ausdrücklich aufgezählten Bereichen, Berufen oder Funktionen inhaltsgleiche oder vergleichbare Leistungen erbracht, sind diese Bereiche, Berufe und Funktionen automatisch miterfasst." (§2 des Tarifvertrages)

Wir werden euch weiter informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an den Personalrat oder eure zuständigen ver.di-Sekretär*innen wenden.

Herzliche Grüße
Euer Personalrat der TUHH


Quelle: ver.di Tarifinfo Hamburg-Zulage, Stand 30.07.2026