Satzung

Die Satzung ist die rechtliche Grundlage unserer Stiftung. Sie legt fest, wofür wir uns einsetzen, wie unsere Gremien zusammenarbeiten und wie die Mittel verwendet werden dürfen.

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre an der TU Hamburg – zum Beispiel durch die Unterstützung innovativer Forschungsprojekte, die Vergabe von Stipendien, die Förderung des Ingenieurnachwuchses oder den Austausch mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.

So schafft die Satzung Transparenz und Verbindlichkeit – und gibt zugleich den Rahmen, in dem sich das Engagement unserer Stifterinnen und Stifter wirkungsvoll entfalten kann.