Aquivalenzprüfungen

Sofern für Ihren Studiengang bzw. Ihre Kohorte durch den zuständigen Studiendekanatsausschuss Äquivalenzprüfungen definiert worden sind, beachten Sie bitte folgendes Vorgehen bzgl. der Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung.

Eine Übersicht der definierten Äquivalenzprüfungen finden Sie auf studienplaene.tuhh.de.

Prüfungsanmeldung und -teilnahme

  1. Sie melden sich zu der laut Ihrem Studienplan vorgesehenen Prüfung in TUNE an
    (Studienplanprüfung)
  2. Die Prüfungsanmeldung zur „Studienplanprüfung“ ist die Zulassung zur Äquivalenzprüfung
  3. Sie nehmen an der Äquivalenzprüfung teil
  4. Das Ergebnis der Äquivalenzprüfung wird auf die Anmeldung Ihrer „Studienplanprüfung“ verbucht
  5. Der Titel der „Studienplanprüfung“ wird zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Titel der Äquivalenzprüfung ersetzt

Prüfungsabmeldung

  • Bzgl. eines Prüfungsrücktritts gilt auch bei Äquivalenzprüfungen die Fristenregelung gemäß § 14 Abs. 5 ASPO
  • Wenn Sie an der Äquivalenzprüfung nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich in TUNE von der „Studienplanprüfung“ ab
  • Sollte die Äquivalenzprüfung erst nach dem Prüfungstermin der Studienplanprüfung stattfinden und eine Abmeldung in TUNE daher nicht mehr möglich sein, kontaktieren Sie umgehend das für Sie zuständige Prüfungsamt