Gutachter nach § 48 BAföG

A C H T U N G

Sie können direkt Ihren Leistungsbescheid nach § 48 BAFöG beim Studierendenwerk ohne Unterschrift von Herrn Prof. Rombach beantragen, wenn:

Sie nach

  • 3 Semestern 70 Credits
  • 4 Semestern 90 Credits
  • 5 Semestern 110 Credits

vorweisen können. Sie müssen dort Ihre ausgedruckte Leistungsübersicht vorlegen.

Die Credits wurden per Dekanatsbeschluss für den Baubereich festgelegt und an das Studierenwerk gemeldet.

 

Wenn Sie hiervon Abweichungen nach unten haben müssen Sie mit Ihrem Leistungsnachweis und Begründung, warum Sie die Credits nicht erreicht haben, ebenso zum Studierendenwerk. Nur dort kann eine Anerkennung erfolgen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne per Mail an Herrn Prof. Rombach.