WIR UNTERSTÜTZEN
- alle Beschäftigten der TUHH, z.B. bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, dem Gleichstellungs- oder Verschlimmerungsantrag.
- Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte bei der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen, z.B. ihrem Anspruch auf Beschäftigung nach Fähigkeiten und Kenntnissen oder der Einhaltung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetztes (AGG).
- Führungskräfte, denen schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte unterstellt sind, speziell bei Themen, die das Arbeitsverhältnis berühren.
- Gremien und Arbeitskreise an der TUHH um Präventionsmaßnahmen und eine integrative Gesundheitspolitik zu erreichen.
UNSERE AUFGABEN UND DEREN RECHTLICHE GRUNDLAGEN
- Einforderung von Beteiligung und Anhörung der SBV, wann immer eine Angelegenheit eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen oder die Gruppe der Schwerbehinderten/Gleichgestellten berührt wird
- Sicherung des Arbeitsplatzes schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen durch Mitwirkung an Präventionsverfahren und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Beteiligung im Falle einer Kündigung und auch präventiv an allen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Personalrat bei Themen, die die Interessen schwerbehinderter/gleichgestellten Menschen betreffen
- Antragstellung bei der Dienststelle auf Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrates sowie am Ausschuss für Arbeitssicherheit, dem Arbeitskreis "Barrierefreies Bauen an der TUHH" und dem Arbeitskreis "betriebliche Gesundheitsförderung"
- Organisation und Durchführung der Jahresversammlung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mendschen an der TUHH (mindestens einmal jährlich)