Abschließend sind wir für die Abwicklung des Exmatrikulationsprozesses (auf Antrag der Studierenden oder von Amts wegen aufgrund Beendigung des Studiums) zuständig. Wir erstellen in diesem Zusammenhang Bescheinigungen für die gesetzliche Rentenversicherung und führen Kommunikation und Datenaustausch mit externen Stellen im gesetzlich definierten Rahmen (Krankenkassen, Statistikämter etc.) durch. Wir verifizieren Studienverläufe und Studienabschlüsse gegenüber Dritten. Auch sind wir Ansprechpartner, sollten Sie eine Weitereinschreibung nach Studienabschluss z. B. zur wissenschaftlichen Vertiefung oder Promotion anstreben.