WIR UNTERSTÜTZEN

  • alle Beschäftigten der TUHH, z.B. bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, dem Gleichstellungs- oder Verschlimmerungsantrag.
  • Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte bei der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen, z.B. ihrem Anspruch auf Beschäftigung nach Fähigkeiten und Kenntnissen oder der Einhaltung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetztes (AGG).
  • Führungskräfte, denen schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte unterstellt sind, speziell bei Themen, die das Arbeitsverhältnis berühren.
  • Gremien und Arbeitskreise an der TUHH um Präventionsmaßnahmen und eine integrative Gesundheitspolitik zu erreichen.

 

UNSERE AUFGABEN UND DEREN RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Einforderung von Beteiligung und Anhörung der SBV, wann immer eine Angelegenheit eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen oder die Gruppe der Schwerbehinderten/Gleichgestellten berührt wird
  • Sicherung des Arbeitsplatzes schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen durch Mitwirkung an Präventionsverfahren und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Beteiligung im Falle einer Kündigung und auch präventiv an allen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Personalrat bei Themen, die die Interessen schwerbehinderter/gleichgestellten Menschen betreffen
  • Antragstellung bei der Dienststelle auf Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrates sowie am Ausschuss für Arbeitssicherheit, dem Arbeitskreis "Barrierefreies Bauen an der TUHH" und dem Arbeitskreis "betriebliche Gesundheitsförderung"
  • Organisation und Durchführung der Jahresversammlung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mendschen an der TUHH (mindestens einmal jährlich)